Mit haltlosen Vorwürfen machte das linke Anti-PAG-Bündnis im Wahlkampf Stimmung gegen die CSU. (Foto Imago/Zuma Press)
Polizeigesetz

Schallende Watschn für alle PAG-Kritiker

Kommentar Der Bayerische Verfassungsgerichtshof sieht keinen Anlass, das Polizeiaufgabengesetz (PAG) außer Kraft zu setzen. Damit wird die massive Propaganda der linken Anti-CSU-Front entlarvt – eine krachende Niederlage für SPD, Grüne, Linkspartei und FDP.

Ein nachträglicher Sieg für die frühere, CSU-geführte bayerische Staatsregierung, eine Blamage für alle linken bis linksradikalen Gegner des Polizeiaufgabengesetzes (PAG): Der Bayerische Verfassungsgerichtshof sieht keinen Anlass, das PAG vorläufig außer Kraft zu setzen. Eine Popularklage des atheistisch-agnostischen „Bundes für Geistesfreiheit“ gegen das Gesetz habe in wesentlichen Punkten „nach überschlägiger Prüfung […] offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg“, so der Gerichtshof. Schwerer als die angeführte Kritik wiege in jedem Fall das Interesse der Allgemeinheit, möglichst frühzeitig vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit geschützt zu werden, so die Richter.

Über die Popularklage ist in der Hauptsache noch nicht entschieden, auch Klagen von SPD, Grünen, FDP und Linkspartei stehen noch an – teils in München, teils in Karlsruhe. Aber klar ist schon jetzt: Erfahrungsgemäß konterkariert das Verfassungsgericht nicht nachträglich seine Entscheidungen im Eilverfahren. Dafür sind die Überprüfungen des Eilverfahrens in der Regel zu gründlich und sorgfältig. Wenn die Angstpropaganda der versammelten Linken gegen das PAG auch nur im Ansatz zutreffen würde, hätte das Gericht das Gesetz unverzüglich außer Kraft setzen müssen. Also schaut alles danach aus, dass das PAG die verfassungsrechtliche Überprüfung besteht.

Anti-CSU- und Anti-PAG-Propaganda

Damit ist die linke Propaganda gegen das PAG bereits der Lüge überführt. Wie hatten sie nicht alle getönt: Das bayerische Polizeiaufgabengesetz untergrabe die Demokratie, öffne Polizeiwillkür Tür und Tor, führe zu einem Unterdrückungsstaat. Mehr als 80 Organisationen und Parteien hatten das Bündnis „noPAG“ gegründet, eine überaus schillernde Truppe aus SPD, Grünen, FDP, Linkspartei, Piraten, Attac, „Autonomer Antifa München“, der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands, der Gewerkschaft ver.di, dem Münchner Umweltinstitut und so weiter.

Haltlose Behauptungen der Demonstranten

Unter anderem wurde auf Demos und in Sozialen Netzwerken behauptet, Streifenbeamte dürften durch das neue PAG Handgranaten tragen, bei drohender Gefahr drohe „Unendlichkeitshaft“ ohne Verteidiger und Gerichtsverhandlung, bewaffnete Drohnen würden künftig zur Überwachung eingesetzt. Nichts davon ist eingetreten.

Durch einige Medien wurden diese Anti-CSU- und Anti-PAG-Polemiken massiv verstärkt und gerade so getan, als handle es sich bei 30.000 aus ganz Deutschland zusammengekarrten Demonstranten in München und ein paar hundert in anderen Städten schon um die Mehrheit der Bayern. Der Berliner Tagesspiegel titelte „Unfreistaat Bayern“, das WDR-Politikmagazin Monitor schrieb auf Facebook: „Es ist eine Demonstration, die man historisch nennen sollte: Zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung machen so viele Menschen gegen einen beispiellosen Abbau von Grundrechten in ihrem Land mobil. […] Niemals in den letzten Jahrzehnten war der Rechtsstaat so sehr in Gefahr wie durch dieses Polizeigesetz.“

Schulterschluss von Linkspartei, Grünen, SPD – und FDP

Besonders grotesk war ein Auftritt auf der Berliner Bühne: Am 10. September 2018 zog ein absurd ungleiches Trio vor das Bundesverfassungsgericht, um gegen das bayerische PAG zu klagen: Die Bundestagfraktionen der Ex-SED-Linkspartei zusammen mit den Grünen und der FDP. Schlimm genug, dass sich die FDP zu Zwecken der reinen Anti-CSU-Propaganda diesem grotesken Bündnis anschloss – ganz zufällig einen Monat vor der bayerischen Landtagswahl.

Ausgerechnet der Linken-Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch sprach damals von „Willkürstaat“. Mit dem Polizeiaufgabengesetz werde, so Bartsch, die Schwelle für Grundrechtseingriffe „deutlich und erheblich abgesenkt“. Geschaffen werde eine umfassende Kontrollkompetenz, „wie es sie seit 1945 nicht gegeben hat“. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt behauptete, das Gesetz lasse „Maß und Mitte vermissen“. Sie fühle sich erinnert an die DDR, wo Bürger auch jederzeit anlasslos kontrolliert werden konnten, sagte die aus Thüringen stammende Politikerin und verglich damit allen Ernstes den Rechtsstaat Bayern mit dem Unrechtsstaat DDR.

Eine Entschuldigung wäre fällig

Alle PAG-Kritiker haben allerdings nun eine schallende Watschn des obersten bayerischen Gerichts einstecken müssen. Und das völlig zu Recht. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof holte sie alle mit einem Schlag auf den Boden der Realität zurück. Politisch kann man eine Entschuldigung von SPD, Grünen, FDP, Linkspartei und all die Linksaußengruppen für wissentlich verbreitete Unwahrheiten wohl nicht verlangen. Angemessen wäre sie aber schon. Immerhin wurde die CSU in die Nähe von NSDAP und DDR-Unrecht gerückt. Fest steht jetzt: Das PAG sichert die Sicherheit Bayerns und seiner Bürger sowie deren Grundrechte vor Angriffen von Verbrechern und Terroristen – und untergräbt sie nicht.