Der Bayerische Verfassungsgerichtshof sieht derzeit keinen Anlass, das Polizeiaufgabengesetz zu ändern. (Foto: Picture Alliance/Tobias Hase)
Polizei

Die Sicherheit geht vor

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof sieht keinen Anlass, das Polizeiaufgabengesetz des Freistaates zu stoppen. Eine Klage auf eine einstweilige Anordnung gegen das Gesetz wies das Gericht jetzt auf Grund mangelnder Erfolgsaussichten zurück.

Das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) bleibt vorerst unverändert. Einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Gesetz wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof zurück. Die Popularklage gegen das Gesetz habe in wesentlichen Punkten „nach überschlägiger Prüfung (…) offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg“, hieß es in einer Mitteilung vom Dienstag. In der Hauptsache ist das Verfahren noch nicht entschieden.

Reaktion auf Anschläge

Das Polizeiaufgabengesetz war 2017 und 2018 nach den Anschlägen unter anderem in Ansbach verschärft worden. Seither sind polizeiliche Eingriffe in Grundrechte bereits vor der Entstehung einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zugelassen. Die neuen Regelungen geben den Beamten etwa Spezialbefugnisse zur Identifizierung und Überwachung eines Verdächtigen oder zur Bestimmung von dessen Aufenthalt, sobald sie es für wahrscheinlich halten, das dieser in absehbarer Zeit einen Angriff begehen könnte.

Einigen dürfte nun klar werden, dass sie mit ihrer maßlosen und unsachlichen Kritik an unserem PAG wohl über jedes Ziel hinausgeschossen sind.

Joachim Herrmann, bayerischer Innenminister

Vor allem bei dem neu eingeführten Begriff der „drohenden Gefahr“ sehen Kritiker eine Verletzung der bayerischen Verfassung. Denn auf dieser Grundlage kann die Polizei schon vor der Entstehung einer konkreten Gefahr eingreifen und Menschen unter anderem maximal sechs Monate lang vorbeugend einsperren. Diese drastische Ausdehnung des sogenannten Unterbindungsgewahrsams habe keinen präventiven, sondern strafrechtlichen Charakter, argumentieren die Kläger.

Im Interesse der Allgemeinheit

Bei diesen beiden Punkten bewertet der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Erfolgsaussichten der Popularklage noch als offen. Eine einstweilige Anordnung sei dennoch nicht geboten. Denn die Richter stimmten zwar zu, „dass vor allem Freiheitsentziehungen für die Betroffenen äußerst schwerwiegende Grundrechtseingriffe beinhalten“. Schwerer wiege jedoch das Interesse der Allgemeinheit, möglichst frühzeitig vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit geschützt zu werden.

Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) äußerte sich positiv über die Entscheidung. „Einigen dürfte nun klar werden, dass sie mit ihrer maßlosen und unsachlichen Kritik an unserem PAG wohl über jedes Ziel hinausgeschossen sind“, sagte er einer Mitteilung des Ministeriums zufolge. Zugleich betonte er, dass das Gesetz in den kommenden Monaten geprüft werden solle. „Diese Evaluation wird die Grundlage für einen anschließenden Entwurf der Staatsregierung für eine Gesetzesänderung sein.“

Weitere Klagen warten

Beim Verfassungsgerichtshof sind noch weitere Klagen gegen das PAG anhängig, darunter von SPD und Grünen. Nach Angaben einer Sprecherin wurde darüber allerdings noch nicht entschieden.

(dpa)