Der Entwurf von Bundesinnenminister Seehofer soll die Zuwanderung von Fachkräften regeln. (Symbolbild: Imago/Future Image)
Seehofer

Besserer Zugang für Fachkräfte

Innenminister Seehofer hat Eckpunkte zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgelegt. Qualifizierte Fachkräfte sollen leichter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bekommen. Ein „Spurwechsel“ vom Asyl zur Fachkräfteeinwanderung ist nicht vorgesehen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat Eckpunkte zum geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgelegt. Darin werden Kriterien für die Zuwanderung festgeschrieben. Damit will die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag beschlossen, qualifizierten ausländischen Fachkräften den Zuzug nach Deutschland erleichtern. Die sogenannte „Spurwechsel“-Initiative des CDU-Linksaußen Daniel Günther findet in dem Papier keine Erwähnung – also auch der Wechsel abgelehnter Asylbewerber in die Fachkräfte-Zuwanderung.

Insgesamt richten wir unsere Bemühungen am Bedarf unserer Volkswirtschaft aus und berücksichtigen die Qualifikation, das Alter, Sprachkenntnisse, den Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots und die Sicherung des Lebensunterhalts in angemessener Weise.

Eckpunktepapier zum Fachkräftezuwanderungsgesetz

Kriterien für die Einwanderung sollen die Qualifikation, das Alter, Sprachkenntnisse, der Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots und die Sicherung des Lebensunterhalts sein. Im Mittelpunkt stehen Fachkräfte in Ausbildungsberufen, keine Akademiker mit Uni-Abschluss. „Insgesamt richten wir unsere Bemühungen am Bedarf unserer Volkswirtschaft aus und berücksichtigen die Qualifikation, das Alter, Sprachkenntnisse, den Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots und die Sicherung des Lebensunterhalts in angemessener Weise“, heißt es in dem Papier.

Kontrollierte Zuwanderung gegen Fachkräftemangel

Das sechsseitige Papier aus dem Bundesinnenministerium heißt offiziell „Eckpunkte zum kohärenten Ansatz Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“. Auf ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz drängen Unternehmen, Wirtschaftsverbände und Arbeitsmarktexperten seit Jahren. Das Seehofer-Ministerium arbeitete seit Anfang Juli an dem Entwurf.

Das künftige Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll allein die Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt steuern – und zwar von qualifizierten Fachkräften außerhalb der EU. Europäer haben aufgrund der Arbeitnehmer-Freizügigkeit ohnehin die Möglichkeit, jederzeit nach Deutschland zuzuwandern und hier zu arbeiten. Der Entwurf befindet sich jetzt in der Ressortabstimmung. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bestätigte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, Innen-, Wirtschafts- und Arbeitsministerium hätten sich bereits auf die Eckpunkte geeinigt. Details seien allerdings noch zu klären: „Da sind die Gespräche noch nicht abgeschlossen.“

Union gegen „Spurwechsel“

Union-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte der Passauer Neuen Presse, die Koalition werde das „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ jetzt schnell auf den Weg bringen. Er halte aber wenig davon, den sogenannten „Spurwechsel“ auch für abgelehnte Asylbewerber stärker zu erlauben. Es gebe schon heute Einzelfälle, in denen das möglich sei. Eine Ausweitung würde aber „neue Anreize für Menschen schaffen, es doch zu versuchen, nach Deutschland zu kommen, ohne dass sie verfolgt sind“. Der CDU-Ministerpräsident Günther hatte sich dafür ausgesprochen, auch rechtskräftig abgelehnten (!) Asylbewerbern durch das Zuwanderungsgesetz Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu verschaffen, wenn sie integriert seien und eine Ausbildung abgeschlossen hätten. Nach zahlreichen CSU-Politikern lehnte nun auch der CDU-Vorstand den Vorschlag einhellig ab.

Die Regierung besteht laut Seehofers Eckpunkte-Papier künftig nicht mehr auf der Bevorzugung einheimischer Bewerber bei der Besetzung einer offenen Stelle. „Wir verzichten im Grundsatz auf die Vorrangprüfung“, steht in dem Papier. Ein Punktesystem, wie es die SPD 2016 in einem eigenen Gesetzentwurf vorgeschlagen hatte, wird nicht erwähnt. Dabei sollten nach kanadischem Vorbild beispielswiese Punkte für eine Arbeitsstelle oder Sprachkenntnisse vergeben werden.

Dramatischer Fachkräftemangel

Viele Unternehmen können ihre freien Stellen nicht besetzen. Allein um die Alterung der deutschen Bevölkerung und die Schrumpfung der deutschen arbeitsfähigen Bevölkerung auszugleichen, müssten pro Jahr etwa 400.000 Fachkräfte zuwandern, so Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das zur Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg gehört. Das neue Gesetz will die Einwanderung von Fachkräften „bedarfsgerecht steuern und stärken“.