Aus der Landesgruppe
Das Asylpaket II, eine überfällige Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik, der Gesetzentwurf gegen Stalking, national wertvolles Kulturgut, höhere Krankenkassenbeiträge wegen Flüchtlingskosten, Mindestlohn für Flüchtlinge, strikte Haushaltsdisziplin, Kampf gegen den blauen Dunst sowie das Wertstoffgesetz – dies steht auf der Agenda der CSU-Landesgruppe im Bundestag.
CSU im Bundestag

Aus der Landesgruppe

Das Asylpaket II, eine überfällige Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik, der Gesetzentwurf gegen Stalking, national wertvolles Kulturgut, höhere Krankenkassenbeiträge wegen Flüchtlingskosten, Mindestlohn für Flüchtlinge, strikte Haushaltsdisziplin, Kampf gegen den blauen Dunst sowie das Wertstoffgesetz – dies steht auf der Agenda der CSU-Landesgruppe im Bundestag.

Asylpaket II verfassungskonform

Zur öffentlichen Anhörung zum Gesetzesentwurf zur Einführung beschleunigter Asylverfahren erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser: „Die Mehrheit der Sachverständigen befürwortet die geplanten Regelungen. Sie seien sowohl verfassungs- als auch europarechtskonform. Insbesondere die Beschleunigung der Verfahren durch die Einrichtung von besonderen Aufnahmeeinrichtungen wird zu einer Steigerung der Effizienz führen. In diesen Einrichtungen werden beispielsweise Verfahren von Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsländern durchgeführt. Eine sorgfältige Prüfung ist trotzdem gewährleistet, damit bleibt trotz der Beschleunigung die Fairness des Asylverfahrens gewahrt. Auch die Konkretisierung der gesundheitsbezogenen Abschiebehindernisse wurde größtenteils begrüßt. Es entspricht der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass schwerwiegende Erkrankungen nur dann ein Abschiebeverbot darstellen, wenn sie sich infolge der Abschiebung wesentlich verschlechtern würden. Die von der Opposition geäußerte Kritik, eine Bearbeitung des Gesetzentwurfes sei in der Kürze der Zeit nicht möglich, weise ich zurück. Die geplanten Maßnahmen sind seit November letzten Jahres bekannt. Die Opposition hätte die dreimonatige Verzögerung durch die SPD zur Vorbereitung nutzen können. Die Praktiker vor Ort und die Kommunen drängen seit langem auf die vorliegenden Maßnahmen. Sie kommen keinesfalls überraschend, sondern eher zu spät.“

 

Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik überfällig

Nach der Absage des französischen Premierministers Manuel Valls an eine Kontingentlösung für Flüchtlinge fordert der stellvertretende Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Hans Michelbach, eine Neuausrichtung der deutschen Aufnahmepolitik. „Mit dem Abrücken Frankreichs ist eine europäische Lösung der Flüchtlingsfrage faktisch gescheitert“, sagte Michelbach. Michelbach, der auch Vorsitzender der CSU-Mittelstands-Union ist, betonte: „Deutschland muss jetzt definieren, wie viele Flüchtlinge es aufnehmen kann und welche Flüchtlinge es aufnehmen will. Auch durften nur Menschen nach Europa kommen, deren Identität eindeutig geklärt ist. Den Zuzug von noch einmal mehr als einer Million Menschen aus dem mittleren Osten und Nordafrika verkraften weder Wirtschaft noch Gesellschaft. Das übersteigt unserer Integrationsfähigkeit. Wir müssen uns vor allem auf die Integration der Flüchtlinge konzentrieren, die bereits im Land sind. Das wird angesichts deren meist völlig unzureichenden Sprachkenntnisse und beruflichen Qualifikationen schwer genug. Der Mittelstand mit seiner breiten Erfahrung in der dualen Berufsausbildung ist bereit, sich bei der Qualifikation der Flüchtlinge und deren Integration in den Arbeitsmarkt stark zu engagieren. Es gibt aber auch Grenzen der Belastbarkeit. Vor allem darf man uns Mittelständlern dabei aber den Weg nicht mit bürokratischen Hindernissen verbauen.“

 

Bargeld muss als Alternative bleiben

Die Bundesregierung erwägt ein Verbot von Bargeldzahlungen über 5000 Euro. Ziel sei es, das organisierte Verbrechen und die Schwarzarbeit besser einzudämmen. Auch würde die Terrorismusfinanzierung dadurch schwieriger. Der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser, erklärt dazu: „Seit Jahresbeginn sind Bankkunden besonders gefordert. Sie sollen bei jeder Überweisung einen 27-stelligen IBAN-Code parat haben. Viele Bürger befürchten, dass der Plan, Barzahlungen ab 5000 Euro zu verbieten, der erste Schritt ist, ihnen jetzt auch noch das Bargeld komplett wegzunehmen. Das halte ich nicht für sinnvoll. Unsere Verfassung schützt die Vertragsfreiheit und die Privatautonomie. Es muss gerade im Zeitalter der steigenden Computerkriminalität weiter eine Alternative zum Bezahlen geben. Die Frage ist auch, ob eine gesetzliche Bargeldobergrenze und die damit einhergehende Verpflichtung elektronische Zahlungsmittel zu nutzen, tatsächlich Schwarzarbeit und Geldwäsche erschweren wird. Die Finanzwege von kriminellen und terroristischen Organisationen sind nicht mehr von Bargeldkoffern abhängig. Auch Geldwäsche erfolgt im 21. Jahrhundert bereits bargeldlos. Viele der unerlaubten Zahlungen wie etwa bei der Schwarzarbeit, die die Volkswirtschaft erheblich schädigen, finden weit unterhalb der geplanten Grenze statt und würden dadurch ebenfalls nicht verhindert werden. Ich bezweifle den angestrebten Nutzen.“

 

Gesetzentwurf gegen Stalking mit bayerischer Handschrift

Seit langem setzt sich die oberfränkische Bundestagsabgeordnete Silke Launert für eine Reform des Stalking-Paragraphen ein. Endlich hat der Bundesjustizminister nun einen Reformvorschlag vorgelegt, der mehr Opferschutz gewähren und für mehr Verurteilungen sorgen soll. Dazu erklärt die Bundestagsabgeordnete: „Jährlich werden rund 25.000 Fälle zur Anzeige gebracht, aber es kommt nur zu etwa 400 Verurteilungen. Dieses Missverhältnis ist vor allem auf die Formulierung des Straftatbestands zurückzuführen. Der Stalking-Paragraf in seiner aktuellen Fassung ist zu eng gefasst, eine Reform, wie sie schon lange aus Bayern gefordert wird, war daher überfällig. Bislang ist der Straftatbestand erst dann erfüllt, wenn die Tat die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt hat, wenn das Opfer also infolge der Nachstellungen umgezogen ist, seinen Arbeitsplatz gewechselt hat oder sich beispielsweise nur noch in Begleitung von Dritten aus dem Haus traut. Damit wird die Strafbarkeit davon abhängig gemacht, wie das Opfer mit der Situation umgeht. Die Handlung des Täters und deren Qualität spielen dabei keine Rolle. Mit den geplanten Neuerungen wird sich das ändern. Die Strafbarkeit soll bereits dann ansetzen, wenn die Handlungen des Täters dazu geeignet sind, eine gravierende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung herbeizuführen. Wir müssen also nicht mehr abwarten bis der Täter durch seine Handlungen die Lebensgestaltung des Opfers tatsächlich schwerwiegend beeinträchtigt hat. Die Anzahl der Verurteilungen wird sich so deutlich erhöhen. Ich hoffe, dass man die Gesetzesreform auch zum Anlass nimmt, eine weitere Hürde bei der Nachstellung zu senken, nämlich die Hürde der „schwerwiegenden Beeinträchtigungen“. Bislang konnte sich die Auffassung, auch die durch die Tat erlittene erhebliche psychische Belastung sei schon als ausreichender Taterfolg anzusehen, nicht durchsetzen. Nach der derzeitigen Rechtsprechung braucht es immer auch eine äußerlich erkennbare Änderung der Lebensumstände, wie einen Umzug oder einen Arbeitsplatzwechsel. Eine entsprechende Klarstellung in der Gesetzesbegründung ist hier wünschenswert. Problematisch war bislang auch die Einordnung des Stalkings als Privatklagedelikt, die es der Staatsanwaltschaft ermöglicht, auf den Privatklageweg zu verweisen. Tut sie das, ist ihre Mitwirkung im Verfahren nicht mehr nötig, was die Verfahren häufig faktisch beendet und den Opfern das Gefühl vermittelt, von der Justiz im Stich gelassen worden zu sein. Auch das werden wir ändern, indem wir den Stalking-Paragraphen aus dem Katalog der Privatklagedelikte streichen. Es ist erfreulich, dass mit diesem Entwurf zwei wesentliche Forderungen aus Bayern endlich umgesetzt werden und man den Opfern von Nachstellungen damit zu mehr Schutz verhelfen kann. Effektiver Schutz bedeutet auch, dass Betroffene Ruhe finden können und dieser Entwurf ist hierfür ein erster Schritt.“

 

Sozialleistungen in der EU

Zu den Verhandlungen der EU mit Großbritannien über die Forderung den Anspruch auf Sozialleistungen und Kindergeld zu reduzieren erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser: „Europa ringt zur Stunde um die Zukunft Großbritannien in der Europäischen Union. Ein Hauptanliegen der Briten ist die Reduzierung von Sozialleistungen für EU-Ausländer. Zum Streitpunkt haben sich die britischen Kindergeldzahlungen an EU-Ausländer entwickelt, deren Kinder nicht in Großbritannien wohnen. Auch Deutschland zahlt Kindergeld in voller Höhe, auch wenn die anspruchsberechtigten Kinder im Heimatland leben. Eine Anpassung der Kindergeldhöhe an die Lebenshaltungskosten in dem Land, in dem die jeweiligen Kinder leben, wäre gerecht und sozialpolitisch wichtig. Die CSU fordert das schon lange. Das Anliegen, Sozialleistungen stärker zu kontrollieren und restriktiver zu handhaben, unterstütze ich voll und ganz. Nur so können falsche Anreize für die Zuwanderung abgebaut und letztendlich die Akzeptanz der Freizügigkeit und einer einheitlichen Europäischen Union gestärkt werden. Um die Freizügigkeit zu erhalten, braucht Europa neue Regeln beim Anspruch auf Sozialleistungen für EU-Ausländer.“

 

Fanclub Würzburg Youngstars besucht Bundestag

Mitglieder der Würzburg Youngstars, Fanclub der Basketballmannschaft Würzburg Baskets, haben den CSU-Bundestagsabgeordneten Paul Lehrieder im Deutschen Bundestag besucht. Der Besuch im Bundestag bei dem Ausschussvorsitzenden für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diente dazu, den Fans einen Einblick in die Arbeit eines Bundestagsabgeordneten zu geben und aktuelle Fragen aus verschiedenen politischen Bereichen zu beantworten. Im Zentrum des Gesprächs standen vor allem innen- und außenpolitische Kernthemen wie die aktuelle Flüchtlingssituation und die Auswirkungen auf die Kommunen, sowie die diplomatischen Beziehungen zu Ländern des Nahen und Mittleren Ostens. Selbstverständlich ging es auch um das spannende Spiel gegen ALBA Berlin am Vorabend und den sensationellen Sieg mit 83:90.

 

National wertvolles Kulturgut schützen

zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser: „Die Anforderungen, die das Kulturgutschutzgesetz künftig an den Handel mit Kulturgütern stellt, müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem öffentlichen Interesse an der Bewahrung von national wertvollem Kulturgut stehen. Die unkontrollierte Abwanderung von einzigartigen Kunstwerken, die für das kulturelle Erbe Deutschlands besonders bedeutsam und identitätsstiftend sind, muss verhindert werden, ohne private Sammler und den deutschen Kunsthandel unnötig zu belasten. Die bisherigen Verhandlungen haben bereits an wichtigen Punkten zu Präzisierungen im Gesetzestext geführt und konnten die anfängliche Verunsicherung ausräumen. Auch im weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens werde ich mich für eine Ausgestaltung von Alters- und Wertgrenzen einsetzen, die den Großteil des Handels mit Kulturgütern im europäischen Binnenmarkt nach wie vor genehmigungsfrei lassen und damit übermäßigen bürokratischen Aufwand vermeiden.“

 

Finanzieren Zusatzbeiträge die Flüchtlingskosten?

Zur Diskussion um Defizite bei den gesetzlichen Krankenkassen erklärt der sozial- und gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke: „Es kann nicht sein, dass die Krankenkassenleistungen für Flüchtlinge über eine Erhöhung von Zusatzbeiträgen der Versicherten in der GKV finanziert werden. Die Zahlungen des Bundes an die Gesetzliche Krankenversicherung müssen hier kostendeckend sein, damit die Kosten nicht an den Beitragszahlern hängen bleiben. Wenn Flüchtlinge keine Beschäftigung finden und somit keine eigenen Krankenkassenbeiträge leisten, werden sie im Rahmen des SGB II in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Von Seiten des Bundes wird hierfür eine gesetzliche Pauschale von derzeit monatlich 90 Euro gezahlt. Es wird dabei immer deutlicher, dass diese Pauschale bei weitem nicht kostendeckend ist.“

 

Mindestlohn soll auch bei Flüchtlingen gelten

Der Augsburger Sozialpolitiker Volker Ullrich schaltet sich in die Debatte um den Mindestlohn bei Flüchtlingen ein: „Wir halten am Mindestlohn fest. Es ist eine gute Sache, das Gesetz nicht aufzuweichen. Ausnahmen beim Mindestlohn könnten den sozialen Frieden gefährden. Vermutlich würde sich der Konkurrenzkampf im Niedriglohnsektor verschärfen. Bezieher des Mindestlohns könnten verdrängt und durch billigere Arbeitskräfte ersetzt werden, weil Flüchtlinge für Stundenlöhne unter 8,50 Euro eingestellt werden könnten. Das wollen wir nicht. Wir wollen Flüchtlingen, die dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen, Wege in Arbeit ebnen. Einen Verdrängungswettbewerb zwischen Einheimischen und Flüchtlingen dürfen wir nicht zulassen.“

 

Keine Alternative zu strikter Haushaltsdisziplin

Es gibt keinen Raum für überzogene Ausgabenwünsche, meint der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb. Zum „Vierten Bericht zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen“ sagt er: „Der vom Bundesfinanzminister heute vorgelegte Tragfähigkeitsbericht macht eins klar: Es gibt keinen Raum für die überzogenen Ausgabenwünsche mancher Ministerien. Ganz im Gegenteil, es gibt nach wie vor keine Alternative zu einer strikten Haushaltsdisziplin, wenn wir unseren Kindern keinen Schuldenberg hinterlassen wollen. Laut dem Tragfähigkeitsbericht wären dafür in den kommenden Jahren nicht bloß ausgeglichene Haushalte, sondern sogar Einsparungen von mindestens sieben Milliarden Euro jährlich erforderlich. Dies sollte allen eine Mahnung sein, trotz aller durch die Aufnahme und Integration der Flüchtlinge notwendigen Mehrausgaben, das Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushalts nicht leichtfertig aufzugeben.“ Der in jeder Wahlperiode von der Bundesregierung einmal vorgelegte Bericht zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen informiert die Öffentlichkeit über die langfristige Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Deutschland und zeigt die absehbaren Effekte der demographischen Entwicklung und die daraus resultierenden Risiken für die langfristige Entwicklung der öffentlichen Finanzen auf – unter der Annahme, dass die bisherige Politik unverändert beibehalten wird. Die Schuldenstandsquote steigt in einem in dem Bericht dargestellten optimistischen Szenario bis 2060 auf 76 Prozent bzw. 220 Prozent in einem pessimistischen Szenario an. Der Handlungsbedarf zur Sicherstellung solider Staatsfinanzen ist somit erheblich. Die Tragfähigkeitslücke, d.h. der zur Sicherstellung der langfristigen Tragfähigkeit benötigter einmaliger Konsolidierungsbedarf in 2016, beträgt derzeit zwischen 1,2 und 3,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Dies bedeutet beispielsweise, dass der Staat von 2016 bis 2020 7 Milliarden Euro (optimistisches Szenario) bis 23 Milliarden Euro (pessimistisches Szenario) pro Jahr einsparen müsste, um die langfristige Tragfähigkeit sicherzustellen.

 

Alle Lösungen prüfen, nicht reflexartig in Abwehrhaltung verfallen

Zur Diskussion um eine mögliche Unterstützung durch die NATO bei der Überwachung der Ägäis und der Schleuserbekämpfung erklärt der außen- und sicherheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Florian Hahn: „Die NATO besitzt genug Fähigkeiten, um wirksam mit der Türkei und Griechenland illegale Schlepperbanden zu bekämpfen. Awacs-Aufklärungsflugzeuge und maritime Einsatzverbände helfen schließlich schon seit Dezember bei der Sicherung des türkisch-syrischen Grenzgebiets. In der jetzigen Ausnahmesituation müssen wir alle Lösungsansätze prüfen – und nicht in reflexartige Abwehrhaltungen verfallen, sobald über einen NATO-Einsatz nachgedacht wird. Allein in 2015 haben kriminelle Schleuserbanden rund eine Millionen Flüchtlinge auf die ägäische See nach Griechenland geschickt – und damit auf eine der gefährlichsten Überfahrten für Flüchtlinge. Es geht nicht um die Militarisierung der Flüchtlingspolitik, sondern um eine effektivere Bekämpfung von Verbrechersyndikaten.“

 

Jugendliche schützen, Rechtssicherheit schaffen

Deutschland muss mehr tun, um Kinder und Jugendliche vom Griff zur Zigarette abzuhalten, meint die Sprecherin der CSU-Landesgruppe für Ernährung und Landwirtschaft, Marlene Mortler. Nach der Anhörung zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft erklärt sie: „Rauchen schadet – darüber bestehen keine Zweifel. Als Jugendlicher oder junger Erwachsener findet man es vielleicht hip zu rauchen, doch irgendwann kommt die Rechnung. Nach Aussage von Experten verursacht das Suchtmittel in Deutschland jedes Jahr Kosten in Höhe von 80 Milliarden Euro für das Gesundheitssystem. Da kann und darf man nicht wegsehen! Wir müssen mehr machen, um Kinder und Jugendliche vom Griff zur Zigarette abzuhalten. Die Experten haben heute noch einmal deutlich gemacht, wie groß der Handlungsbedarf ist. Sie bestätigen auch, dass es Sinn macht, auf Verpackungen mit Schockbildern zu warnen. Es ist zudem dringend notwendig, einen Rahmen für die Verwendung von E-Zigaretten zu schaffen. Ich fordere deshalb dazu auf, den vorliegenden Gesetzentwurf schnell zu verabschieden. Klar geworden ist aber auch, dass wir beim Thema Tabakwerbung mehr machen müssen als der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht. Im Moment ist Deutschland das einzige Land in der EU, in dem noch auf Bahnsteigen oder öffentlichen Plätzen für Tabakprodukte geworben werden darf. Dabei wissen wir: Diese Werbung hat nachweislichen Einfluss auf das Rauchverhalten von Kindern und Jugendlichen. Wir müssen diese Praxis beenden.“ Deutschland ist verpflichtet, bis zum 20. Mai 2016 die Tabakproduktrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Der entsprechende Gesetzentwurf wird zurzeit im Deutschen Bundestag beraten.

 

Am häufigsten zu Wort gemeldet

Die Aschaffenburger Abgeordnete Andrea Lindholz hat in dieser Wahlperiode viermal so viele Reden im Plenum des Bundestags gehalten, wie der Durchschnitt ihrer Fraktionskollegen. Mit insgesamt 40 Plenarreden landete Lindholz auf Platz zwei der Rangliste der 310 Mitglieder zählenden CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Im Durchschnitt hielten die Abgeordneten der Unionsfraktion bisher neun bis zehn Reden. Die Reden der Fraktionsmitglieder, die als Vertreter der Bundesregierung reden, wurden nicht mitgezählt. Lindholz erklärte: „Die Qualität meiner Reden ist mir wichtiger als die Quantität. Ich achte sehr darauf, dass ich nur zu den Themen spreche, mit denen ich als Fachpolitikerin besonders vertraut bin. Meine Pflichten als Berichterstatterin für Asyl und Migration im Innenausschuss und meine Arbeit im Europaausschuss führen dazu, dass ich quasi jede Sitzungswoche für meine Fraktion im Plenum sprechen darf. Es ehrt mich sehr, dass mir meine Fraktion so viel Vertrauen schenkt. Wie ich schon letztes Jahr gesagt habe, rechne ich aufgrund meiner Schwerpunktthemen weiterhin mit vielen Auftritten als Rednerin für meine Fraktion.“

 

Bei Wertstoffgesetz die Kosten im Blick behalten

Das Bundesumweltministerium hat Vorschläge für ein neues Wertstoffgesetz vorgelegt. Zurzeit wird ein zweiter Arbeitsentwurf mit Ländern und Verbänden diskutiert. Nach Abschluss dieser Beratungen entscheidet das Ministerium, ob es in die Ressortabstimmung einsteigt. Nach einem Gespräch der zuständigen Arbeitskreise der CSU-Landesgruppe mit Vertretern der bayerischen Kommunen und der bayerischen Entsorgungswirtschaft erklären Marlene Mortler, umwelt- und agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe, und Karl Holmeier, Sprecher der CSU-Landesgruppe für Wirtschaft und Energie, zu den Arbeiten des Bundesumweltministeriums an einem Wertstoffgesetz:

Marlene Mortler: „Die Kreislaufwirtschaft ist eine umweltpolitische Erfolgsgeschichte. Diese gilt es sinnvoll fortzuschreiben. Unser Ziel muss es sein, in Zukunft mehr Metalle und Kunststoffe wiederzuverwerten und weitere Anreize für die Industrie zu schaffen, Abfall zu vermeiden. Außerdem muss das System verbraucherfreundlicher werden. Das spricht für eine einheitliche Wertstoffsammlung. Wichtig ist mir aber, dass dies am Ende nicht zu Gebührenerhöhungen führt und keine funktionierenden Wertstoffhof-Strukturen zerschlagen werden.“

Karl Holmeier: „Der Austausch mit allen Seiten war wichtig. Uns ist sehr an einem fairen Miteinander in der Abfallwirtschaft gelegen. Bei uns haben alle ihren Platz, die privaten, wie die kommunalen Unternehmen. Um es klar zu sagen: Die Reform soll weder eine Rekommunalisierung einleiten, noch die Rolle der Kommunen oder der kommunalen Unternehmen schwächen.“