Will den ärmsten Familien das Familiengeld wegnehmen: Bundes-„Sozial“-Minister Hubertus Heil (SPD). (Foto: Imago/photothek)
Familiengeld

Gegen die Menschen

Die CSU bleibt dabei: Auch die Ärmsten sollen das bayerische Familiengeld erhalten. Die SPD will es ihnen wegnehmen, Grüne und Freie Wähler im Landtag unterstützen sie auch noch dabei. Die CSU kritisiert den SPD-Bundes-„Sozial“-Minister massiv.

„Es ist schäbig und entlarvend, dass die Oppositionsfraktionen im Landtag das bayerische Familiengeld nicht unterstützt haben“, kritisiert der CSU-Landtagsabgeordnete Thomas Huber das Verhalten von SPD, Grünen und Freien Wählern. „Damit finden es SPD, Grüne und Freie Wähler also offensichtlich in Ordnung, gerade den einkommensschwächeren Familien und ihren Kindern das Familiengeld zu verweigern. Das ist unsoziale Politik“, kommentiert der Vizesprecher für Arbeit und Soziales, Familie und Integration der CSU-Fraktion die hartherzige Haltung der gesamten Landtagsopposition zum CSU-Dringlichkeitsantrag „Bayern ist Familienland – Bayerisches Familiengeld für alle Familien“.

Nach sozialer Politik rufen, aber unsoziale Politik auf Kosten der Schwächeren machen: Das ist die SPD 2018.

Thomas Huber, CSU-Landtagsabgeordneter

In dem Antrag fordert die CSU-Fraktion die Staatsregierung auf, sich weiterhin mit Nachdruck auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das bayerische Familiengeld nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird. Mit einer solchen Anrechnung will Bundessozialminister Hubertus „Hubsi“ Heil (SPD) den Hartz-IV-Empfängern das Familiengeld wieder wegnehmen.

Bayern untermauert Nimbus als Familienland Nummer 1

„Nach sozialer Politik rufen, aber unsoziale Politik auf Kosten der Schwächeren machen: Das ist die SPD 2018“, kommentiert Huber. „Es zeigt sich wieder einmal, dass sich nur die CSU verlässlich für die Bedürfnisse aller Bürger im Land einsetzt. Hier geht es um das Wohl von einkommensschwächeren Familien, die unserer Unterstützung bedürfen. Das Familiengeld muss bei Grundsicherungsleistungen anrechnungsfrei bleiben – so wie das beim Landespflegegeld gehandhabt wird.“ Mit dem bayerischen Familiengeld erhalten Familien mit ein- und zweijährigen Kindern pro Kind und Monat 250 Euro, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro. „Aufgrund solcher bundesweit einmaligen Leistungen ist Bayern Familienland Nummer 1“, erklärt die CSU-Landtagsabgeordnete Tanja Schorer-Dremel.

Wir setzen auf direkte Entlastung statt auf ein vorgeschriebenes Betreuungsmodell.

Tanja Schorer-Dremel (CSU), Vorsitzende der Kinderkommission des Landtags

„Das Familiengeld garantiert unseren Familien maximale Wahlfreiheit. Wir setzen nicht nur auf ein Betreuungsmodell, sondern geben den Familien eigenen Gestaltungsspielraum. Wir setzen auf direkte Entlastung statt auf ein vorgeschriebenes Betreuungsmodell“, meint Schorer-Dreml, die auch Vorsitzende der Kinderkommission des Landtags ist. Parallel dazu werde das Betreuungsangebot etwa mit einer Qualitätsoffensive für bayerische Kitas weiter gestärkt. Bis zum Jahr 2020 sollen außerdem bis zu 30.000 neue Kita-Plätze geschaffen werden.

Auf Bundesebene hat die CSU erfolgreich die Erhöhung des Kindergelds und des Kinderfreibetrags durchgesetzt. Bundesinnenminister Horst Seehofer forderte seinen SPD-Kabinettskollegen Heil nochmals auf, im Streit um das bayerische Familiengeld nachzugeben. „Das ist schäbig, wenn gegen die kleinen Leute Politik gemacht wird“, sagte der CSU-Chef. Heil solle endlich „diesen Unsinn“ beenden und das Familiengeld anrechnungsfrei stellen. „Das ist die einzige richtige Antwort.“

SPD bleibt hartherzig

Der Angesprochene gab sich jedoch weiter hartherzig: „Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass das Familiengeld als Einkommen zu werten und deshalb zu verrechnen ist. Das weiß die Staatsregierung auch nicht erst seit heute, sondern seit April dieses Jahres“, sagte SPD-Bundessozialminister Heil zum Münchner Merkur. Gleichzeitig behauptete er, die Staatsregierung wolle „Recht und Gesetz außer Kraft setzen, nur weil die CSU Wahlkampf führt“.

Dabei hatte Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) mehrfach auf die eindeutige Zweckbestimmung der gesetzlichen Regelung zum bayerischen Familiengeld hingewiesen. Daraus gehe eindeutig hervor, dass diese Leistung nicht der Existenzsicherung, sondern der frühen Erziehung und Bildung der Kinder einschließlich gesundheitsfördernder Maßnahmen diene, so Schreyer. Im Sozialgesetzbuch II heiße es eindeutig, dass Leistungen, die „zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden“, nicht als Einkommen zu berücksichtigen seien. Doch SPD, Grüne und Freie Wähler scheint das im Wahlkampf nicht zu interessieren. Damit lässt insbesondere die SPD ihre eigene Klientel im Regen stehen.