Die CSU bleibt dabei: Familien mit kleinen Kindern erhalten in Bayern ein Landesfamiliengeld. (Foto: Imago/PhotoAlto)
Familiengeld

Alle Familien sollen profitieren

Ab 1. September bekommen Familien mit kleinen Kindern in Bayern ein Familiengeld. Bundesssozialminister Hubertus Heil von der SPD will es mit Hartz-IV-Leistungen verrechnen. Die Staatsregierung hält das für nicht zulässig.

Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer hat die Entscheidung des Bundessozialministers Hubertus Heil zur Anrechnung des Bayerischen Familiengeldes auf Hartz-IV-Leistungen scharf kritisiert. „Die Haltung des Bundessozialministers ist für mich absolut nicht nachvollziehbar und rechtlich schlichtweg falsch. Diese Entscheidung darf nicht zu Lasten der Familien gehen, die es ohnehin schon schwerer haben“, so die Ministerin.

Wir wollen, dass das neue Familiengeld allen Familien in Bayern zugutekommt.

Kerstin Schreyer, bayerische Sozialministerin

Die Staatsregierung hatte das Familiengeld im Mai beschlossen. Eltern ein- und zweijähriger Kinder sollen unabhängig vom Einkommen 250 Euro pro Kind und Monat bekommen. Starttermin ist am 1. September.

Schreyer kritisiert Wahlkampfmanöver

Offenbar sei es Ziel des SPD-Bundessozialministers, einkommensschwachen Familien in Bayern die Vorteile der bayerischen Leistungen zu verwehren, kritisiert Schreyer. „Ich frage mich, ob hier Wahlkampfinteressen Triebfeder waren, um der Bayerischen Staatsregierung den politischen Erfolg zu missgönnen. Die Interessen unserer bayerischen Familien werden einfach komplett ignoriert. Wir wollen, dass das neue Familiengeld allen Familien in Bayern zugutekommt!“

Laut Sozialministerium stützt sich die Staatsregierung beim Familiengeld auf zwei einschlägige bundesgesetzliche Ausnahmen zum für Hartz-IV-Leistungen geltenden Nachranggrundsatz. Nach einer Ausnahmeregelung müssten erziehungsgeldartige Leistungen der Länder nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet werden.

Zuschuss für Erziehung und Bildung

Das Bayerische Familiengeld sei eine Weiterentwicklung des Bayerischen Landeserziehungsgeldes, teilt das Ministerium mit. Das stelle das Bayerische Familiengeldgesetz in der Zweckbestimmung in Artikel 1 ausdrücklich klar. Erziehungsgeldartige Leistungen der Länder seien bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nach § 27 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nicht zu berücksichtigen.

Außerdem, so die Ministerin, „verfolgt das bayerische Familiengeld ganz klar eine andere Zielsetzung.“ Im Gesetz würden ganz konkrete Erwartungen an die Verwendung, wie die frühe Erziehung und Bildung der Kinder einschließlich gesundheitsförderlicher Maßnahmen, benannt und ausdrücklich beschrieben. „Eine Anrechnung auf Harz IV kommt somit überhaupt nicht in Frage. Wir werden deshalb das Bayerische Familiengeld auf jeden Fall zusätzlich zu Hartz-IV-Leistungen auszahlen“, so Schreyer. „Und zur Not sehen wir uns in einem Rechtsstreit wieder.“