Erfolg für das Familiengeld: Schon 340.000 Kleinkinder profitieren. (Bild: imago images / photothek / Florian Gaertner)
Familiengeld

340.000 Kinder profitieren

Ein Jahr nach der Einführung des Familiengelds haben rund 340.000 Kleinkinder in Bayern von der Sozialleistung profitiert. Ein großer Erfolg, bilanzierte Familienministerin Kerstin Schreyer (CSU).

Der Freistaat unterstützt mit dem Familiengeld junge Familien unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit und Art der Kinderbetreuung. Nach einer Gesetzesänderung im Mai erhalten auch alle Hartz-IV-Bezieher das Familiengeld. Davor hatten viele Hartz-IV-Bezieher mit Kindern kein Familiengeld erhalten, weil es der Bund auf die Sozialleistung anrechnete.

Eltern stärken

Seit September 2018 bekommen Eltern ein- und zweijähriger Kinder in Bayern monatlich 250 Euro pro Kind. Ab dem dritten Kind beträgt der monatliche Zuschuss sogar 300 Euro. Das heißt: Wer die vollen zwei Jahre in Anspruch nimmt, bekommt pro Kind bis zu 7.200 Euro.

Das Familiengeld schafft echte Wahlfreiheit!

Kerstin Schreyer

Eltern stärken, ihre Leistungen bei der Erziehung anerkennen und wertschätzen – das bayerische Familiengeld ist bundesweit einmalig und seit seinem Start am 1. September 2018 ein großer Erfolg. „Gut 340.000 Kinder haben schon im ersten Jahr Familiengeld bekommen oder profitieren im Moment davon. Bayern ist das einzige Bundesland in Deutschland, das alle Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern mit einer solchen Landesleistung stärkt“, so Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer.

Finanzielle Freiräume

Wer eine Familie gründet und Kinder bekommt, hat oft nicht nur höhere Ausgaben, sondern gleichzeitig auch ein geringeres Einkommen. Mit dem Familiengeld schafft der Freistaat Familien mit kleinen Kindern finanzielle Freiräume, um das Familienleben in der Startphase nach den eigenen Vorstellungen zu organisieren. Schreyer betonte: „Das Familiengeld schafft echte Wahlfreiheit! Es wird unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit und Art der Kinderbetreuung gezahlt. So kommt es allen Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern zugute.“

Wer bereits in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt bekommen hat, muss keinen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt dann zugleich auch als Antrag auf Familiengeld.

Infos

Fragen zum Familiengeld beantwortet das Zentrum Bayern Familie und Soziales unter der Nummer 0931/ 32 0909 29. Das Service-Telefon ist Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr besetzt.