Familien in Bayern haben es gut: Hier gibt es Landesfamiliengeld. Allerdings will die SPD ausgerechnet den Sozialhilfeempfängern das Familiengeld und das Landespflegegeld wegnehmen. (Symbolfoto: Imago/Westend61)
Wahlkampf

Die SPD schadet den Familien

Kommentar Aus Verzweiflung bekämpft ausgerechnet die SPD die Ärmsten, nämlich die Hartz-IV-Empfänger. SPD-Bundessozialminister Heil will ihnen das bayerische Landesfamiliengeld und das Landespflegegeld wegnehmen, das die CSU beschlossen hatte.

Der Freistaat Bayern steht nach 61 Jahren CSU-Regierung hervorragend da, unter anderem bei der wirtschaftlichen Entwicklung und bei den Staatsfinanzen. Jedes Jahr ein großes Plus im Haushalt, 2030 sollen alle Altschulden getilgt sein – und das, obwohl Bayern im Länderfinanzausgleich als Hauptzahlerland eine Reihe meist rot-grün heruntergewirtschafteter Länder durchfüttern muss. Die Staatsregierung kann und will dennoch diejenigen, die Besonderes leisten, auch besonders fördern. Das sind Familien mit kleinen Kindern sowie Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen.

Dazu dienen das bayerische Landesfamiliengeld und das bayerische Landespflegegeld.

Familiengeld: Zweckgebunden für die Erziehungsleistung

Das bayerische Landeserziehungsgeld würdigt die Erziehungsleistung der Eltern und unterstützt ihren Gestaltungsspielraum für Erziehung und Bildung. Diese Zweckbestimmung hat die Staatsregierung ausdrücklich im Gesetzestext festgehalten. Es ist also eindeutig keine Hilfe zum Lebensunterhalt. Übrigens wird es – anders als das frühere Betreuungsgeld – unabhängig davon ausgezahlt, ob die Eltern die Kleinkinder selber erziehen oder in eine Kinderkrippe geben. Die Eltern erhalten auf Antrag zwei Jahre lang 250 Euro pro Kind und Monat, also 6000 Euro pro Kind. 125.000 mal wurde es schon beantragt, die Auszahlung läuft. Ein großer Erfolg also!

Weil die Sozialdemokraten aber die Erziehungsleistung der Eltern aus ideologischen Gründen nicht anerkennen und auf keinen Fall zugestehen wollen, dass die CSU sich besser um Eltern kleiner Kinder kümmert als sie selbst, versucht das SPD-geführte Bundessozialministerium mit allen Mitteln, das bayerische Landesfamiliengeld zu torpedieren. Ausgerechnet den Ärmsten der Armen, den Sozialhilfeempfängern, zieht SPD-Bundessozialminister Heil das Landeserziehungsgeld von der Hartz IV-Leistung ab, beziehungsweise er fordert es von den ARGE-Kommunen zurück, die Hartz IV auszahlen. Bereits im Mai wurde die Familien-Unterstützung beschlossen, doch erst am 10. August, wenige Wochen vor der bayerischen Landtagswahl, schießt Heil dagegen. Kein Zufall.

Kann die SPD nicht lesen?

Doch damit beweist die SPD nur, dass sie offenbar Gesetze nicht richtig lesen kann oder will. Denn es gibt bestehende Ausnahmeregelungen im Sozialrecht, etwa in § 27 des Bundes-Elterngeld- und Elternzeitgesetzes in Verbindung mit § 8 des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Dort ist klargestellt, dass für die dem Erziehungsgeld vergleichbaren Leistungen der Länder als Einkommen bei Sozialleistungen unberücksichtigt bleiben – auf deutsch: nicht auf Hartz IV angerechnet werden. Auch im Sozialgesetzbuch II heißt es klar, dass Leistungen, die „zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden“, nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind.

Und genau so eine Zweckbestimmung ist auch in Artikel 1 des bayerischen Familiengeldgesetzes festgelegt. Das Familiengeld ist zudem eine Weiterentwicklung des Betreuungsgeldes sowie des Landeserziehungsgeldes, die nicht auf Hartz IV angerechnet wurden. Vor ein paar Jahren war das Betreuungsgeld, von linken Politikern als „Herdprämie“ verunglimpft, wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Bund in die Zuständigkeit der Länder übergegangen. Diese Rechtslage werden jetzt voraussichtlich Sozialgerichte dem im Verzweiflungsstrudel der bayerischen Genossen gefangenen SPD-Minister erklären müssen.

Zweitens beweist die SPD, dass sie das Präfix „sozial“ zu Unrecht trägt. Denn dass ausgerechnet die SPD sich mit allen Mitteln dagegen wehrt, dass Hartz-IV-Empfänger, noch dazu junge Eltern, mehr Geld für ihre Erziehungsleistung erhalten, das hätte sich wohl niemand vorstellen können. Die SPD konterkariert in ihrem bayerischen 12-Prozent-Jammertal all ihre sozialen Gerechtigkeitsversprechen und führt ihren jahrzehntealten Anspruch, der Lautsprecher der Armen zu sein, ad absurdum. Sie verrät ausgerechnet die Allerärmsten – und wofür? Um ein erfolgreiches Projekt der CSU zu torpedieren. Es fehlen einem die Worte.

SPD auch gegen das Landespflegegeld

Und damit nicht genug. SPD-Sozialminister Heil, der treffender „Unsozialminister“ heißen müsste, will auch noch das bayerische Landespflegegeld einschränken. Anscheinend aus derselben Motivlage heraus will er den Menschen ans Leder, die Sozialhilfe beziehen und ihre kranken Angehörigen pflegen. Eine Sprecherin seines Ministeriums erklärte jedenfalls dieser Tage, dass auch die Bezieher des Landespflegegeldes überprüft würden. Der SPD-Minister „übersieht“ auch in diesem Fall die Zweckbestimmung des Landespflegegeldes. Es geht auch hier nicht um Hilfen zum Lebensunterhalt, sondern um Anerkennung der Pflegeleistung.

230.000 Mal wurde dieses von der CSU beschlossene bayerische Landespflegegeld bereits beantragt. Auch das also ein großer Erfolg. Seit 1. September wird auch diese Leistung von 1000 Euro pro Jahr ausgezahlt. Vorbedingung ist allein, dass Pflegestufe 2 festgestellt wurde. Mehr als 70 Prozent aller Pflegefälle in Bayern werden zuhause betreut. Es bestand also dringender Handlungsbedarf, den Ministerpräsident Söder rasch wenigstens teilweise gelindert hat.

Die Unsozialdemokraten

Aber was schert das die Unsozialdemokraten in ihrem Verzweiflungs-Wahlk(r)ampf? Hauptsache, sie können der CSU an den Karren fahren, mehr haben sie im Freistaat schon seit Jahrzehnten nicht zu bieten. Das ist aber keine Politik für, sondern gegen die Menschen in Bayern.