Namentliche Abstimmung im Bundestag. (Foto: Imago/photothek)
Parteifinanzen

Kein Staatsgeld für Extremisten

Mit einer Verfassungsänderung hat der Bundestag extremistische und verfassungsfeindliche Parteien von Parteienfinanzierung und Steuerprivilegien ausgeschlossen. Das Verfassungsgericht hatte beim NPD-Urteil auf diese Möglichkeit hingewiesen.

Extremistische und verfassungsfeindliche Parteien werden von der staatlichen Parteienfinanzierung und den steuerlichen Begünstigungen für Parteien ausgeschlossen. Der Bundestag beschloss mit der Zweidrittelmehrheit von CDU/CSU, SPD und Teilen der Linkspartei – gegen die Stimmen der Grünen – eine entsprechende Änderung des Artikels 21 im Grundgesetz.

Der Staat muss nicht diejenigen finanzieren, die ihn beseitigen wollen.

Volker Ullrich (CSU)

Eine Zustimmung der Länderkammer gilt als sicher, weil unter anderem auch der Bundesrat mit einer gemeinsamen Initiative aller Länder diese Verfassungsänderung beantragt hatte. Die Regelung erstreckt sich auf alle extremistischen und verfassungsfeindlichen Parteien – unabhängig von einem Parteienverbot. Ob eine Partei von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird, entscheidet das Bundesverfassungsgericht auf eine Dauer von sechs Jahren.

Kern der Verfassung ist berührt

Der Innenpolitiker Volker Ullrich (CSU) betonte in der Debatte, die Entscheidung folge dem „einfachen Motto: Der Staat muss nicht diejenigen finanzieren, die ihn beseitigen wollen“. Das Machbare werde gemäß Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland nicht allein durch die Mehrheit bestimmt, sondern „durch den Kern unserer Verfassung: Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“.

Klares Zeichen im Kampf gegen den politischen Extremismus.

Stehpan Mayer (CSU)

Wer Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit angreife und nicht zur Grundlage seines Handelns mache, „der hat in unserer wehrhaften Demokratie keinen Platz und der darf auch nicht finanziert werden“, betonte Ullrich. Keinem Bürger könne man erklären, „dass rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, Sprüche und Plakate, die den Wesenskern des Grundgesetzes verletzen, auch noch vom Staat finanziert werden“.

Überfällige Entscheidung

Der innen- und rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Stephan Mayer (CSU), nannte das Ende der Mitfinanzierung extremistischer Parteien durch den Staat „überfällig“. Die Gesetzesänderung zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung sei „ein klares Zeichen im Kampf gegen den politischen Extremismus“, sagte Mayer der AFP.

Es stellt nach den Worten von Mayer „jetzt sicher, dass verfassungsfeindliche Parteien nicht mehr durch den Staat alimentiert werden“. Dies sei überfällig, „denn es ist den Bürgern nicht vermittelbar, dass ihre Steuergelder weiterhin zur Unterstützung für Parteien eingesetzt werden, die das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt hat, weil sie unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wollen.“

Vorschlag kam vom Verfassungsgericht

Die Entscheidung ist im Wesentlichen eine Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ein NPD-Verbot abzulehnen. Die Karlsruher Richter hatten in ihrer Entscheidung vom 17. Januar 2017 zwar einerseits festgestellt, dass die rechtsextreme Partei in Zielsetzung und Programmatik eindeutig die Beseitigung des Grundgesetzes und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung anstrebe. Allerdings sei die NPD zu unbedeutend und zu schwach, um Einfluss zu nehmen und wirklichen Schaden anzurichten.

Das Verfassungsgericht gab der Politik jedoch folgenden Hinweis mit auf den Weg: Es bestünden durchaus noch „andere Reaktionsmöglichkeiten, um aufzuzeigen, dass in Parteien kein Platz für Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit ist“. Dies könne erreicht werden, indem extremistischen Parteien der staatliche Geldhahn zugedreht wird. Denn eine wehrhafte Demokratie müsse es „nicht hinnehmen, dass die Grundprinzipien der Verfassung mit ihren eigenen Mitteln untergraben werden“. Entsprechend hat der Bundestag nun gehandelt.