In erster Lesung hat der Bundestag das „Gesetz zur Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ (Bürokratieentlastungsgesetz) beraten. So kompliziert der Name, so wichtig ist das Gesetz, erklärt der stellvertretende Unions-Fraktionschef Hans-Peter Friedrich. „Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz geht die Koalition einen ersten wichtigen Schritt zum Abbau bürokratischer Regeln: Ab Juli werden zusätzlich weitere kleine Unternehmen als bisher von entbehrlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten im Steuerrecht befreit.“
Die Umsatz- und Gewinngrenzen für Unternehmen, die in den Genuss dieser Vereinfachung kommen, werden jeweils angehoben. Wichtig sei auch das neue „One in, one out“-Prinzip, erzählt Friedrich: „Wird ein Gesetz verabschiedet, dessen Folgekosten die Wirtschaft belasten, muss an anderer Stelle eine gleichwertige Entlastung geschaffen werden.“
750 Millionen Euro Entlastung für vier Millionen Firmen
Schon bisher war die Union recht erfolgreich mit solchen Anti-Bürokratie-Initiativen: Es wurde ein unabhängiger Normenkontrollrat eingerichtet, der für alle Gesetze eine Abschätzung über den Bürokratieaufwand vornimmt. „So konnten wir die Wirtschaft bereits um etwa zwölf Milliarden Euro im Jahr entlasten“, rechnet die CDU-Abgeordnete Antje Tillmann in der „Thüringer Allgemeinen“ vor. Mit dem neuen Gesetz sollten vier Millionen kleine Firmen und Freiberufler künftig 750 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich sparen.
Doch diese bürokratischen Entlastungen seien nur ein erster Schritt, kritisiert Hans-Peter Friedrich gleichzeitig die SPD. „Als nächstes muss es darum gehen, die sinnlosen Dokumentationspflichten beim Mindestlohn abzuschaffen.“ Friedrich macht dabei auch Druck auf SPD-Chef Gabriel: „Wenn der Bundeswirtschaftsminister mit der Bürokratieentlastung für die mittelständische Wirtschaft ernst macht, muss er gegenüber der Arbeitsministerin endlich Tacheles reden. Die CSU wird jedenfalls innerhalb der großen Koalition treibende politische Kraft für die Entlastung des Mittelstandes bleiben.“