Bayerische Vertretung in Brüssel, dahinter das EU-Parlament. Bild: Staatliches Bauamt Aschaffenburg/fkn
Datenschutz in der EU

Mit Augenmaß

Ein Großteil der Gesetze für Deutschland wird mittlerweile von der EU in Brüssel gemacht. Jeder EU-Rechtsakt kann massive finanzielle und personelle Auswirkungen auf die Betriebe haben. Daher ist es wichtig, rechtzeitig Einfluss auf die Gesetzgebung auszuüben – wie die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw).

Wie das geht, hat die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft bei einem Parlamentarischen Abend in der bayerischen Vertretung in unmittelbarer Nähe zum Europäischen Parlament gezeigt. Unter den über 200 Gästen waren nicht nur Europaparlamentarier wie Albert Deß (CSU), Axel Voss (CDU) oder Herbert Dorfmann (Italien, SVP) sowie Vertreter der EU-Kommission, sondern Vertreter aus Arbeitgeberverbänden und Unternehmen – darunter Lufthansa, Toyota, Siemens, Allianz, Telekom, Novartis, BMW, Eon und UPS.

Wirtschaft fordert einheitlichen Datenschutz

Es ging um die Initiative der EU-Kommission zur Vereinheitlichung des Datenschutzes. „Wir brauchen ein EU-weit harmonisiertes Datenschutzniveau, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden“, befürwortete der Hauptgeschäftsführer der vbw, Bertram Brossardt, dieses Anliegen grundsätzlich. „Ein Datenschutzbeauftragter gibt Sicherheit.“ Doch auch hier gibt es Details, die aus Sicht der Wirtschaft zu bemängeln waren, weil sie unnötigen bürokratischen oder finanziellen Mehraufwand bedeuten würden. „Verlässlichkeit und Augenmaß“, forderte Brossardt. Die derzeitige Rechtslage würde zusammenhängende Teile einer Unternehmensgruppe datenschutzrechtlich wie unbeteiligte Dritte behandeln. Laut Brossardt müsse hier die Datenübermittlung erleichtert werden. Zudem gibt es bei Nichteinhaltung des Datenschutzes teilweise empfindliche Sanktionen. So sei der Verlust eines Laptops mit sensiblen Daten mit 180000 Euro bestraft worden. „Die derzeitige Höhe von Strafzahlungen ist unangemessen“, so Brossardt. Es müsse klar zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Handeln unterschieden werden. Zudem müsse die Einwilligung der Beschäftigten in die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten weiter möglich sein, da sonst nicht einmal Geburtstagslisten in den Firmen risikolos erstellt werden könnten. Verhältnismäßigkeit brauche es auch beim „Recht auf Vergessenwerden“, besonders im Social Media-Bereich, wo persönliche Daten für viele einsehbar sind. Auch der mit dem vbw kooperierende Unternehmerverband Südtirol, vertreten durch Direktor Josef Negri, mahnte: „Lasst unsere Unternehmen arbeiten, gerade in Italien mit seiner erschreckend hohen Jugendarbeitslosigkeit!“ Am Ende konnten die Vertreter von EU-Parlament und -Kommission wichtige Hinweise zur Überarbeitung des Datenschutzrechtes mitnehmen. Wie weit dies zu Veränderungen führt, steht freilich auf einem andern Blatt.