Dreifaches Fehlurteil
Das Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts schädigt die Integration des Islam in Deutschland, schwächt die Position gemäßigter Moslems, behindert die Herausbildung eines moderaten Euro-Islam, es stört den Schulfrieden massiv und untergräbt die Autorität des Bundesverfassungsgerichts.
Kommentar

Dreifaches Fehlurteil

Kommentar Das Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts schädigt die Integration des Islam in Deutschland, schwächt die Position gemäßigter Moslems, behindert die Herausbildung eines moderaten Euro-Islam, es stört den Schulfrieden massiv und untergräbt die Autorität des Bundesverfassungsgerichts.

Das Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein katastrophaler Fehler – in dreifacher Hinsicht: In der Frage der Integration des Islams, in Sachen Schulfrieden, und schließlich untergräbt das Gericht seinen eigenen Nimbus als unbestechlicher Hüter der Verfassung.

Ein Bärendienst ist das Kopftuchurteil zunächst für alle, denen die Integration des Islam in Deutschland am Herzen liegt, also auch für alle integrationsfähigen, moderaten Moslems, die bisher gern in Deutschland leben, weil hier die Menschen- und Freiheitsrechte verteidigt wurden. Alle Integrationsaktivisten bis hin zu Grünen-Chef Özdemir sind sich einig, das sich hier ein gemäßigter Euro-Islam ohne Schleier und Kopftuch herausbilden muss. Weil der Islam, so wie er in anderen Teilen der Welt und leider immer häufiger auch hier praktiziert wird, schlicht nicht menschenrechts- und grundgesetzkonform ist. Das Ziel eines Euro-Islam ist schwer genug und wird mit diesem Urteil brutal konterkariert.

In traditionell islamischen Regionen Europas – wie etwa der zu Rumänien gehörenden Dobrudscha – sieht man auf der Straße keine einzige Frau mit Kopftuch. Ebenso war es in Bosnien vor dem Bürgerkrieg und in der Türkei, ehe die Islamisten Erbakan und Erdogan das Klima vergifteten. Das Kopftuch, um das es hier geht, ist also nicht vergleichbar mit traditionellen Bäuerinnen-Trachten, sondern es ist vielmehr Ausdruck eines islamistischen Weltbildes und der Unterordnung der Frau unter den Willen des Mannes.

Noch schlimmer wird das dadurch, dass nun staatliche Lehrerinnen das islamistische Kopftuch tragen sollen und damit den Schülern ihre Ideologie aufzwingen. Der Staat, der ja den Eltern die schulische Erziehung ihrer Kinder verordnet – die Schulpflicht wird mitunter sogar mit Poizeigewalt durchgesetzt –, muss unbedingt für Neutralität sorgen: politische, religiöse und weltanschauliche. Moslemische Schülerinnen, die bisher unverschleiert in die Schule gingen, dürften nun von den immer radikaleren moslemischen Mitschülern erst recht angefeindet werden – dank der Karlsruher Richter. Der Passus im Urteil, dass der Schulfriede erheblich getört sein muss, ehe eine Schule ein Kopftuchverbot erlassen kann, fordert geradezu zu Zwist und Streit heraus.

Drittens reiht sich das Urteil in eine Reihe höchst umstrittener Richtersprüche ein, die in der Öffentlichkeit massiv kritisiert werden – früher undenkbar. Die Richter lassen sich, so der Anschein, immer weniger von Text und Geist des Grundgesetzes leiten, sondern von einer linken Ideologie der angeblichen Antidiskriminierung. Der Verdacht kam schon in der Frage der homosexuellen Lebensgemeinschaften auf. So untergräbt Karlsruhe das eigene Renommee.