Urteil: Integration ist keine Einbahnstraße. (Bild: imago/Steinach)
Urteil

Kein grüner Multikulti-Ansatz in Bayern

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Grundgedanken des bayerischen Integrationsgesetzes bestätigt. Einzelne Regelungen müssen jedoch abgeschafft werden.

Nach dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs will Innenminister Joachim Herrmann das Integrationsgesetz auf den Prüfstand stellen. Die Entscheidung werde nun detailliert ausgewertet und die verbliebenen Beanstandungen des Gerichts analysiert, sagte er am Dienstag in München.

Grundgedanken sind verfassungsgemäß

Auch wenn sich Opposition und ihre Medienhelfer ereifern, das Urteil sei eine „Ohrfeige“ für die Staatsregierung: Das ist nicht der Fall, im Gegenteil. Denn grundsätzlich hielt das Gesetz der richterlichen Überprüfung stand. Bayerns oberste Richter hatten das 2016 im Landtag beschlossene Gesetz nur in einigen Randbestimmungen als verfassungswidrig eingestuft, den Grundgedanken des „Förderns und Forderns“ von Migranten jedoch nicht angetastet.

Auch die von Grünen und SPD heftig attackierte „Leitkultur“ wurde bestätigt. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat dabei ausdrücklich festgestellt: Das zentrale Ziel, die als Leitkultur bezeichnete kulturelle Grundordnung zu wahren und Migranten zur Achtung der Leitkultur zu verpflichten, ist verfassungskonform.

Die Verfassungsrichter haben das Konzept der Leitkultur bestätigt.

Joachim Herrmann

„Die Verfassungsrichter haben das Konzept der Leitkultur bestätigt“, betonte deshalb Innenminister Joachim Herrmann. Auch das Ziel einer Integrationspflicht sei mit der Landesverfassung vereinbar.

Was verfassungswidrig ist

Verfassungswidrig ist laut Urteil unter anderem eine Verpflichtung für Migranten, an einem „Grundkurs über die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ teilzunehmen, wenn jemand die Ablehnung bestimmter Regeln, Prinzipien und Werte zum Ausdruck bringt. Dies verstößt laut Gericht gegen den Grundsatz der Meinungsfreiheit. Bis zum Sommer mussten nach Angaben des Innenministeriums bereits 83 Menschen an solchen Kursen teilnehmen.

Verfassungswidrig ist auch eine Bestimmung, wonach Rundfunkanstalten „einen Beitrag zur Vermittlung der deutschen Sprache und der Leitkultur leisten“ sollen – das verletze unter anderem die Rundfunkfreiheit, so die Richter.

Verfassungswidrig sind zudem Bußgeldsanktionen für Migranten, die auf eine Ersetzung der bestehenden durch eine andere Rechtsordnung hinarbeiten – das verstößt nach dem Urteil des Gerichts gegen abschließende bundesrechtliche Regelungen im Strafgesetzbuch. Hier greift also das Strafrecht, weitere Vorschriften sind daher nicht notwendig.

Der Verfassungsgerichtshof hat bestätigt, dass Integration keine Einbahnstraße ist.

Joachim Herrmann

Die Staatsregierung will sich nun möglicherweise damit abfinden, dass der Verfassungsgerichtshof diese einzelnen Regelungen für nichtig erklärte, und auf eine Nachbesserung verzichten. Das sei seine „vorläufige Einschätzung“, auch wenn man das Urteil zunächst einmal genau lesen müsse, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettssitzung. „Ich würde das jetzt einfach mal so akzeptieren.“

Integration ist keine Einbahnstraße

„Die Staatsregierung nimmt das Urteil sehr gelassen auf“, betonte Florian Herrmann. Auch Innenminister Joachim Herrmann machte noch einmal deutlich: „Dass in Bayern Integration oft erfolgreicher als im übrigen Bundesgebiet verläuft, bestätigt Bayerns bisherigen Kurs.“

Bayern hatte im Gegensatz zu anderen Ländern, insbesondere rot-grün regierten, kein einseitiges ‚Fördergesetz‘ erlassen, sondern den Grundsatz des ‚Förderns und Forderns‘ gesetzlich normiert. „Unser Bayerisches Integrationsgesetz trägt entscheidend dazu bei, dass Bayern auch in Zukunft das Land des Zusammenhalts und der gelingenden Integration bleibt“, betonte der Innenminister. „Es gibt der Integration eine Richtung und überlässt sie damit nicht dem Zufall.“ Der Verfassungsgerichtshof habe laut Herrmann auch bestätigt, dass die Integration keine Einbahnstraße sei, sondern der Freistaat Bayern berechtigter Weise die Integrationsbereitschaft der Migrantinnen und Migranten einfordert.

Der richtige Weg

Der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion, Tobias Reiß, erklärte: „Der bayerische Weg, Integration zu fördern, aber auch den Respekt vor unserer Werteordnung einzufordern – dieses gegenseitige Miteinander wurde vom Verfassungsgerichtshof klar bestätigt.“ Reiss weiter: „Die Tatsache, dass insgesamt nur zweieinhalb Artikel kritisch gesehen wurden, bestätigt uns, dass unser Weg der Integration der Richtige ist. Die vom Gericht bemängelten Details werden von uns geprüft und entsprechend überarbeitet.“

Damit sind die Grünen mit ihrem Multi-Kulti-Ansatz gescheitert.

Tobias Reiß

Das Urteil ist im Endeffekt eher eine Ohrfeige für die roten und grünen Kläger. Dies machte auch Reiß klar: „Für uns ist entscheidend, dass der von Grünen und SPD in den vergangenen Jahren immer wieder in Frage gestellte Begriff der Leitkultur verfassungsrechtlich in keinster Weise beanstandet wurde. Für uns steht fest, dass die Leitkultur als gesamtgesellschaftlicher Konsens weiterhin das Fundament unserer Integrationspolitik sein wird und muss. Damit sind die Grünen mit ihrem Multi-Kulti-Ansatz und ihrem Bestreben, das Gesetz insgesamt zu kippen, gescheitert.“

Goldene Mitte

Auch die bayerische Integrationsbeauftragte Gudrun Brendel-Fischer sieht mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs den bayerischen Weg der Integration bestätigt: „Wir gehen hier den Weg der goldenen Mitte, der Balance zwischen ‚helfen und verlangen‘ “. Brendel-Fischer weiter: „Und diese Gegenseitigkeit ist bei uns in Bayern auch zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Ich habe in meinem ersten Jahr als Integrationsbeauftragte so viel Engagement und Anstrengungsbereitschaft auf allen Seiten erlebt – bei den Einheimischen, bei den Zugewanderten, bei den Ehrenamtlichen, den Lehrern und Erziehern, der Wirtschaft – und vielen anderen Bereichen unserer Gesellschaft.“ Die Integrationsbeauftragte lobte: „Unser Weg der Mitte zwischen ‚fordern und fördern‘ zahlt sich aus: Ob im schulischen Bereich oder auf dem Arbeitsmarkt – Integration läuft in Bayern oft besser als anderswo und Bayern ist für viele Bundesländer Vorbild in punkto Integration.“

Wir gehen hier den Weg der goldenen Mitte, der Balance zwischen ‚helfen und verlangen‘.

Gudrun Brendel-Fischer

Brendel-Fischer sieht im Begriff  „Leitkultur“ vor allem eines: die verbindende Kraft einer kulturellen Grundordnung, die man miteinander lebt und miteinander teilt. „Dieses Verbindende“, so Brendel-Fischer, „kommt vor allem dort zum Tragen, wo Menschen sich ganz selbstverständlich begegnen: In den Schulen, Vereinen, Nachbarschaften, Begegnungszentren. Und natürlich in den Kindergärten und Kindertagesstätten, die gerade mit dem Zusammentreffen und dem Kontakt von Familien ein richtiger Integrationsbeschleuniger sind.“ Es freue sie daher „ganz besonders“, dass mit dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs auch die Bestimmungen über die Bildungsinhalte und Lernziele in Kindertageseinrichtungen bestätigt worden seien.