Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Grundgedanken des bayerischen Integrationsgesetzes bestätigt. Einzelne Regelungen müssen jedoch abgeschafft werden.
Österreichs Stichwahl um die Präsidentschaft muss wiederholt werden. Das hat jetzt der Verfassungsgerichtshof in Wien entschieden. Nach 90 Zeugen-Anhörungen blieb den Richtern keine Wahl: 570.000 von 760.000 Briefwahlstimmen sind bei der Auszählung schlampig oder gar gesetzeswidrig behandelt worden. Neuer Wahltermin vermutlich Ende September oder Anfang Oktober.
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