Das Kopftuch ist weniger ein Symbol für den Islam, sondern für Islamismus und die Unterordnung der Frau unter den Mann. (Bild: imago/Christian Ditsch)
Kopftuch-Urteil

Symbol für Unterdrückung

Integrationsexperten kritisieren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts heftig, das das pauschale Kopftuchverbot an Schulen in NRW kippt. In Bayern soll das Kopftuchverbot bestehen bleiben. Für die CSU bleibt Bayern ein christlich geprägtes Land.

Karlsruhe – Kenner der Integrationsprobleme an Schulen und liberale Moslems sind entsetzt über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das zwei moslemischen Lehrerinnen aus NRW das Recht zusprach, mit Kopftuch zu unterrichten. In Bayern bleibt das Kopftuchverbot bestehen.

Einen gewaltigen Schaden für die Integration von Moslems in Deutschland und für das Selbstbestimmungsrecht moslemischer Frauen und Mädchen befürchten alle Kenner der Materie. Für den scheidenden Bürgermeister von Berlin-Neukölln, Buschkowsky (SPD), ist das Urteil eine „Katastrophe“: „Ich halte das für ein Zurückweichen, für die Preisgabe eines elementaren Bausteins unserer Gesellschaft.“ Das Urteil erschwere den Kampf gegen religiösen Fundamentalismus.

Die Kölner SPD-Politikerin Lale Akgün nennt das Urteil einen „Schlag ins Gesicht von uns liberalen Muslimen“. Die Gleichberechtigung der Frau werde damit ebenso unterminiert wie die religiöse Neutralität des Staates. „Die Lehrerin ist Staatsbedienstete. Wenn sie ein Kopftuch trägt, dann bindet der Staat sich selbst ein Kopftuch um“, so Akgün.

Die CSU pocht auf ein Privileg des Christentums im Freistaat. „Bayern ist und bleibt ein christlich geprägtes Land, daran lassen wir nicht rütteln“, sagt CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer. Die CSU werde „in Bayern alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit das Christentum bei uns in Bayern privilegiert bleibt und weiterhin das prägende Wertefundament für unsere Gesellschaft ist“.

Kultusminister Ludwig Spaenle erklärte im bayerischen Kabinett, das Verfassungsgericht habe sich ausschließlich mit NRW-Landesrecht auseinandergesetzt. In Bayern gelte eine andere Regelung. Spaenle: „Für unsere bayerische Regelung sieht das Kabinett nach eingehender Diskussion keinen Änderungsbedarf. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat sie bestätigt, und in der Praxis haben wir keine Probleme.“ Im Mittelpunkt stehe für Bayern die Schutzbedürftigkeit des Kindes und der Schulfriede.

Gudrun Brendel-Fischer, CSU-Fraktionsvize im Landtag, nennt das moslemische Kopftuch „ein politisch-religiöses Symbol der Unterdrückung von muslimischen Frauen“. In staatlichen bayerischen Schulen dürfe nicht am Kopftuchverbot gerüttelt werden, so Brendel-Fischer weiter. „Wer am Kopftuchverbot rüttelt, der rüttelt gleichzeitig am Selbstbestimmungsrecht der Frauen.“