Der Europäische Gerichtshof hat hohe Hürden für Zwangshaft gegen Amtsträger aufgebaut. Im Streit um Dieselfahrverbote hatte die dubiose DUH Zwangshaft gegen Bayerns Ministerpräsident Markus Söder beantragt – vergeblich.
Gut drei Jahre nach einem tödlichen Autorennen in Berlin hat das Landgericht zum zweiten Mal zwei Raser wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt. Es verhängte lebenslange Gefängnisstrafen. Eine erste Verurteilung hatte der BGH aufgehoben.
Viele Kirchengemeinden in Bayern haben Asylbewerber in ihren Gebäuden aufgenommen, um ihnen ein Asylverfahren in Deutschland zu ermöglichen. Doch das Kirchenasyl ist grundsätzlich kein Abschiebehindernis, urteilte nun das Oberlandesgericht München.
Höchststrafe: Der Vergewaltiger und Mörder von Freiburg, Hussein K., muss lebenslang hinter Gitter. Der Afghane war während der Flüchtlingskrise 2015 als angeblich Minderjähriger ins Land gekommen. Der Fall wirft zahlreiche Fragen auf.
Der „Reichsbürger von Georgensgmünd“ muss lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht Nürnberg verurteilte ihn wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes an Polizisten. „Hart aber gerecht“, nennt Bayerns Innenminister Herrmann das Urteil.
Der Europäische Gerichtshof hat entscheiden, dass Arbeitgeber Kopftücher am Arbeitsplatz grundsätzlich verbieten dürfen, wenn es eine entsprechende Regel im Unternehmen gibt. Die CSU begrüßt das Urteil.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat die Praxis des BAMF bestätigt, Syrern grundsätzlich nur den subsidiären Schutzstatus zuzugestehen. Flüchtlinge aus Syrien seien nicht per se politisch verfolgt. Bisher hatten 32.000 Syrer vor Verwaltungsgerichten versucht, einen höheren Schutzstatus einzuklagen.
Der Amok-Täter, der im Sommer 2015 in Leutershausen (Landkreis Ansbach) einen Mann und eine Frau erschossen hatte, kommt wegen zweifachen Totschlags in die Psychiatrie. Das Landgericht Ansbach entschied, der Mann sei wegen einer schweren paranoiden Schizophrenie nicht schuldfähig im juristischen Sinn. Allerdings drohten bei einer Freilassung weitere schwere Straftaten.
Das Volksbegehren zur Legalisierung von Haschisch und Marihuana wurde vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München nicht zugelassen. Der dem Volksbegehren zugrunde liegende Gesetzentwurf ist mit Bundesrecht unvereinbar, da dem Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Die Initiatoren hatten mehr als 27.000 Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt und eingereicht.
Vermieter können von ihren Mietern in der Regel nicht für Lärmbelästigungen verantwortlich gemacht werden, die auf einem nahegelegenen Sportplatz verursacht werden. Zu diesem Urteil kommt der Bundesgerichtshof. Unter besonderem Schutz steht dabei der Lärm von Kindern, die auf einem Bolzplatz ihre Freizeit verbringen.
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