Amokschütze kommt in die Psychiatrie
Der Amok-Täter, der im Sommer 2015 in Leutershausen (Landkreis Ansbach) einen Mann und eine Frau erschossen hatte, kommt wegen zweifachen Totschlags in die Psychiatrie. Das Landgericht Ansbach entschied, der Mann sei wegen einer schweren paranoiden Schizophrenie nicht schuldfähig im juristischen Sinn. Allerdings drohten bei einer Freilassung weitere schwere Straftaten.
Leutershausen

Amokschütze kommt in die Psychiatrie

Der Amok-Täter, der im Sommer 2015 in Leutershausen (Landkreis Ansbach) einen Mann und eine Frau erschossen hatte, kommt wegen zweifachen Totschlags in die Psychiatrie. Das Landgericht Ansbach entschied, der Mann sei wegen einer schweren paranoiden Schizophrenie nicht schuldfähig im juristischen Sinn. Allerdings drohten bei einer Freilassung weitere schwere Straftaten.

Ein Amokschütze aus Bayern kommt wegen zweifachen Totschlags in ein psychiatrisches Krankenhaus. Nach Überzeugung des Landgerichts Ansbach hat der 48-Jährige Angeklagte Bernd G. im vergangenen Sommer in Leutershausen zuerst eine 82-jährige Frau und danach einen 72 Jahre alten Radfahrer erschossen. Dann fuhr er weiter und schoss auf eine Autofahrerin und einen Traktorfahrer, verfehlte sie aber. Die Fälle wertete das Gericht als versuchten Totschlag.

In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter, der 48-Jährige leide an einer schweren paranoiden Schizophrenie. Das Gericht sah die Taten daher nicht als Mord. Das Mordmerkmal der Heimtücke, von dem die Anklage zunächst ausgegangen war, sei wegen der psychischen Krankheit des Mannes nicht erfüllt.

Bei Freilassung drohen schwerste Straftaten

Der 48-Jährige habe dennoch schwerste Straftaten begangen, betonte der Richter. „Von ihm drohen weitere schwerste Straftaten, wenn wir ihn hier und heute raus ließen.“ Es handele sich bei dem Beschuldigten um einen psychisch schwer kranken Mann, dessen Erkrankung einer langen Behandlung bedürfe.

Der 48-Jährige habe in den vergangenen 16 Jahren ein „kompliziertes Wahnsystem aufgebaut“. Im Jahr 2004 sei er zum letzten Mal in ärztlicher Behandlung gewesen. „Damals haben sich noch keine Hinweise ergeben, dass er irgendwie gefährlich wäre“, sagte der Vorsitzende. 2014 habe sich seine Krankheit dann verschlimmert und er habe starke Verfolgungsängste entwickelt. Einsicht, dass sie krank sind, hätten viele Betroffene jedoch nicht, sagte der Richter. „Daher gehen sie nicht zum Arzt, behandeln es nicht, lassen es laufen.“

Wahnsystem: Auftrag von Angela Merkel, Werwölfe zu töten

Der Wahn des Mannes habe sich dann so sehr verschlimmert, dass er am 10. Juli 2015 glaubte, es habe einen Atomschlag gegeben. Von Bundeskanzlerin Angela Merkel habe er die Weisung erhalten, Werwölfe zu töten. In einer Art „Endzeitstimmung“ habe er sich mit Waffen und Munition ausgerüstet und seinen „Feldzug“ gestartet, sagte der Richter. „Er war nicht mehr Herr seiner Sinne, war im juristischen Sinne schuldunfähig. In diesem Zustand beging er die Taten.“ Erst nach rund eineinhalb Stunden konnten beherzte Mitarbeiter und Kunden an einer Tankstelle in Bad Windsheim den Mann überwältigen und festhalten.

Die Behörden, die dem Sportschützen eine Waffenbesitzkarte ausgestellt hatten, sowie die Verantwortlichen im Schützenverein hätten sich nichts zuschulden kommen lassen, betonte der Richter. Es sei Sache des Gesetzgebers, eventuelle Änderungen im Waffenrecht zu beschließen. „Denkbar wäre etwa, dass Schusswaffen nicht mehr mit nach Hause mitgenommen werden dürfen.“ Dies hatten zuvor auch Vertreter der Angehörigen vor Gericht gefordert.

dpa/wog