Winzig klein und schutzbedürftig: Ein sechs Wochen alter menschlicher Embryo ist 13 Millimeter groß. (Foto: Imago/UIG)
§219a StGB

Kompromiss beim Werbeverbot für Abtreibungen

Das Werbeverbot für Abtreibungen im Paragraphen 219a bleibt, Schwangere sollen sich aber einfacher über Möglichkeiten zur Abtreibung informieren können. Das Bundeskabinett hat den mühsam gefundenen Kompromiss zum Paragraph 219a gebilligt.

Das Werbeverbot für Abtreibungen und der Paragraph 219a StGB bleiben bestehen, Schwangere sollen sich einfacher über Möglichkeiten zur Abtreibung informieren können. Das Bundeskabinett hat den mühsam gefundenen Kompromiss zum Werbeverbot in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches gebilligt. Stimmt auch der Bundestag zu, dürfen Ärzte und Kliniken künftig über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für weitergehende Informationen müssen sie allerdings auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen.

Der Paragraph 219a wird nicht aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Das ist ein Erfolg für die CSU.

Volker Ullrich, CSU

Die Union wertet den Kompromiss als großen Erfolg, da der gesetzliche Lebensschutz weiterhin voll erhalten bleibt. Die Änderung von Paragraf 219a, der „Werbung“ für Abtreibungen unter Strafe stellt, war in der Koalition mehr als ein Jahr lang hochumstritten. Die SPD und die Oppositionsparteien Grüne, Linkspartei und FDP wollten das Verbot ganz streichen – doch CDU und CSU verhinderten dies mit entschiedenem Widerstand.

Die CSU ist die Partei des Lebensschutzes

„Dieser Kompromiss ist eine gute Grundlage für das parlamentarische Verfahren. Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche bleibt“, lobt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Volker Ullrich, gegenüber dem BAYERNKURIER. „Für den Informationsauftrag schaffen wir Rechtssicherheit. Ärzte und Kliniken dürfen künftig informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für genauere Informationen muss an Beratungsstellen, Ärztekammern oder Behörden verwiesen werden.“

Die Würde des Menschen, auch des ungeborenen, bleibt unangetastet.

Volker Ullrich

Zentrale Bedeutung für die Union hat der Lebensschutz, wie Volker Ullrich betont: „Der Paragraph 219a wird nicht aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Das ist ein Erfolg für die CSU im Bundestag. In den Beratungsstellen werden schwangere Frauen in Notlagen unterstützt.“ Auch der junge CDU-Abgeordnete Philipp Amthor unterstreicht dies. „Wir wollen Abtreibungen zulassen, aber in einem strengen gesetzlichen Rahmen“, sagte Amthor in der ARD.

Da die momentane Fassung des Gesetzes aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium kommt, ist allerdings im parlamentarischen Prozess genaues Hinschauen geraten, meint der CSU-Rechtspolitiker Ullrich. „Die CSU im Bundestag wird sich intensiv mit der Vorlage aus dem Bundesjustizministerium befassen. Wir stehen für den Lebensschutz. Ausschließen möchten wir jegliche Förderung von Geschäftsmodellen, auf deren Grundlage die Tötung ungeborenen Lebens steht. Die Würde des Menschen, auch des ungeborenen, bleibt unangetastet“, erklärte Ullrich.

Lob von Ärztekammer und Frauenärzten

Der Kompromiss sieht nun vor, dass im Internet und bei den Beratungsstellen zentrale Listen mit Ärzten und Krankenhäusern geführt werden, an die sich die Schwangeren wenden können. Außerdem sollen Verhütungspillen länger von der Krankenkasse bezahlt werden – bis zum 22. Geburtstag und nicht wie bisher bis zum 20. Geburtstag.

Das hilft Frauen in Notlagen ebenso wie den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.

Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer

Die Bundesärztekammer findet den Kompromiss „tragfähig“, er schaffe Rechtssicherheit. Präsident Frank Ulrich Montgomery sagte, der überarbeitete Paragraf helfe Frauen in Notlagen und behandelnden Ärzten. „Es ist gut, dass sich die Regierungskoalition auf einen Kompromiss zu § 219a geeinigt hat. Es ist gut, dass die Regierung Rechtssicherheit bei der Information zum Schwangerschaftsabbruch schafft. Das hilft Frauen in Notlagen ebenso wie den behandelnden Ärztinnen und Ärzten“, schreibt Montgomery in einer Stellungnahme. Ähnlich äußerten sich der Berufsverband der Frauenärzte und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie.

SPD-Linke gegen das Lebensrecht

Von linken Politikerinnen kommt erwartungsgemäß weiterhin Kritik. Die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, die Europaabgeordnete Maria Noichl, sagte der Passauer Neuen Presse (PNP), die Reform des Strafrechtsparagrafen 219a bedeute nach wie vor „eine Gängelung von Frauen, Ärztinnen und Ärzten“.

Sie hofft auf Abweichler in der SPD-Fraktion, die damit den Koalitionsfrieden stören würden: „Natürlich wird es in der Bundestagsfraktion Gegenstimmen geben, da bin ich mir sicher“, so Noichl. Die SPD-Linke Hilde Mattheis kündigte dem Bericht zufolge bereits ihr Nein im Bundestag an: „Ich habe mich in dieser Frage immer klar positioniert: Politik sollte sich an der Mehrheit ausrichten. Und die Mehrheit sind nun mal Frauen“, sagte sie der PNP. Wobei sie vergaß, dass nur ein kleiner Teil der Frauen eine Abtreibung vornehmen lässt.