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§219a StGB

Kompromiss beim Werbeverbot für Abtreibungen

Das Werbeverbot für Abtreibungen im Paragraphen 219a bleibt, Schwangere sollen sich aber einfacher über Möglichkeiten zur Abtreibung informieren können. Das Bundeskabinett hat den mühsam gefundenen Kompromiss zum Paragraph 219a gebilligt.

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Lebensschutz

Abtreibungswerbung bleibt verboten

Die Koalition hat sich beim Paragraphen 219a geeinigt: Die Werbung für Abtreibungen bleibt verboten. Ergänzt wird dies durch staatliche Informationen. Die FDP scheitert mit einem Antrag, der die SPD zum Koalitionsbruch provozieren sollte.

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