Das Werbeverbot für Abtreibungen im Paragraphen 219a bleibt, Schwangere sollen sich aber einfacher über Möglichkeiten zur Abtreibung informieren können. Das Bundeskabinett hat den mühsam gefundenen Kompromiss zum Paragraph 219a gebilligt.
Die Koalition hat sich beim Paragraphen 219a geeinigt: Die Werbung für Abtreibungen bleibt verboten. Ergänzt wird dies durch staatliche Informationen. Die FDP scheitert mit einem Antrag, der die SPD zum Koalitionsbruch provozieren sollte.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung, dort können Sie die Cookie-Einstellungen jederzeit ändern.