Themenseite: Philipp Amthor
§219a StGB

Kompromiss beim Werbeverbot für Abtreibungen

Das Werbeverbot für Abtreibungen im Paragraphen 219a bleibt, Schwangere sollen sich aber einfacher über Möglichkeiten zur Abtreibung informieren können. Das Bundeskabinett hat den mühsam gefundenen Kompromiss zum Paragraph 219a gebilligt.

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