Das Werbeverbot für Abtreibungen im Paragraphen 219a bleibt, Schwangere sollen sich aber einfacher über Möglichkeiten zur Abtreibung informieren können. Das Bundeskabinett hat den mühsam gefundenen Kompromiss zum Paragraph 219a gebilligt.
Die Koalition hat sich beim Paragraphen 219a geeinigt: Die Werbung für Abtreibungen bleibt verboten. Ergänzt wird dies durch staatliche Informationen. Die FDP scheitert mit einem Antrag, der die SPD zum Koalitionsbruch provozieren sollte.
Die CSU hält Kurs: Der Schutz des Lebens hat oberste Priorität. Änderungen an den Paragraphen 218, 219 und 219a kommen nicht in Frage. Auch die neue CDU-Chefin Kramp-Karrenbauer setzt deutliche Signale. Die SPD ist in der Frage zutiefst gespalten.
Während die Union im Bundestag konsequent für das Lebensrecht ungeborener Kinder kämpft, langt SPD-Fraktionsvize Högl mit einem Tweet massiv daneben: Sie nannte Lebensschützer „widerlich“ und nahm das später halbherzig zurück.
In einer Debatte im Bundestag über die Abschaffung des Paragraphen 219a zeigt die CSU klar Flagge: Menschenwürde und Schutz des Lebens gelten auch für die ungeborenen Kinder. Die Werbung für deren Tötung muss daher verboten bleiben.
Rot-Rot-Grün will die unklare Mehrheitslage im Bundestag nutzen, um den Schutz ungeborenen Lebens zu schwächen: Der Paragraph 219a, der Werbung für Abtreibungen verbietet, soll abgeschafft werden. Die Union stellt sich gegen diese Initiative.
Angelika Niebler kritisert die Aufnahme des Rechts auf legale Abtreibung in die neue EU-Gleichstellungsstrategie. Markus Ferber warnt vor Eurozonen-Reformplänen, die in die Nähe von Transferunion und gemeinsamem Sozialsystem führen. Monika Hohlmeier fordert einen europäischen Ansatz beim Kampf gegen Steuerbetrug und organisierte Kriminalität: Die Meldungen der Woche aus der CSU-Europagruppe.
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