Ein menschlicher Embryo in der vierten Schwangerschaftswoche. Die Menschenwürde gilt auch für Ungeborene, betont die CSU. (Foto: Imago/Science Photo Library)
Paragraph 219a

Menschenwürde für Ungeborene

In einer Debatte im Bundestag über die Abschaffung des Paragraphen 219a zeigt die CSU klar Flagge: Menschenwürde und Schutz des Lebens gelten auch für die ungeborenen Kinder. Die Werbung für deren Tötung muss daher verboten bleiben.

Die Botschaft der CSU-Abgeordneten im Bundestag ist klar: Die Abtreibung, also die Tötung ungeborenen Lebens im Mutterleib, ist im Grundsatz verboten. Nur unter eng gefassten Bedingungen, die im Paragraphen 218 geregelt sind, ist sie für Arzt und Mutter straffrei. Logischerweise ist es unrechtmäßig, für etwas Verbotenes zu werben. Deshalb muss der Paragraph 219a Strafgesetzbuch bestehen bleiben. „Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet uns, das Lebensrecht des ungeborenen Kindes zu schützen“, sagt die CSU-Rechtspolitikerin Silke Launert zum BAYERNKURIER. „Wir dürfen Abtreibungen nicht als etwas Normales darstellen. Es gibt bereits eine umfangreiche Beratung durch unabhängige Beratungsstellen für die betroffenen Frauen. Die Interessen der Ärzte, die Abtreibungen durchführen, müssen hinter den Rechten des ungeborenen Kindes zurückstehen“, betont Launert, die früher auch Richterin am Landgericht Hof war.

Auch das Ungeborene steht unter dem Schutz der Verfassung und hat auch gegenüber der Mutter ein Recht auf Leben.

Volker Ullrich, innen- und rechtspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag

An dieser Stelle hakt Volker Ullrich, der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, ein. „Auch das Ungeborene steht unter dem Schutz der Verfassung und hat auch gegenüber der Mutter ein Recht auf Leben“, betont er in der Bundestagsdebatte zum Paragraphen 219a, den Grüne und Linkspartei ersatzlos streichen wollen, die SPD will sich dem mehrheitlich anschließen. Die FDP bezieht eine weniger scharfe Position und will nur „grob anstößige Werbung“ verbieten – ohne allerdings erklären zu können, was das genau sein soll. Die Abgeordneten von CDU und CSU bestehen hingegen auf der Beibehaltung des Paragraphen 219a, das machten Volker Ullrich, Silke Launert sowie die CDU-Politiker Stephan Harbarth und Elisabeth Winkelmeier-Becker klar.

Werbung für Tabak verboten – Werbung fürs Töten erlaubt?

„Die CSU im Bundestag lehnt diese Vorschläge entschieden ab. Am Werbeverbot muss festgehalten werden. Die CSU steht für einen umfassenden Schutz des ungeborenen Lebens und erteilt Vorstößen zur Einschränkung oder Abschaffung eine deutliche Absage“, betont Volker Ullrich. „Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen die Menschenwürde des ungeborenen Lebens hervorgehoben. Der Verpflichtung zum Schutz des ungeborenen Lebens ist der Gesetzgeber nach langem Ringen mit dem bestehenden Konzept der Fristenlösung in §§ 218 und den folgenden im Strafgesetzbuch nachgekommen. Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ist wesentlicher Bestandteil dieses Systems“, argumentiert Ullrich. „Eine Abschaffung des Werbeverbots würde das sorgsam austarierte System ohne Not ins Wanken bringen. Eine Beratung, die dem Schutz des ungeborenen Lebens dient, lässt sich nicht mit einer Bewerbung von Schwangerschaftsabbrüchen in Einklang bringen.“

Der Schwangerschaftsabbruch darf in der Öffentlichkeit nicht als etwas Normales dargestellt werden.

Silke Launert, CSU-Rechtspolitkerin

Auch Silke Launert betont, der Schwangerschaftsabbruch dürfe in der Öffentlichkeit niemals als etwas Normales dargestellt werden. Zudem verweist sie darauf, dass Deutschland bereits über ein ausdifferenziertes und ausgewogenes Regelungskonzept verfüge. Betroffene Frauen erhielten ausreichende Informationen. „Würde man die bestehende Regelung abschaffen, käme es zu einer Verharmlosung und Kommerzialisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Wir als Union treten einer ersatzlosen Streichung sowie einer Aufweichung des Werbeverbotes daher entschieden entgegen“, so Launert. Im Gespräch mit dem BAYERNKURIER zieht Launert einen Vergleich, der zeigt, wie falsch der links-grüne Antrag ist: „In einem Land, in dem Tabakwerbung weitestgehend verboten ist, fangen wir jetzt an, die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche einzuführen – das versteht doch kein Mensch!“

Keine alltägliche Dienstleistung

Unterstützung erfahren die Unions-Abgeordneten in ihrer Ablehnung durch den Evangelischen Arbeitskreis (EAK) der CDU/CSU. „Die Forderung nach einer Streichung des § 219a StGB ist ethisch höchst bedenklich und steht im Gegensatz zu unseren christlichen Werten, zu denen besonders der Schutz des Lebens gehört“, betont die EAK-Landesvorsitzende von Baden-Württemberg, die CDU-Landtagsabgeordnete Sabine Kurtz. „Schwangerschaftsabbrüche sind keine alltägliche Dienstleistung, und das muss auch so bleiben“, erklärt sie. „Keinesfalls dürfen Schwangerschaftsabbrüche zum Geschäftsmodell oder die Notsituation der Frauen für kommerzielle Zwecke ausgenutzt werden.“

Der Paragraph 219a Strafgesetzbuch

verbietet es, „seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ Publikationen zur Förderung von Schwangerschaftsabbrüchen öffentlich zu verbreiten. Verstöße werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Nach der Verurteilung der Gießener Frauenärztin Kristina Hänel im November 2017 zu einer Geldstrafe von 6000 Euro hatten Linkspartei und Grüne die Abschaffung des Paragraphen beantragt.