Das Ende der Straßenausbaubeiträge: Die CSU-Fraktion beschließt deren Abschaffung. (Bild: Imago/Blickwinkel; bearb.: BK)
Landtag

CSU schafft Straßenausbaubeiträge ab

Die CSU-Landtagsfraktion hat beschlossen, die umstrittenen Straßenausbaubeiträge endgültig abzuschaffen. Die Kommunen sollen vollen finanziellen Ausgleich für den Verlust dieser wichtigen Einnahmequelle erhalten.

Gute Nachricht für alle Haus- und Wohnungsbesitzer: Die CSU-Landtagsfraktion hat die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen, um zur Befriedung in den Kommunen beizutragen. Damit wird ein seit fast 50 Jahren (seit 1974) bestehendes System geändert. Nach der Sommerpause wird der Gesetzentwurf in Kraft treten, gaben CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer, Innenminister Joachim Herrmann und Staatskanzleichef Florian Herrmann bekannt.

Straßenausbaubeiträge sind die Zahlungen, die Kommunen von Grundstückseigentümern und Wohnungsbesitzern verlangen, wenn sie Ortsstraßen an deren Grundstücken verbessern oder erneuern. In vielen Gemeinden gab es seit vielen Jahren Streit, weil die Bürger wegen der Sanierung einer Straße teils mit fünfstelligen Summen zur Kasse gebeten wurden. Zudem wurde kritisiert, dass schließlich auch andere Personen die Straße nutzen würden. Zusätzlichen Ärger löste die Tatsache aus, dass nicht alle Kommunen Straßenausbaubeiträge verlangen. So hatten im bayerischen Durchschnitt nur 73,6 Prozent der Kommunen Straßenausbaubeitragssatzungen erlassen, in Unterfranken waren es 97,1 Prozent, in Niederbayern hingegen nur 39,1 Prozent. Zudem hatten neuere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen dazu beigetragen, dass die vom Landtag 2016 angestrebte Flexibilität bei der Beitragserhebung nicht erreicht werden konnte, da die Soll-Vorschrift faktisch zu einer Muss-Vorschrift wurde. Auch andere Entlastungsmaßnahmen führten nicht zum Erfolg.

Nach eigenen Angaben haben die Städte und Gemeinden in den Jahren 2010 bis 2017 jährlich rund 61,7 Millionen Euro Straßenausbaubeiträge erhoben. Den Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen standen teilweise erhebliche Personal- und Sachkosten, etwa für die Beauftragung von Ingenieurbüros oder im Zusammenhang mit einer in den letzten Jahren stark gestiegenen Zahl von Rechtsbehelfsverfahren gegenüber.

Voller Ausgleich für die Kommunen

Nun sorgt der Gesetzentwurf für Klarheit: Stichtag ist demnach der 1. Januar 2018, ab dem die Kommunen keine solchen Beiträge mehr erheben dürfen. Nicht davon betroffen sind Erschließungsbeiträge für Neubaugebiete. Der finanzielle Ausgleich für die Kommunen für die künftig wegfallenden Beiträge der Anlieger erfolgt in einem zweistufigen System. Der Freistaat erstattet den Kommunen zunächst ab diesem Tag alle Beiträge voll, die sonst die Bürger gezahlt hätten – sofern bestimmte Voraussetzungen (Art. 19 Abs. 9 KAG-E) erfüllt sind.

Wir entlasten damit die Bürger. Gleichzeitig lassen wir die Kommunen nicht im Stich.

Thomas Kreuzer

Ab 2019 gilt dann ein neues System der pauschalen Finanzierungsbeteiligung des Landes, orientiert an dem genannten langjährigen Mittelwert von 61,7 Millionen Euro. „Vor diesem Hintergrund erschiene es sachgerecht, für die staatlichen Erstattungsleistungen ab dem Jahr 2019 jährlich einen Betrag von 65 Millionen Euro zu veranschlagen“, heißt es im Gesetzentwurf. Bayern wird auch Zahlungen im kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 35 Millionen Euro entsprechend umschichten, womit dann im Jahr rund 100 Millionen Euro für den Straßenausbau zur Verfügung stehen.

Eine Rückzahlung der letzten vier Jahre, wie es die Freien Wähler fordern, wird es nicht geben. Zum einen ist das eine willkürlich gesetzte Zeitangabe, zum anderen würde sie mindestens 400 Millionen Euro zusätzlich kosten.

Die Regelungen im Detail

Alle bis zum Stichtag 1. Januar erlassenen kommunalen Beitragsbescheide gelten allerdings weiter, noch nicht bezahlte Beiträge sind noch zu leisten. Bereits abgerechnete Maßnahmen können nicht rückwirkend erstattet werden. In Einzelfällen kann die Gemeinde aber Billigkeitsmaßnahmen gewähren. Auch für vor dem 31.12.2017 festgesetzte Vorauszahlungen gilt der Grundsatz „Bescheid ist Bescheid“, sie werden ebenfalls nicht zurückerstattet – außer die Baumaßnahme wird bis Ende 2024 nicht fertig gestellt und der endgültige Beitrag bis dahin nicht festgesetzt.

Wer A wie Abschaffen sagt, muss auch B wie Bezahlen sagen.

Uwe Brandl, Bayerischer Gemeindetagspräsident, im Januar

Alle Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte in Bayern sowie die kommunalen Spitzenverbände erhielten unmittelbar nach der Beschlussfassung ein ausführliches Schreiben zu den wesentlichen Eckpunkten sowie den Gesetzentwurf selbst.

Beschluss von Kloster Banz umgesetzt

Den Beschluss zur „schnellstmöglichen“ Abschaffung der umstrittenen Straßenausbaubeiträge für Kommunalstraßen hatten die CSU-Abgeordneten schon bei der Klausur der Landtagsfraktion in Kloster Banz Anfang des Jahres gefasst. Dabei war aber die Frage offen geblieben, wie man den Kommunen den Ausfall ersetzen will. Dies wollte man „in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeiten“. Bayerns Gemeindetagspräsident Uwe Brandl hatte damals gefordert: „Wer A wie Abschaffen sagt, muss auch B wie Bezahlen sagen.“

Der neue Ministerpräsident und damalige Finanzminister Markus Söder hatte Regelungen angekündigt, um den Kommunen die Mindereinnahmen durch den Wegfall zu erstatten. „Wir brauchen dann aber saubere Übergangsregelungen und eine finanzielle Kompensation für die Kommunen“, sagte er. „Es soll niemand benachteiligt sein.“ Kommunen sollten aber auch keine überteuerten Ausbauten erstattet bekommen: Es dürfe „keine Ausbaumaßnahmen de luxe geben“.