„Wir sind sehr zufrieden“
CSU-Parteichef Seehofer hat sich beim Unions-Kompromiss zur Asylpolitik weitgehend durchgesetzt: Demnach soll es maximal 200.000 „humanitäre Aufnahmen“ pro Jahr geben – also Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge und subsidiäre Aufnahmen zusammengenommen.
Obergrenze

„Wir sind sehr zufrieden“

CSU-Parteichef Seehofer hat sich beim Unions-Kompromiss zur Asylpolitik weitgehend durchgesetzt: Demnach soll es maximal 200.000 „humanitäre Aufnahmen“ pro Jahr geben – also Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge und subsidiäre Aufnahmen zusammengenommen.

„Wir sind sehr zufrieden. Wir freuen uns“: So kommentierte CSU-Parteichef Horst Seehofer den Kompromiss mit der CDU zur Asyl- und Flüchtlingspolitik. „Wir haben die Anliegen, die wir für besonders wichtig halten, erreicht“, betonte er bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der CDU-Vorsitzenden und Kanzlerin Angela Merkel in Berlin. Seehofer nannte das gemeinsame Papier von CDU und CSU ein „in sich schlüssiges Regelwerk zur Migration“, ein tragfähiges „Kursbuch“ für die Flüchtlingspolitik der kommenden Jahre.

Das Papier enthält folgende Kernpunkte: Maximal 200.000 humanitäre Aufnahmen pro Jahr; Bundestag und Regierung können die Zahl eventuell korrigieren; die Verfahren für Neuankömmlinge laufen in speziellen Aufnahme- und Rückführungszentren ab; der Familiennachzug für subsidiär Geschützte bleibt ausgesetzt; die Grenzkontrollen bleiben, bis die EU-Außengrenzen hinreichend geschützt sind; Abschiebungen werden konsequent durchgesetzt; Tunesien, Algerien und Marokko sollen zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden. Die CSU-Forderungen wurden somit vollständig erfüllt. (Einen Kommentar dazu lesen Sie hier.)

Obergrenzen-Streit währte zwei Jahre

Seehofer sagte, die Korrektur der Zahl durch Bundesregierung und Bundestag greife in unvorhersehbaren Fällen, in denen beispielsweise die Arbeitslosigkeit in Deutschland wieder zunehme oder gar ein Krieg die Lage verschärfe. In diesen Fällen müssten dann Bundesregierung und Bundestag über das weitere Vorgehen entscheiden. „Das ist die Plattform, nicht irgendwelche Talkshows, sondern der Deutsche Bundestag“, betonte der CSU-Chef. Im September 2015 hatte allein die Kanzlerin die Grenzen für den Flüchtlingsstrom öffnen lassen, der Bundestag war nicht eingebunden. Außerdem hatte die CDU eine Obergrenze von 200.000 Flüchtlingen zwei Jahre lang abgelehnt. Beides hatte zu starken Verstimmungen zwischen CDU und CSU geführt.

Wir wollen erreichen, dass die Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitären Gründen die Zahl von 200 000 Menschen im Jahr nicht übersteigt.

Regelwerk zur Migration von CDU und CSU

Merkel ihrerseits sagte, die unionsinterne Einigung bedeute eine „sehr, sehr gute Basis, um mit einer gemeinsamen Verhandlungsposition in die Sondierungen zu gehen“. Sie betonte: „Das Ergebnis ist nicht nur vertretbar, es bringt uns in der Sache voran.“ Ihr sei wichtig gewesen, dass jeder Asylbewerber ein rechtsstaatliches Verfahren erhalte und auch der 200.001 Flüchtlinge nicht an der Grenze abgewiesen werde. Gleichzeitig lud Merkel die FDP und die Grünen zu ersten getrennten Sondierungsgesprächen über die Bildung einer Jamaika-Koalition für Mittwoch, den 18. Oktober, ein, also drei Tage nach der Landtagswahl in Niedersachsen. Am Freitag, den 20. Oktober, sollen dann erste gemeinsame Gespräche von CDU, CSU, FDP und Grünen folgen.

„Das garantieren wir“

Seehofer wies besonders darauf hin, dass alle Prüfungen, ob Neuankömmlinge ein grundsätzliches Schutzbedürfnis haben, ausschließlich in „Aufnahme- und Rückführungszentren“ nach dem Vorbild von Manching, Bamberg und Heidelberg ablaufen sollen. Seehofer betonte, dort seien Übersetzer, Ärzte, Verwaltungsbeamte und Richter gebündelt. Die Asylbewerber und Flüchtlinge sollen erst nach dieser Erstprüfung überhaupt dezentral „in die Dörfer“ verteilt werden. Merkel ergänzte, erfahrungsgemäß seien „Rückführungen kaum noch möglich, wenn einmal die Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt sind“. In Manching, Bamberg und Heidelberg habe man sehr gute Erfahrungen gemacht, sagten sowohl Merkel als auch Seehofer.

Der Unions-Kompromiss „Regelwerk zur Migration“:

Unsere Position ergibt sich aus dem Regierungsprogramm sowie aus den gemeinsamen Beschlüssen von CDU und CSU. Wir bekennen uns zum Recht auf Asyl im Grundgesetz sowie zur Genfer Flüchtlingskonvention und zu unseren aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags.

Wir setzen unsere Anstrengungen fort, die Zahl der nach Deutschland und Europa flüchtenden Menschen nachhaltig und auf Dauer zu reduzieren, damit sich eine Situation wie die des Jahres 2015 nicht wiederholen wird und kann: Durch Bekämpfung von Fluchtursachen, durch entschlossenes Vorgehen gegen Schlepper und Schleuser und durch Zusammenarbeit mit UNHCR, IOM und Herkunfts- und Transitstaaten sowie durch legale Aufnahmeinstrumente. Das garantieren wir.

Wir wollen erreichen, dass die Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitären Gründen (Flüchtlinge und Asylbewerber, subsidiär Geschützte, Familiennachzug, Relocation und Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwillige Ausreisen künftiger Flüchtlinge) die Zahl von 200 000 Menschen im Jahr nicht übersteigt.

Dazu legen wir konkrete Maßnahmen fest, die die Einhaltung dieses Rahmens sichern:

Fluchtursachenbekämpfung, Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern nach dem Vorbild des EU-Türkei-Abkommens, Schutz der EU-Außengrenzen, EU-weite gemeinsame Durchführung von Asylverfahren an den Außengrenzen sowie gemeinsame Rückführungen von dort, Reform des GEAS (Gemeinsamen Europäischen Asylsystems) und des Dublin-Systems.

In Deutschland werden Asylverfahren für alle neu Ankommenden in Entscheidungs- und Rückführungszentren nach dem Vorbild von Manching, Bamberg und Heidelberg gebündelt. Die Asylbewerber verbleiben dort bis zur schnellstmöglichen Entscheidung ihres Antrages. Die erforderlichen ausländerrechtlichen Entscheidungen werden dort getroffen. Im Falle der Ablehnung ihres Antrages werden sie aus diesen Einrichtungen zurückgeführt.

Die Liste der sicheren Herkunftsländer muss erweitert werden. Dies gilt jedenfalls für Marokko, Algerien und Tunesien.

Die Grenzkontrollen werden aufrechterhalten, bis der EU-Außengrenzschutz gewährleistet ist.

Der Familiennachzug zu subsidiär Geschützten bleibt ausgesetzt.

Sollte das oben genannte Ziel wider Erwarten durch internationale oder nationale Entwicklungen nicht eingehalten werden können, werden die Bundesregierung und der Bundestag geeignete Anpassungen des Ziels nach unten oder oben beschließen.

Im Übrigen werden wir unsere Anstrengungen verstärken, vollziehbar Ausreisepflichtige schnellstmöglich zurückzuführen.

Migration in den Arbeitsmarkt: Wir haben eine klare gemeinsame Position zur Steuerung von Einwanderung in den Arbeitsmarkt, die sich am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientieren muss: Kein Arbeitsplatz soll unbesetzt bleiben, weil es an Fachkräften fehlt. Deshalb sind wir zur Erarbeitung eines Fachkräfte-Zuwanderungsgesetzes bereit.