Das Anbindegebot soll Zersiedlung vermeiden. Hier: Blick von der Veste Coburg. (Bild: AS)
Gewerbegebiete

Damit Bayern schön bleibt

Wo dürfen Gewerbegebiete im ländlichen Raum ausgewiesen werden? Das regelt das Anbindegebot. Die Staatsregierung und kleinere Gemeinden wollten es lockern, doch Fachleute warnten vor Zersiedlung. Die CSU-Fraktion hat nun Änderungen beschlossen.

Bereits im Frühjahr beschloss das bayerische Kabinett verschiedene Änderungen am Landesentwicklungsprogramm (LEP). Dazu gehörten unter anderem eine Lockerung des Anbindegebotes. Die Landtags-CSU hat die Pläne der Staatsregierung zur Reform des LEP jetzt in diesem umstrittenen Punkt etwas korrigiert: Die Regeln für Gewerbegebiete abseits bestehender Siedlungen werden nun doch nicht in der Form gelockert, wie von Heimatminister Markus Söder (CSU) geplant.

Keine kaputtes Landschaftsbild

Das Anbindegebot schreibt im Grundsatz vor, dass neue Gewerbegebiete an Siedlungen angedockt werden müssen. Nun soll es Firmen zwar immer noch leichter gemacht werden als bisher, sich abseits von Ortschaften an Autobahnausfahrten, großen Straßen und Bahnstrecken anzusiedeln. Die CSU-Fraktion korrigierte aber, dass dies nur dann erlaubt sein soll, wenn dies „ohne wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds“ möglich ist und entsprechend geplant wird. Auch keinen „angebundenen“ Alternativstandort darf es geben.

Dem entsprechenden Änderungsantrag der CSU-Fraktion stimmten im Wirtschaftsausschuss auch SPD und Freie Wähler zu. Die Grünen blieben beim Nein. Die CSU reagierte damit auf die Kritik von Fachleuten in einer Expertenanhörung im Landtag. Dort hatten sich nicht nur Umweltgruppen, sondern auch der CSU nahe stehende Organisationen wie die Handwerkskammer und der Gemeindetag ablehnend geäußert.

Schwierige Abwägung

Holger Magel, Präsident der Bayerischen Akademie Ländlicher Raum und einer der bislang schärfsten Kritiker, hält es für wichtig, dass die Ausweisung von Gewerbegebieten transparent diskutiert werde. Ausschuss-Chef Erwin Huber (CSU) und die CSU-Wirtschaftspolitikerin Christine Haderthauer sprachen von einer schwierigen Abwägung und einer angemessenen Nachjustierung. Damit werde das Anbindegebot moderat gelockert – und das sei auch nötig, um dem ländlichen Raum keine Entwicklungschancen zu nehmen.

Was ist das LEP?

Im LEP sind die Ziele und Grundsätze der Raumordnung definiert. Sie setzen für die Kommunen nur einen Rahmen für deren Planungen und Entwicklungsperspektiven. Beispielsweise werden die Gemeinden mithilfe des „Zentrale-Orte-Systems“ hinsichtlich ihrer überörtlichen Versorgungsfunktion kategorisiert. Ein weiteres Element ist das Anbindegebot. Es soll übermäßige Zersiedelung vermeiden und kompakte Siedlungen, klar davon abgegrenzte Naturräume sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete sichern. Warum sich das bayerische Finanzministerium für eine Lockerung stark macht, analysiert Staatssekretär Albert Füracker in seinem Gastbeitrag: Heimat mit Perspektiven.