Einmalige Landschaft: Die unterfränkische Gemeinde Randersacker im malerischen Maintal. (Foto: picture alliance)
Raumordnung

Heimat mit Perspektiven

Gastbeitrag Das neue Landesentwicklungsprogramm stellt die Weichen für Bayerns Zukunft und erlaubt es den Gemeinden, sich wirtschaftlich weiterzuentwickeln, analysiert Staatssekretär Albert Füracker im aktuellen BAYERNKURIER-Magazin.

Bayern steht für Innovation, eine einmalige Kulturlandschaft und unser typisches heimatliches Lebensgefühl. Wie in kaum einem anderen Land bieten sich den Menschen bei uns Zukunftsperspektiven und hohe Lebensqualität. Dies im ganzen Freistaat zu erhalten und sogar noch auszubauen, ist die zentrale Aufgabe des Nürnberger Heimatministeriums. Eine Säule unserer Heimatstrategie ist dabei die Weiterentwicklung des Landesentwicklungsprogramms Bayern, kurz LEP.

Im LEP sind die Ziele und Grundsätze der Raumordnung definiert. Diese setzen insbesondere für unsere Kommunen einen Rahmen und Impulse für deren Planungen und Entwicklungsperspektiven. Hierfür einige Beispiele: Mit dem „Zentrale-Orte-System“ werden im LEP die Gemeinden hinsichtlich ihrer überörtlichen Versorgungsfunktion kategorisiert. Mit den hier beabsichtigten Aufstufungen geben wir mehr Gemeinden größere Entwicklungsspielräume, damit sie sich für die Zukunft noch besser aufstellen können. Ein starkes Land wie Bayern kann sich das leisten. Gleichzeitig erweitern wir den sogenannten „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“. Hierdurch profitieren größere Teile Bayerns beispielsweise von besseren Förderquoten.

Perspektiven vor Ort

Ein weiteres Element des LEP ist das Anbindegebot. Es legt fest, dass neue Siedlungsflächen nur im unmittelbaren Anschluss an bestehende Siedlungseinheiten entstehen dürfen, kurz: Neue Baugebiete können nicht abseits bestehender Siedlungen ausgewiesen werden. Mit diesem Ziel konnte eine übermäßige Zersiedelung Bayerns vermieden und die historisch gewachsene und geschätzte Landschaft erhalten werden: kompakte Siedlungen, klar davon abgegrenzte Naturräume sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete.

Die sich daraus ergebenden Vorteile sind vielfältig: In kompakten Siedlungen entsteht leichter ein Gemeinschafts- und Heimatgefühl, kurze Wege in den Orten erleichtern den Menschen das tägliche Leben. Zudem ist die Erschließung und Versorgung einzelner Baugebiete technisch einfacher und günstiger. Außerhalb der Städte und Gemeinden erleichtern kompakte Siedlungsstrukturen und freie Landschaften daneben auch den Aufbau wichtiger Infrastruktur.

Bayern muss sein weltbekanntes Gesicht behalten und eine wirtschaftlich starke Heimat bleiben.

Albert Füracker, Staatssekretär im Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Heimat

Es ist deshalb gut und richtig, dass die Bayerische Staatsregierung sich entschlossen hat, am Anbindegebot grundsätzlich festzuhalten. Es darf in seiner bisherigen Form aber nicht zum Selbstzweck erhoben werden und dadurch notwendige und wichtige Entwicklungen für die Zukunftsfähigkeit Bayerns verhindern. Die Menschen sollen überall im Freistaat leben und arbeiten können – kurz: weiterhin eine Heimat mit Perspektiven haben. Dazu müssen wir in der Landesentwicklung tragfähige Kompromisse finden und auch Bewährtes überdenken und teilweise neu justieren.

Der Bayerische Ministerrat hat daher mit der vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vorgeschlagenen Lockerung des Anbindegebots die Weichen für Bayerns Zukunft richtig gestellt.

Unsere Gemeinden müssen sich wirtschaftlich entwickeln können, und dazu brauchen die gewählten Volksvertreter vor Ort einen entsprechenden Gestaltungsspielraum. Diesen wollen wir ihnen durch eine maßvolle Lockerung des Anbindegebots geben, ohne dabei dessen grundsätzliche Intention zu verändern. Ich bin der festen Überzeugung, dass dies für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und ihre Stadt- und Gemeinderatsmitglieder vor Ort keine Überforderung ist – im Gegenteil: Sie haben doch die beste Kenntnis der Verhältnisse vor Ort. Ich habe daher sehr großes Vertrauen in ihre Kompetenz, für die Bürgerinnen und Bürger und mit diesen gemeinsam die beste Lösung für die Gestaltung ihrer Heimat zu finden. Das Anbindegebot enthält bereits sechs Ausnahmen, wir fügen diesen nunmehr drei weitere hinzu:

  • Gewerbe- und Industriegebiete sollen auch an Anschlussstellen von Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen sowie an Gleisanschlüssen ausgewiesen werden können.
  • Interkommunale Gewerbe- und Industriegebiete sollen ohne Anbindung an bestehende Siedlungseinheiten möglich sein.
  • Die Ansiedlung von wichtigen Tourismus- und Freizeitgroßprojekten soll erleichtert werden.

Nochmals: Unsere bayerische Kulturlandschaft war nie unter einer Käseglocke konserviert, sondern sie hat sich stetig weiterentwickelt. Mit unserer zielgerichteten Landesplanung geben wir den bayerischen Kommunen auf der Basis des Willens der Bürgerinnen und Bürger vor Ort neue Entwicklungsmöglichkeiten – und dies, ohne bestehende Strukturen zu gefährden. Einzelhandel bleibt in den nicht angebundenen Gewerbegebieten ausgeschlossen.

Entlastung für die Ballungsräume

Städte und Gemeinden im ländlichen Raum haben so künftig noch bessere Chancen, ortsansässigen Unternehmen attraktive Erweiterungsmöglichkeiten zu bieten und diese vor Ort zu halten sowie neue Unternehmen zu gewinnen. So beschleunigen wir die Entwicklung der ländlichen Regionen des Freistaats und entlasten und „entschleunigen“ zugleich die unter ihrem Wachstum ächzenden Ballungsräume. Dies kann auch weiträumige Pendlerverkehre vermeiden, was ein zusätzliches ökologisches Plus ist.

Zusammengefasst bleibt festzustellen: Unser neues LEP wird flexibler, moderner und überträgt mehr Verantwortung auf die Menschen vor Ort. Sie sollen und müssen über die Entwicklung ihrer Heimat selbst mitentscheiden dürfen. Die Lockerung des Anbindegebots trägt dazu bei, die ländlichen Regionen Bayerns zukunftsfähig aufzustellen und entlastet die großen Zentren Bayerns. So behält unser Bayern sein weltbekanntes Gesicht: eine wirtschaftlich starke Heimat für die Menschen.