Gute Nachrichten aus Berlin
Rechtzeitig vor Weihnachten hat die CSU in Berlin einige wichtige Erfolge erzielt: Die Bundesregierung weitet die Videoüberwachung aus und stärkt damit die Innere Sicherheit. Die Steuerzahler werden um rund 25 Milliarden Euro entlastet. Häuslebauer kommen wieder leichter an Kredite. Und: Der Schutz vor Stalkern wird verbessert.
Erfolge

Gute Nachrichten aus Berlin

Rechtzeitig vor Weihnachten hat die CSU in Berlin einige wichtige Erfolge erzielt: Die Bundesregierung weitet die Videoüberwachung aus und stärkt damit die Innere Sicherheit. Die Steuerzahler werden um rund 25 Milliarden Euro entlastet. Häuslebauer kommen wieder leichter an Kredite. Und: Der Schutz vor Stalkern wird verbessert.

Das Bundeskabinett hat auf seiner letzten Sitzung vor Weihnachten zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Es billigte Gesetzentwürfe, die unter anderem die Videoüberwachung im öffentlichen Raum wie Sportplätzen und Einkaufszentren eine verstärkte Videoüberwachung erlauben. Dazu soll das Datenschutzgesetz dahingehend geändert werden, dass Sicherheitsbelange bei der Entscheidung über die Überwachung stärker als bisher berücksichtigt werden. Auch die „intelligente“ Überwachung, die etwa Gesichter automatisch erkennt, soll ausgeweitet werden.

Nun muss auch dem letzten linken Ideologen klar sein, dass die Videoüberwachung ein hervorragendes Mittel zur Verbrechensbekämpfung ist.

CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer

Außerdem werden sogenannte Bodycams für Bundespolizisten und Lesesysteme für Kennzeichen von Fahrzeugen, vorsehen. Die Bundespolizei soll zudem neue Befugnisse zur Aufzeichnung eingehender Telefongespräche in Einsatzleitzentralen erhalten, um etwa Straftaten aufzuklären. Die CSU hatte diese Maßnahmen schon lange gefordert und ihre Position nach den jüngsten spektakulären Terror- und Verbrechensfällen erneuert (der Bayernkurier berichtete).

Konsequenz der Terroranschläge von Ansbach und Würzburg

Das betreffende Sicherheitspaket hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) als Konsequenz aus den Terroranschlägen im Juli in München, Ansbach und Würzburg ausgearbeitet. Er ist also kein Schnellschuss nach dem Terroranschlag vom Berliner Weihnachtsmarkt, soll aber unter anderem genau in solchen Fällen greifen. Das Kabinett verabschiedete zugleich einen Gesetzentwurf, der Beamten und Soldaten im Dienst die Verschleierung ihres Gesichtes verbietet. Darüberhinaus will die Bundesregierung die sogenannte „elektronische Fußfessel“ für verurteilte Extremisten nach der Haft zulassen. Ein entsprechender Gesetzentwurf ging in die Ressortabstimmung.

Den Einsatz von Videoüberwachung mit dem alten Totschlagsargument des Datenschutzes weiter verhindern zu wollen, hilft nur dem Täter und sonst niemandem.

CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer

Mit Blick auf die Vergewaltigung und Ermordung einer Studentin in Freiburg sowie den Fall des U-Bahn-Treters in Berlin, deren Täter vor allem durch Videobilder identifiziert und überführt wurden, sagt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Stephan Mayer (CSU), zum Bayernkurier: „Nun muss auch dem letzten linken Ideologen klar sein, dass die Videoüberwachung ein hervorragendes Mittel zur Verbrechensbekämpfung ist. Zum einen, weil sie oft den entscheidenden Hinweis auf den Täter liefert. Zum anderen, weil sie künftige Täter aufgrund des hohen Entdeckungsrisikos abschreckt und Wiederholungstäter rasch aus dem Verkehr gezogen werden.“

Mayer begrüßt den Kabinettsbeschluss. Kein Verständnis hat der CSU-Innenpolitiker für die linken Bedenkenträger: „Den Einsatz von Videoüberwachung mit dem alten Totschlagsargument des Datenschutzes weiter verhindern zu wollen, hilft nur dem Täter und sonst niemandem.“ Der von Bundesinnenminister de Maizière vorgelegte Gesetzentwurf zum stärkeren Einsatz der Videoüberwachung ist daher genau richtig, so Mayer: „Und wenn entsprechende Bilder vorliegen, müssen diese auch rasch genutzt werden. Das Persönlichkeitsrecht eines Täters, der sich einen Spaß daraus macht, ein wehrloses Opfer eine Treppe hinunter zu treten, darf jedenfalls keine Rolle spielen.“

6,3 Milliarden Euro Entlastung in zwei Jahren

Die Bundesbürger werden ab dem kommenden Jahr von höheren Steuerfreibeträgen und der Anhebung von Kindergeld und Kinderzuschlag profitieren. Das hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten gebilligt, nachdem der Bundestag dies bereits Anfang Dezember beschlossen hatte. Die Entlastung wird schrittweise ab 2017 wirksam und soll bis 2018 auf 6,3 Milliarden Euro anwachsen. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2017 von derzeit 8652 Euro auf 8820 Euro und 2018 dann auf 9000 Euro.

Der Kinderfreibetrag wird 2017 von jetzt 4608 Euro auf 4716 Euro angehoben und im Folgejahr dann auf 4788 Euro. Analog zum Grundfreibetrag erhöht sich auch der Unterhaltshöchstbetrag. Das Kindergeld steigt in den kommenden beiden Jahren um je zwei Euro pro Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt der jeweilige Betrag damit zunächst 192 und 2018 dann 194 Euro monatlich. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld bis 2018 in ebenfalls zwei Schritten auf 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind auf je 225 Euro. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener wird um zehn Euro auf 170 Euro monatlich angehoben. Gleichzeitig bleibt es bei der „Schwarzen Null“ im Bundeshaushalt, der Bund nimmt also 2017 erneut keine neuen Schulden auf.

Kalte Progression wird für 2017 und 2018 ausgeglichen

Durch eine Verschiebung des gesamten Steuertarifs um 0,73 Prozent 2017 und 1,65 Prozent 2018 wird – gemessen an der Inflationsrate des jeweiligen Vorjahres – die sogenannte kalte Progression für diese zwei Jahre ausgeglichen. Die kalte Progression würde ansonsten bewirken, dass Lohnsteigerungen durch eine höhere Steuerbelastung aufgefressen würden. Die kalte Progression gilt daher als extrem leistungsfeindlich, die CSU fordert schon seit Jahren die komplette Abschaffung. So verlangte zuletzt der Chef der CSU-Mittelstandsunion, Hans Michelbach, den „Leistungsträgern Überschüsse durch Steuerentlastungen zurückzugeben“ und rechnete vor, dass 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts oder 12,5 Milliarden Euro pro Jahr leicht möglich seien. Darüber fordert die CSU, die regelmäßigen Rekord-Überschüsse der öffentlichen Kassen zur die Abschaffung des Solidaritätszuschlags zu nutzen.

Bayerns Finanzminister Markus Söder sagte im Bayernkurier: „Wir brauchen nach Jahren des Stillstandes eine neue Gerechtigkeit in der Steuerpolitik.“ Denn durch die steuerpolitische Fehlentwicklung der vergangenen Jahrzehnte wurde gerade die Mittelschicht überproportional belastet. Normalverdiener kommen jetzt wesentlich zu rasch in der Steuerprogression in Belastungs-Bereiche, die früher tatsächlichen Spitzenverdienern vorbehalten waren. Fielen in den 1960er Jahren erst Einkommen ab dem 15-fachen des Durchschnittsverdiensts in den Spitzensteuersatz, genügt heute schon das 1,3-fache.

Bessere Kreditversorgung für Häuslebauer

Das Bundeskabinett hat zudem bei seiner letzten Sitzung vor Weihnachten auf Anregung der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen die Richtlinie für Wohnimmobilienkredite geändert. Damit kommen gerade junge Familien und Senioren leichter an eine Finanzierung für das Eigenheim oder eine Renovierung. Als eine „gute Nachricht für alle Häuslebauer“, begrüßte der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Georg Fahrenschon (CSU), die Änderung. „Damit wird der Weg freigemacht, um sowohl jungen Familien als auch älteren Mitbürgern den Weg in die eigenen vier Wände oder die Sanierung ihrer Immobilie wieder zu erleichtern“, lobt der ehemalige bayerische Finanzminister. Jetzt soll klargestellt werden, dass nicht nur der Wert einer Immobilie berücksichtigt werden kann, sondern auch eine Wert­steigerung durch Baumaßnahmen oder Renovierungen.

Es darf nicht sein, dass Häuslebauern, Käufern von Wohneigentum und denen, die ihre Immobilie sanieren wollen, ohne Not Steine in den Weg gelegt werden.

Winfried Bausback (CSU), bayerischer Justizminister

Nach den bisherigen Regeln, die im März in Kraft getreten waren, durfte der Wert der Immobilie bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit nicht berücksichtigt werden. Zudem ist Voraussetzung für ein Darlehen, dass die laufenden Einnahmen des Kunden reichen, um zu Lebzeiten das Geld zurückzuzahlen. Ziel war, Verbraucher vor überhöhter Kreditaufnahme und damit Überschuldung zu schützen. Beide Regeln wurden von der CSU und vielen Experten als weltfremd kritisiert. Sie sorgten dafür, dass sich die Banken bei der Kreditvergabe insbesondere an junge Familien und an Senioren deutlich zurückhielten. Die Sparkassen reichten deshalb 2016 deutlich weniger Wohnbaukredite aus als 2015 – beispielsweise vergaben die Sparkassen in Baden-Württemberg im zweiten Quartal 2016 um 20 Prozent weniger Kreditvolumen als im Vorjahreszeitraum.

Bund schoss mit bisheriger Richtlinie „deutlich über das Ziel hinaus“

Auch Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU), der mit seinen Kollegen aus Hessen und Baden-Württemberg diese Änderung maßgeblich mit angeschoben hat, geht davon aus dass sich die Versorgung mit Immobilienkrediten gerade für Senioren verbessern wird. Auch für junge Familien und Menschen mit schwankendem Einkommen sind Verbesserungen über die angekündigte Verordnung möglich. „Die Versorgung mit Krediten für Häuslebauer war in den vergangenen Monaten deutlich ausgebremst. Denn bei der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht war der Bund weit über das Ziel hinausgeschossen. Das ging zu Lasten von älteren Menschen, von jungen Familien und von Selbstständigen, deren Einkommen schwankt“, so Bausback.

„Deshalb haben wir massiv auf Änderungen gedrängt und einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht“, erklärt Bausback weiter. Er spricht auch im Namen der Finanzministerin von Baden-Württemberg, Edith Sitzmann (Grüne), und Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU). „Es darf nicht sein, dass Häuslebauern, Käufern von Wohneigentum und denen, die ihre Immobilie sanieren wollen, ohne Not Steine in den Weg gelegt werden. Umso erfreulicher ist es, dass die Bundesregierung die Regelungen nun korrigieren will – und zwar in Punkten, die wir in unserem gemeinsamen Gesetzentwurf vorgesehen hatten. Wir gehen davon aus, dass die unnötigen Hürden damit in vielerlei Hinsicht ausgeräumt werden. Was die Bundesregierung vorgelegt hat, verspricht mehr Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung, Erleichterungen bei der Kreditvergabe für Renovierung und Bau, und auch die Einführung von Immobilienverzehrkrediten ist geplant. Das ist gut, richtig und wichtig.“

Damit sei die Sache aber noch nicht beendet, betont Bausback: „Abgeschlossen ist das Thema für uns aber schon deshalb nicht, weil Anschlussfinanzierungen weiterhin ungeklärt sind und die künftige Ausgestaltung der Kreditwürdigkeitsprüfung in einer Verordnung geregelt werden soll. Diese Verordnung muss rasch und verbindlich für Klarheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung sorgen. Nur so kann die bestehende Rechtsunsicherheit bei Familien und Menschen mit schwankendem Einkommen beseitigt werden. Den Inhalt der Verordnung kennen wir noch nicht. Wir werden also dran bleiben und das weitere Verfahren auf Bundesebene begleiten.“

Schutz vor Stalkern

Der Bundestag beschloss kurz vor Weihnachten einen besseren Schutz der Opfer von Stalking. Der englische Begriff bezeichnet unwillkommenes Nachstellen, vor allem durch Ex-Partner. Bislang war es für die Verurteilung eines Stalkers notwendig, dass die Nachstellungen das Leben des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt haben – etwa wenn die betroffene Person deshalb umgezogen ist oder den Job gewechselt hat. Künftig ist Stalking auch dann strafbar, wenn das Opfer sein Leben trotz der Nachstellungen nicht geändert hat. Mit dem neuen Gesetz kann der Täter nämlich schon dann bestraft werden, wenn sein Verhalten „objektiv geeignet“ ist, für eine solche schwerwiegende Beeinträchtigung zu sorgen.

Bisher kann strafrechtlich nur verfolgt werden, wer durch seine Nachstellungen die Lebensumstände des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt. Doch künftig wird es schon reichen, wenn die Handlungen des Täters in Intensität, Häufigkeit und zeitlicher Abfolge dazu geeignet sind, eine schwerwiegende Beeinträchtigung herbeizuführen.

Silke Launert, CSU-Abgeordnete und ehemalige Richterin am Landgericht

Maßgeblich mitverantwortlich für das neue Gesetz ist die oberfränkische CSU-Bundestagsabgeordnete Silke Launert. „Jedes Jahr werden in Deutschland tausende Menschen Opfer von Stalkern. Doch Polizei und Justiz können kaum etwas dagegen ausrichten und die Täter nur selten zur Verantwortung ziehen. Mit der Reform werden wir das ändern und dafür sorgen, dass es mehr Verurteilungen in diesem Bereich geben wird“, erklärt sie.

„Das bisherige Missverhältnis von Taten und Verurteilungen ist hier insbesondere auf einen zu eng gefassten Tatbestand zurückzuführen. Aktuell kann strafrechtlich nur verfolgt werden, wer durch seine Nachstellungen die Lebensumstände des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt.“ Das wird nun geändert, so die frühere Richterin am Landgericht Hof: „Künftig wird es schon reichen, wenn die Handlungen des Täters in Intensität, Häufigkeit und zeitlicher Abfolge dazu geeignet sind, eine schwerwiegende Beeinträchtigung herbeizuführen. Dass das Opfer erst seine persönlichen Lebensumstände „anpasst“, ist damit also nicht mehr nötig.“

(dpa/PM/wog)