CSU-Parteivorsitzender Ministerpräsident Horst Seehofer (Foto: CSU)
Volksbefragungen

Weiter für Bürgerbeteiligung kämpfen

Horst Seehofer und die CSU wollen auch nach dem Veto des Verfassungsgerichtshofs weiter für unverbindliche Volksbefragungen in Bayern kämpfen. Es gebe zwei Möglichkeiten für die Staatsregierung, die von der CSU-Mehrheit im Landtag bereits beschlossene Gesetzesänderung doch noch umzusetzen, sagt der Ministerpräsident.

Ministerpräsident Horst Seehofer und die CSU wollen auch nach dem Veto des Verfassungsgerichtshofs weiter für unverbindliche Volksbefragungen in Bayern kämpfen. „Sie werden sehen, die Volksbefragung kommt in der einen oder anderen Form so sicher, wie alle meine politischen Maßnahmen am Ende sicher gekommen sind“, sagte Seehofer am Dienstag am Rande einer CSU-Fraktionssitzung im Landtag. „Wie wir das jetzt machen, das überlege ich mir noch.“

Zwei Möglichkeiten für die Einführung

Die obersten bayerischen Richter hatten die von der CSU bereits per Gesetzesänderung eingeführten unverbindlichen Volksbefragungen am Montag gekippt. Das Gericht urteilte, die Einführung solcher Volksbefragungen hätte einer Verankerung in der Verfassung bedurft. Eine Verfassungsänderung in Bayern ist auf zweierlei Wegen möglich: Entweder mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag und anschließender Zustimmung in einem Volksentscheid – oder per Volksbegehren und Volksentscheid.

Staatsregierung will Bevölkerung stärker beteiligen

Da die CSU im Landtag aber derzeit nicht über die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit verfügt, ist es möglich, dass die Partei an ihrem Konzept noch einmal Veränderungen vornimmt, um so auch Oppositionspolitiker zur Zustimmung zu bewegen. Bei einem Volksbegehren, das auch aus den Reihen der CSU angestoßen werden könnte, und einem anschließenden Volksentscheid wäre die CSU dagegen nicht auf die Opposition angewiesen – sie bräuchte aber eine Mehrheit im Volk.

Ich werde ein Kämpfer bleiben für die Einbeziehung der Bevölkerung in die politischen Entscheidungsprozesse.

Horst Seehofer

Welchen Weg die Christsozialen beschreiten werden, ließ Horst Seehofer vorerst noch offen. „Ob wir an die Verfassung rangehen, wie, ob wir vorher die Bevölkerung fragen, um Rückenwind für die Verfassungsänderung zu bekommen, das überlegen wir in aller Ruhe“, sagte der Regierungschef. Er machte auch deutlich, dass all dies einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Dabei verwies er auf Verfassungsänderungen im Jahr 2013: Die habe er auch einige Zeit vorher angekündigt, dann habe man dafür geworben und Unterstützung im Parlament und dann vom Volk bekommen. „So einen Prozess kann man sich jetzt wieder vorstellen. Ich kann nur prognostizieren: Er wird am Schluss erfolgreich sein“, sagte er. Seehofer werde als bayerischer Ministerpräsident ein entschiedener Kämpfer bleiben „für die Einbeziehung der Bevölkerung in die politischen Entscheidungsprozesse, ein Kämpfer für die Volksbeteiligung.“

Seehofer akzeptiert Urteil – „auch wenn man es nicht immer versteht“

Über den Urteilsspruch des Verfassungsgerichtshofs sagte der bayerische Ministerpräsident: „Man hat ein Urteil zu respektieren, auch wenn man es nicht immer versteht.“ Als eine Reaktion kündigte er an, die Bevölkerung mittels sogenannter Resonanzstudien wieder stärker zu bestimmten Sachthemen zu befragen. „Den Willen der Bevölkerung kann ich auch einholen durch eine Umfrage.“ CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer sagte über das Urteil: „Ich bedauere die Entscheidung, da wir das Volk gerne zu wichtigen Themen befragt hätten.“ Er betonte aber ebenfalls: „Wir halten daran fest.“

Huber: „Am Ziel ändert sich nichts“

Staatskanzleichef Marcel Huber sagte, an dem Ziel ändere sich „ausdrücklich“ nichts. „Die Marschrichtung bleibt bestehen.“ Die CSU-Mehrheit hatte die unverbindlichen Volksbefragungen als neues Instrument der Bürgerbeteiligung gegen Oppositions-Kritik und rechtliche Bedenken durchgesetzt. Seit dem 1. März 2015 waren solche Befragungen theoretisch möglich, etwa über große Verkehrsprojekte und andere landesweit wichtige Entscheidungen. Bisher wurde von dem neuartigen Instrument allerdings noch kein Gebrauch gemacht.

An den Instrumenten Volksbegehren und Volksentscheid, die es in Bayern seit 1946 gibt, ändert sich übrigens nichts. Dafür gibt es strikte Regeln, bestimmte Quoren und auch thematische Einschränkungen.