CSU-Landesgruppe in Berlin: Das Reichstagsgebäude, Sitz des Deutschen Bundestages. (Foto: M. Dietrich)
Bundestag

Aus der CSU-Landesgruppe

Die deutsche Leitkultur, die Notwendigkeit von Grenzkontrollen, Verbot von Burka und Kinderehen, Holocaust-Gedenken in Yad Vashem sowie der Ausbau von Kindergärten – das steht auf der Agenda der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag.

Leitkultur – selbstverständlich

Zur Debatte um die Leitkultur hat sich die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt, geäußert: „Ich kann die reflexartige Aufregung der SPD und der Opposition nicht nachvollziehen. Natürlich gibt das Grundgesetz Werte und Normen vor. Doch bei der Debatte um die Leitkultur geht es um mehr. Es geht um das Grundverständnis unseres Zusammenlebens. Darüber sollten wir selbstbewusst diskutieren und sinnvolle Vorschläge nicht pauschal in Grund und Boden reden. Absolut richtig, dass wir darüber jetzt eine breite Diskussion haben.“ Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte einen Zehn-Punkte-Katalog für eine deutsche Leitkultur veröffentlicht. Unter anderem schreibt er darin, dass Religion „Kitt und nicht Keil der Gesellschaft“ sein müsse. Außerdem schrieb der Minister, Deutschland sei eine offene Gesellschaft: „Wir zeigen unser Gesicht. Wir sind nicht Burka.“ Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) sagte: „Es muss nicht jeder einen Christbaum aufstellen. Aber verstehen und akzeptieren, dass der Jahresrhythmus bei uns von christlichen Feiertagen geprägt ist, das darf man schon verlangen.“ Er fügte hinzu: „Genauso wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Wer so nicht leben will, der wird bei uns nicht heimisch werden.“ Zugleich sagte Schmidt, aus seiner Sicht könne die doppelte Staatsbürgerschaft ein Integrationshindernis sein. Deshalb forderte Schmidt, „dass der Doppelpass wieder zur Ausnahme werden muss und nicht die Regel sein darf“.

Grenzkontrollen müssen noch bleiben

Die EU-Kommission hatte empfohlen, die Grenzkontrollen in Deutschland ab November wieder einzustellen. Angesichts eines drohenden Anstiegs der Zuwanderung via Mittelmeer und Italien hatte bereits CSU-Chef Horst Seehofer widersprochen und gefordert, dass die Grenzkontrollen an den deutsch-österreichischen und deutsch-schweizerischen Grenzen bleiben sollten. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser: „Ein funktionierendes Schengen-System sieht funktionierende Grenzkontrollen an den Außengrenzen des Schengen-Raumes vor. Wenn das nur unzureichend funktioniert, müssen wir gerade angesichts einer möglichen Terrorgefahr an unseren Grenzen zusätzlich kontrollieren. Aber zunächst liegt es an den Österreichern, den Brenner zu sichern.“ Das Schengener Abkommen sieht vor, dass es beim Grenzübertritt zwischen zwei EU-Staaten keine Kontrollen gibt. Im Zuge der großen Flüchtlingsbewegung im Jahr 2015 hatten jedoch zahlreiche Länder Kontrollen eingeführt, darunter Deutschland, Dänemark und Österreich. Die schwedische Regierung will ihre Passkontrollen an der Grenze zu Dänemark wieder einstellen.

Teilweises Burkaverbot kommt

„Mit dem ,Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung‘ erreichen wir ein teilweises Verbot der Vollverschleierung“, sagt die oberfränkische Abgeordnete Silke Launert, Mitglied des Rechts- und des Familienausschusses. „So wird insbesondere von Beamtinnen und Soldatinnen künftig verlangt, dass sie bei der Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug ihr Gesicht nicht verhüllen. Ausnahmen sieht das Gesetz nur vor, wenn eine Verhüllung aus dienstlichen oder gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Diese Vorschriften sind ein notwendiger Schritt, denn die Erledigung öffentlicher Aufgaben erfordert eine offene Kommunikation. Und diese wiederum begründet das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Staates, der sich verpflichtet hat, weltanschaulich-neutral aufzutreten. Eine religiös begründete Verhüllung ist damit nicht vereinbar. Ebenso muss es selbstverständlich sein, dass eine ausweispflichtige Person eine Identifizierung ermöglicht. Dazu gehört, dass man kurzzeitig seinen Gesichtsschleier lüftet. Das Verhüllungsverbot sieht daher auch entsprechende Regelungen im Personalausweisgesetz vor.“

Gedenken in Yad Vashem

Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Artur Auernhammer, hat im Rahmen der Delegationsreise des Ausschusses nach Israel einen Kranz in der „Halle der Erinnerung“ der Holocaustgedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem niedergelegt. Die Abgeordneten gedachten damit den durch das NS-Regime ermordeten Juden. „Der Holocaust ist Teil unserer Geschichte. Es ist unsere Pflicht die Erinnerung an die im Nationalsozialismus ermordeten Juden stetig wach zu halten“, gedachte Delegationsleiter Auernhammer den Opfern. Die Gedenkstätte und das dazugehörige Museum dokumentieren deren Geschichte und das Leid, aber auch die Vielfalt des jüdischen Lebens vor dem Massenmord durch die Nationalsozialisten eindrucksvoll anhand persönlicher Gegenstände, Augenzeugenberichten von Überlebenden sowie Gedenkblättern für die Holocaustopfer. Sie gibt damit den Opfern eindrucksvoll ihre Identität, ihre Namen und Gesichter zurück. Die Delegationsreise stand im Zeichen des undiplomatischen Auftretens von Bundesaußenminister Sigmar Gabriel (SPD). Die Delegation traf unter der Leitung von Auernhammer mit Umweltschutzminister Zeev Elkin und Abgeordneten der Knesset zu Fragen des Klimaschutzes, des Wassermanagements und der Luftreinhaltung zusammen. Zu diesen Themen wurden auch die israelischen Maßnahmen in den Palästinensergebieten thematisiert.

Kinderehen rigoros verbieten

„Kinder gehören in die Schule und nicht in die Ehe“, betont der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser, zum Gesetz zum Gesetz zum Verbot von Kinderehen: „Seit dem Sommer letzten Jahres hat sich die Union dafür eingesetzt, dem unhaltbaren Zustand Einhalt zu gebieten, dass in unserem Land über 1600 Minderjährige in einer Ehe leben müssen. Grundlage für eine Ehe muss die freie Entscheidung mündiger Bürger sein und kein Zwang durch tradierte Vorstellungen der Verwandten. Kinder gehören in die Schule und sollten sich frei entfalten und eine Zukunft planen können, nicht selbst Kinder bekommen. Das gilt insbesondere für junge Mädchen unter 16 Jahren. Deswegen sieht der Gesetzentwurf vor, dass sie ohne langwierige Verfahren sofort von ihren ehelichen Verpflichtungen freigestellt werden und Kind sein dürfen. Denn Ehen mit Kindern unter 16 Jahren sollen in Zukunft ohne Wenn und Aber nichtig sein.“ Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Ehen mit unter 16-Jährigen nichtig sind. Eine geschlossene Ehe ist aufhebbar, wenn ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr bereits vollendet hatte, aber noch nicht volljährig war. Das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht soll ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden.

Kita-Ausbau verbessert

Der Bund will gemeinsam mit den Ländern die Tagesbetreuung von Kindern unter sechs Jahren verbessern. Der Bundestag hat deshalb das neue „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ beschlossen, berichten die Familienpolitikerinnen Gudrun Zollner und Silke Launert. Das damit verbundene Investitionsprogramm gelte erstmals auch für Kinder ab drei Jahren und stehe auch Flüchtlingskindern zur Verfügung. In Deutschland sind für die Kinderbetreuungsplätze zwar die Länder und die Kommunen zuständig, weil aber vor allem bei Kindern unter drei Jahren noch ein erheblicher Bedarf an Betreuungsplätzen besteht, stockt der Bund ein 2007 eingerichtetes Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ auf: 1,126 Milliarden Euro stehen bis 2020 bereit, damit können etwa 100.000 zusätzliche Plätze in der Kindertagesbetreuung geschaffen werden. Von dem Geld fließen allein heuer 216 Millionen Euro sowie von 2018 bis 2020 noch einmal jährlich 300 Millionen Euro. Zu diesem Investitionsprogramm mit dem Titel „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ müssen Länder und Kommunen bzw. die Träger der Kinderbetreuung einen eigenen Anteil von 46 Prozent dazu geben.