Das Eisenacher Lutherhaus hat nach zweijähriger Sanierung und Erweiterung im September feierlich wiedereröffnet. Die neue Dauerausstellung Luther und die Bibel gibt einen Überblick über Bibelübersetzungen vor und nach Martin Luther (1483-1546). Bild: Imago/epd-bild/Sascha Willms
Reformationsjubiläum 2017

Einmaliger gesetzlicher Feiertag

Das bayerische Kabinett hat beschlossen, den Reformationstag (31. Oktober) zum gesetzlichen Feiertag zu erklären. Allerdings gilt dies nur im 500. Jubiläumsjahr der Reformation, also 2017. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann begründete dies mit der „großen Bedeutung“ der Reformation für das ganze Christentum.

Das auf einen Dienstag fallende 500. Reformationsjubiläum am 31. Oktober 2017 soll mit einem gesetzlichen Feiertag begangen werden. Der Ministerrat hat den Entwurf für die dazu notwendige Änderung des Feiertagsgesetzes beschlossen und dem Landtag zur weiteren verfassungsmäßigen Behandlung zugeleitet.

Innenminister Joachim Herrmann: „Wir wollen mit dem einmaligen Feiertag zum 500. Reformationsjubiläum an die große Bedeutung der Reformation sowohl für das Christentum weltweit als auch besonders für Bayern erinnern.”

Da Bayern im Ländervergleich die meisten Feiertage hat, solle der 31. Oktober einmalig für das 2017 als gesetzlicher Feiertag festgelegt werden, teilte die Staatsregierung mit. Auch in den anderen Ländern, in denen der Reformationstag kein alljährlicher gesetzlicher Feiertag ist, wird das Reformationsjubiläum 2017 wie in Bayern zu einem einmaligen gesetzlichen Feiertag erhoben.