Bayerns Justizminister Winfried Bausback und Innenminister Joachim Herrmann. (Bild: Imago/Sven Simon)
Vorfälle von Köln

Kabinett beschließt Maßnahmenkatalog

Die Staatsregierung will Konsequenzen aus den Vorkommnissen von Köln: Ausländische Straftäter sollen künftig schneller abgeschoben und Lücken im Sexualstrafrecht geschlossen werden. Innenminister Herrmann betonte, der Rechtsstaat müsse "mit aller gebotenen Härte" reagieren. Jetzt müsse auch der Bund dafür sorgen, dass Asylverfahren schneller abgeschlossen würden.

Das Bayerische Kabinett hat einen Maßnahmenkatalog beschlossen, mit dem man auf die Vorkommnisse der Silvesternacht in Köln und anderen deutschen Städten reagieren will. Nach Auffassung von Innenminister Joachim Herrmann muss der Rechtsstaat „mit gebotener Härte“ reagieren. Herrmann plädierte dafür, die Rückführung von ausländischen Straftätern oder abgelehnten Asylbewerbern in ganz Deutschland deutlich zu beschleunigen und zu erweitern: „Ausländische Straftäter und straffällige abgelehnte Asylbewerber müssen wir rasch abschieben.“ Da straffällige Asylbewerber im laufenden Asylverfahren besonderen Schutz genießen, müsse der Bund auch deshalb dafür sorgen, die Asylverfahren schneller abzuschließen, erneuerte Herrmann seine Forderung an den Bund.

„Konzept des Bundes geht nicht weit genug“

Dem bayerischen Innenminister zufolge geht der Vorschlag von Bundesinnenminister de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Maas (SPD) zur erleichterten Ausweisung von Straftätern zwar in die richtige Richtung. Die vorgesehene Absenkung der Grenze der Strafhöhe, ab der anerkannte Flüchtlinge ausgewiesen werden können, auf ein Jahr Freiheitsstrafe bei Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sei ausdrücklich zu begrüßen, so Herrmann. „Bei der vorgesehenen Ausweitung müssen jedoch auch die Betäubungsmitteldelikte in den Straftatenkatalog mit aufgenommen werden. Wer dealt, begeht de facto Körperverletzung, weil er bewusst eine Drogenabhängigkeit in Kauf nimmt.“

Strengere Maßnahmen mit europäischem Recht vereinbar

Bei straffälligen Asylbewerbern und anerkannten Asylberechtigten fordert die Staatsregierung aber Maßnahmen, die über den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Straftatenkatalog hinaus gehen: So soll die Strafhöhengrenze für die Ausweisung bei der Begehung sonstiger – also nicht im bisherigen Katalog genannter – Delikte von drei Jahren auf Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren abgesenkt werden. Dies, so betonte Joachim Herrmann, sei auch mit Europäischem Recht und der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbar.

Stärkere Rücksicht auf „öffentliches Interesse“ an Ausweisung

Bei der Frage, ob ein straffällig gewordener Asylbewerber ausgewiesen werden soll, müsse das sogenannte „öffentliche Interesse“ einer Ausweisung stärker gewichtet werden, betonte der Innenminister. So sollte der Gesetzgeber nach dem Willen der Staatsregierung auch vorgeben, dass besonders schwerwiegende Ausweisungsinteressen wegen bestimmter Straftaten ein mögliches Bleibeinteresse des Betroffenen überwiegen sollen. „Die Entscheidung muss für die Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte durch den Gesetzgeber klarer vorgegeben werden“, so Herrmann.

Wir reden hier von deutschen Steuergeldern: Um Entwicklungshilfe zu erhalten, muss ein Entwicklungsland auch in solchen Fragen kooperativ sein.

Joachim Herrmann

Die Herkunftsländer der Asylbewerber müssten außerdem noch stärker in die Pflicht genommen werden, betonte Herrmann. „Wenn solche Länder sich weigern, diese Menschen wieder aufzunehmen, sollten wir auch den Hebel über die Kürzung der Entwicklungshilfe ansetzen. Wir reden hier von deutschen Steuergeldern: Um Entwicklungshilfe zu erhalten, muss ein Entwicklungsland auch in solchen Fragen kooperativ sein.“

Bausback: „Extremismus stärker bekämpfen“ – Reform der Fußfesseln bei Gefährdern

Für Justizminister Winfried Bausback haben die Übergriffe in Köln, die Terrorwarnung in München an Silvester und der jüngste Terroranschlag in Istanbul unterdessen gezeigt, dass sich der Rechtsstaat derzeit vielfachen Herausforderungen gegenübersieht. „Diesen Herausforderungen müssen wir gerade auch mit neuen Gesetzen im Bereich des Strafrechts begegnen.” Bausback nannte dabei eine klare Verschärfung des Sexualstrafrechts und Nachbesserungen bei den strafrechtlichen Ermittlungsmöglichkeiten. Generell müsse der Extremismus in Deutschland stärker bekämpft werden. Auch bei schon bekannten und verurteilten extremistischen „Gefährdern“ sei es notwendig, die Möglichkeiten des Strafgesetzbuches auszuweiten: „Hier müssen die Regelungen zur sogenannten elektronischen Fußfessel reformiert werden”, betonte der Justizminister – eine Forderung , die Bausbacks Kollege auf Bundesebene, Heiko Maas, bislang nicht teilt.