Die CSU will Familien mit Kindern auch weiter finanziell unterstützen. (Bild: Imago/Westend 61)
Landesbetreuungsgeld

Jetzt kommt die Wahlfreiheit

Die bayerische SPD zeigt mal wieder, warum sie keinen Rückhalt im Volk hat: Sie macht viel zu oft Politik gegen die Bürger. Dies zeigt sich auch seit Herbst 2015 beim Kampf der Genossen gegen das bayerische Landesbetreuungsgeld. Trotz den allein von der Opposition zu verantwortenden Verzögerungen wurde diese wichtige Familienförderung jetzt verabschiedet.

Der Landtag hat am Mittwoch das Gesetz zum Bayerischen Betreuungsgeld beschlossen. Bayerns Familienministerin Emilia Müller reagierte darauf sehr erfreut: „Wir stehen für eine Familienpolitik, die Vielfalt ermöglicht. Wir wollen den Eltern keinen Lebensentwurf aufzwingen oder behaupten, es gebe nur einen einzigen richtigen Weg. Deshalb unterstützen wir alle Familien – Eltern, die ihre Kinder in eine Kita geben genauso wie Eltern, die ihre Kinder lieber selbst oder etwa mit Unterstützung der Großeltern betreuen wollen. Für sie gibt es jetzt das Bayerische Betreuungsgeld.“

Das frühere Bundesbetreuungsgeld wurde von über 73 Prozent der anspruchsberechtigten bayerischen Familien in Anspruch genommen. Auch das ist ein überdeutliches Signal.

Emilia Müller, Sozialministerin Bayern

Die Ministerin ergänzte: „Auch aus Sicht der Eltern soll der Staat sowohl in Krippen als auch in ein Betreuungsgeld investieren.“ Nach einer Elternbefragung des Staatsinstituts für Familienforschung zum Betreuungsgeld haben dieser Aussage 77 Prozent der Eltern zugestimmt, die das Betreuungsgeld für den ganzen Zeitraum ausschöpfen wollen. Müller wies darauf hin, dass die Meinung der Eltern sich auch in der hohen Inanspruchnahme in Bayern spiegele: „Das frühere Bundesbetreuungsgeld wurde von über 73 Prozent der anspruchsberechtigten bayerischen Familien in Anspruch genommen. Auch das ist ein überdeutliches Signal an uns, dass diese Leistung angenommen, geschätzt und gebraucht wird.“ In Zahlen bedeutet das: Laut Statistischem Bundesamt waren es im 2. Quartal 2015 in Bayern 115.973 Leistungsbezüge, im 3. Quartal 2015 dann 126.809 Leistungsbezüge. Aus dem Bürokratendeutsch übersetzt heißt das, dass mehr als 100.000 Familien allein in Bayern diese Förderung haben, also ihre Kinder lieber zu Hause erziehen wollten. „Dies ist“, so sagte Müller, „ein klarer Auftrag der Eltern.“

Da sagen die Eltern:

In einer Elternbefragung des Staatsinstituts für Familienforschung an der Universität Bamberg im Jahr 2015 wurden Eltern zu den Motiven ihrer Betreuungsentscheidung (Betreuungsgeld oder öffentlich geförderte Kinderbetreuung) sowie zu ihren Einstellungen zum Betreuungsgeld befragt.

  • Knapp 85 Prozent der Eltern sagten, sie wollen ihr Kind selbst betreuen.
  • Etwa 24 Prozent wollten die Betreuung anders (z.B. durch die Großeltern) organisieren.
  • Nur circa 6 Prozent der Eltern hatten keinen geeigneten Kita-Platz bekommen und bezogen deshalb Betreuungsgeld.

Einige vom Staatsministerium gesammelte O-Töne von Eltern zum Betreuungsgeld:

  • „Ich möchte mein Kind bis zum Alter von 3 Jahren selbst betreuen, unabhängig vom Betreuungsgeld.“
  • „Ich möchte soviel Zeit wie möglich mit meinem Kind verbringen. Diese Zeit wird keinem nochmal geschenkt.“
  • „Es dient der Überbrückung von Zeiträumen zwischen dem Auslaufen des Elterngeldes und dem Beginn der Betreuung in einer Kinderkrippe.“
  • „Wir möchten selbst einen vollen Anteil an der Entwicklung und Erziehung unseres Kindes haben. Es ist nur fair, dafür Anerkennung zu bekommen.“

Aber selbst Eltern, die sich für die Krippe entschieden, hätten zu weiten Teilen eine andere Betreuung bevorzugt, wie sich aus der Umfrage ergab: Knapp 40 Prozent der Befragten gaben nämlich als Motiv an, dass eine andere Art der Betreuung, etwa durch die Großeltern, nicht organisierbar war. Häufig gaben diese Eltern zudem an, dass sie in Ausbildung oder erwerbstätig und deshalb auf externe Betreuung angewiesen sind (etwa 80 Prozent). 81 Prozent gaben zudem an, dass ihr Kind mit anderen Kindern zusammen sein soll.

Wie geht es weiter?

In den nächsten Wochen erhalten die ersten Eltern Post vom ‚Zentrum Bayern Familie und Soziales‘ (ZBFS). Denn der bis auf die Unterschrift bereits ausgefüllte Antrag kommt direkt zu den Eltern nach Hause, wenn sie in Bayern Elterngeld bezogen haben. Etliche Eltern konnten nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr von der Bundesleistung profitieren. Das Bayerische Betreuungsgeld kann deshalb rückwirkend beantragt werden. Hierzu ist der Antrag unterschrieben bis spätestens 22. September an das ZBFS zu übersenden. Das Gesetz tritt nach seiner Verkündung am 22. Juni 2016 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kann die Förderung ausbezahlt werden.

Die Kosten

Insgesamt sind in diesem Jahr über 1,7 Milliarden Euro im Haushalt für die gesamte Kinderbetreuung bereitgestellt. 230 Millionen davon fließen jährlich in das neue Landesbetreuungsgeld. Neben dem Ausbau der Kinderbetreuung liegt ein weiterer Schwerpunkt in der Qualitätssteigerung: Die Einrichtungen erhalten jährlich bis zu 126 Millionen Euro zusätzlich, die sie in die Qualitätsverbesserung investieren können. Parallel dazu läuft ein Modellversuch des Freistaats mit 60 sogenannten Qualitätsbegleitern. Sie unterstützen das pädagogische Personal in ganz Bayern dabei, Bildungsziele noch effektiver umzusetzen.

Jetzt kommt die echte Wahlfreiheit in Bayern für alle Eltern und es ist und bleibt ihre Entscheidung, ob sie die Betreuung ihres ein oder zweijährigen Kindes selbst, privat oder mit einem Krippenplatz organisieren möchten.

Emilia Müller, Sozialministerin Bayern

Für jedes Kind, das nicht in eine staatlich geförderte Kita gebracht wird, zahlt der Freistaat 150 Euro pro Monat. Es wird ab dem 15. Monat des Kindes bis zum vollendeten dritten Lebensjahr gezahlt. Neu ist in der bayerischen Fassung der Zusatz, dass Eltern die Früherkennungsuntersuchungen ihrer Kinder nachweisen müssen. Damit will das neue Gesetz dem Kinderschutz-Gedanken Rechnung tragen. Außerdem haben nur die Eltern Anspruch, die seit mindestens zwölf Monaten in Bayern wohnen. Die Zahlungen sind auch rückwirkend zum 1. Januar 2015 möglich, so dass auch die Eltern profitieren, die ihren Antrag auf Betreuungsgeldbezug noch vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestellt, die Leistung aber nicht mehr bekommen hatten. Das Geld, so Sozialministerin Müller, schließt nahtlos an das Bundesbetreuungsgeld an, das insgesamt 900 Millionen Euro im Jahr kostete. Das Geld wurde auch nach dem Urteil vom Bund weiter an die Bundesländer ausbezahlt, für den Ausbau von Kinderkrippen oder eben für ein Landesbetreuungsgeld, das aber nur in Sachsen und Bayern geschaffen wurde.

Die Schuld der SPD

Schuld an der Verzögerung hatte allein die Opposition, die mit überflüssigen Anhörungen (das Thema wurde schon beim Bundesbetreuungsgeld ausgiebig und erschöpfend diskutiert) die Auszahlung nach hinten verschieben wollten. SPD und Grüne kritisierten aus rein ideologischen Gründen die Förderung von Familien mit kleinen Kindern immer wieder als „Fehlinvestition“ und qualifizierten das Betreuungsgeld als „Herdprämie“ ab. Damit beleidigten sie alle Eltern, die ihre Kinder lieber zu Hause betreuen, als sie vom Staat betreuen zu lassen.

Dahinter steht die völlig verfehlte Überzeugung der meisten Linken, dass der Staat alles besser kann und alles regeln sollte – statt wie die Union auf die Eigenverantwortung der Menschen zu setzen. Zudem sind sie der Überzeugung, dass durch das Betreuungsgeld Frauen von der Arbeit abgehalten würden. Auch dies ist in der Regel falsch, denn die meisten Mütter, die auf die Krippen verzichten, wollen ihre Kinder in den ersten drei Jahren lieber zu Hause aufziehen – und das nicht wegen des Geldes, sondern aus Verantwortungsgefühl. Dies zeigt die oben genannte Umfrage deutlich. Schließlich belegen genügend Studien, dass gerade diese Phase entscheidend für die Bindung der Kinder zu ihren Eltern („Urvertrauen“) sowie für ihre emotionale Entwicklung ist. Viele Eltern hätten sich auch für eine private Betreuung der Kinder entschieden, wenn sie nicht aus finanziellen Gründen dazu gezwungen wären oder weil sei keine Großeltern zur Betreuung in der Nähe haben.

Obendrein ist auch die Annahme, nur die Krippe fördere Bildungschancen, falsch. „Frühkindliche Bildung beginnt in den Familien“, so die Ministerin Emilia Müller. Andere Studien widerlegen außerdem längst die Behauptung, dass Krippenkinder schlauer oder sozial kompetenter sind als die Kinder, die bis zum Kindergarten zu Hause erzogen werden.

Natürlich gibt es Kinder, die in einer Krippe besser aufgehoben wären als zu Hause, und natürlich gibt es Eltern, die nur wegen des Geldes ihr Kind zu Hause lassen. Aber dies sind Ausnahmen und nicht die Regel. Schließlich gibt es auch schlechte Kindererzieher in den Krippen.

Die Ursache

Die Staatsregierung stützte den Beschluss, das Betreuungsgeld des Bundes im Land fortzuführen (der Bayernkurier berichtete), darauf, dass das Bundesverfassungsgericht nur formale Gründe für dessen Rechtswidrigkeit angeführt habe, aber keine inhaltlichen. Karlsruhe hatte gerügt, das Geld könne nicht vom Bund eingerichtet werden, weil die Länder dafür zuständig seien. Daraufhin wollte die Staatsregierung dafür sorgen, dass die bayerischen Familien weiter die Wahlfreiheit haben, ob sie ihre Kinder daheim oder lieber in einer Kita betreuen lassen.

Ausbau der Kinderbetreuung läuft unabhängig davon weiter

Das „Argument“ der Opposition, das Geld sei in der Kinderbetreuung besser aufgehoben, greift in Bayern ohnehin nicht. Bei den Krippenplätzen haben laut Ministerin Müller fast alle bayerischen Kommunen mittlerweile Bedarfsdeckung erreicht.

Das Betreuungsgeld ist eine zusätzliche Leistung und hat mit Kitas gar nichts zu tun.

Kerstin Schreyer-Stäblein

Unredlichkeit in der Diskussion um Kinderbetreuung warf auch Kerstin Schreyer-Stäblein, die stellvertretende Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, der SPD vor. „Die besonders familienfreundliche Position der CSU und der Staatsregierung beim Betreuungsgeld steht nicht im geringsten Widerspruch zum Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen. Seit Jahren werden in der Regel alle beantragten Einrichtungen vom Freistaat bezuschusst. Das Betreuungsgeld ist eine zusätzliche Leistung und hat mit Kitas gar nichts zu tun“, so die CSU-Politikerin.

Sie halte es für „grundfalsch, Familien aus ideologischen Gründen gegeneinander auszuspielen“. Wenn zwei Drittel der Menschen für sich entschieden hätten, ihr Kind in den ersten Jahren zu Hause zu betreuen, dann dürften diese Eltern nicht diffamiert werden.

Die SPD-Landtagsfraktion hatte sogar eine von ihr bezahlte Umfrage zum Anlass genommen, das bayerische Betreuungsgeld zu kritisieren. „Die SPD führt mit der Umfrage die Öffentlichkeit hinters Licht. Die von der SPD gestellten Fragen sind allgemein zustimmungswürdige Allgemeinplätze. Wer würde denn bei der Frage, ob man ‚Zuverlässigere Betreuung auch in den Ferien‘ für wichtig hält, schon dagegen sein?“, fragte Schreyer-Stäblein. 90 Prozent der Bayern hielten danach auch eine Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung durch mehr Personal für wichtig – aber wer würde das nicht? „Blanke Demagogie und Irreführung ist es aber, wenn die SPD behauptet, die Menschen hätten sich gegen das Betreuungsgeld und für mehr Kita-Förderung ausgesprochen. Nach dem Wort Betreuungsgeld wurde in der zehnseitigen Umfrage an keiner einzigen Stelle gefragt.“ Zudem wurde die Umfrage nicht an die Eltern gestellt, sondern an alle Bayern. Dass Kinderlose andere Ansichten über die finanzielle Unterstützung für Kinder haben, sollte niemand überraschen.

Es fehlt ausgebildetes Personal für die Krippen

„Wenn irgendwo die Einrichtung einer Kita verzögert wird, dann deshalb, weil momentan das fachlich ausgebildete Personal nicht in ausreichender Zahl zu finden ist“, erklärte dazu Joachim Unterländer, der sozial- und familienpolitische Sprecher der CSU-Fraktion. Wenn die SPD dann die Bezahlung des Betreuungspersonals kritisiere, so sei sie damit beim Freistaat an der falschen Stelle. Tarifpartner seien in der Regel Kommunen und private Unternehmen. Im übrigen scheitere auch keine Finanzierung an den von Eltern gewünschten längeren Öffnungszeiten.

Weitere Informationen zum Bayerischen Betreuungsgeld

finden Sie unter http://www.familienland.bayern.de und http://www.betreuungsgeld.bayern.de.