Bayern geht gegen Bürokratie-Wahnsinn vor. (Bild: Fotolia/Luis Louro)
Bayern

Bürokratie abgebaut

Staatskanzleichef Marcel Huber hat eine positive Bilanz des Bürokratieabbaus in Bayern gezogen. Deregulierung und der Abbau überflüssiger Bürokratie sind nach den Worten des Ministers Kernanliegen der Staatsregierung, um den Standort Bayern zu stärken und mehr Raum für Eigeninitiative zu geben. Lob gab es dafür auch aus der bayerischen Wirtschaft.

„Wir schaffen mehr Freiraum für Bürger und Unternehmen. Unsere Erfolge können sich sehen lassen. Wir haben seit dem Jahr 2000 jedes dritte bayerische Gesetz gestrichen! Das heißt: weniger Regelungen und eine spürbare Entlastung für Bürger und Wirtschaft“, berichtete Huber. In dieser Legislaturperiode hat Bayern eine bundesweit einmalige Paragraphenbremse für Gesetze und Rechtsverordnungen gestartet. „Es soll keine zusätzlichen Vorschriften in Bayern mehr geben. Deshalb muss seit 2013 mit jeder neuen Regulierung eine gleichwertige Vorschrift entfallen“, erklärte der Minister.

Wir haben seit dem Jahr 2000 jedes dritte bayerische Gesetz gestrichen!

Marcel Huber

Auch mit der Strategie BAYERN DIGITAL werden Bürger, Unternehmen und die Verwaltung entlastet. Unter www.freistaat.bayern bietet das BayernPortal einen zentralen, einheitlichen Zugang zu Verwaltungsleistungen von Freistaat und Kommunen und bündelt bisherige Angebote. Das bayerische E-Government-Gesetz legt den Grundstein für die digitale Kommunikation mit Behörden und Ämtern. Huber sagte dazu:

Die Verwaltung von morgen soll jederzeit mit einem Mausklick erreichbar sein. Davon profitieren Unternehmen genauso wie jeder Bürger.

Wie der Staatskanzleichef mitteilte, wurde auch der kostenlose Bürgerservice auf der Datenbank BAYERN.RECHT verbessert. Unter www.gesetze-bayern.de können Bürgerinnen und Bürger die geltenden bayerischen Rechtsvorschriften (Gesetze, Rechtsverordnungen sowie die in den Amtsblättern veröffentlichten Verwaltungsvorschriften) und wichtige Entscheidungen bayerischer Gerichte der letzten Jahre recherchieren. „Sämtliche im Bürgerservice BAYERN.RECHT veröffentlichten Daten sind jetzt für jedermann – privat und gewerblich – beliebig nutzbar. Ein wichtiger Schritt in Richtung Open-Data!“, so Huber. Außerdem wurde die Suchfunktion verbessert und die mobile Nutzung auf Smartphones und Tablets optimiert. Der Bürgerservice wird ab sofort in Kooperation mit dem Münchner C.H. Beck Verlag betrieben.

Lob durch die bayerische Wirtschaft

Zum 1. Januar 2016 treten weitere wichtige Regelungen des Bürokratieentlastungsgesetzes in Kraft. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw), Bertram Brossardt, begrüßte diese Maßnahmen: „Unnötige Bürokratie wird vermieden. Das macht unsere Unternehmen flexibler und damit wettbewerbsfähiger.“ Wesentliche Neuerung ist, dass Unternehmen von der Buchführungspflicht befreit sind, wenn der Gewinn unter 60.000 Euro pro Jahr und der Umsatz maximal 600.000 Euro pro Jahr beträgt. Die bisherigen Schwellenwerte lagen bei 50.000 beziehungsweise 500.000 Euro.

Wir müssen weg von dem Wahn, alles bis ins kleinste Detail regeln zu wollen.

Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft

Außerdem werden Existenzgründer im Jahr der Gründung ihres Unternehmens von verschiedenen Meldepflichten befreit. Dies betrifft beispielsweise die Meldung nach dem Umweltstatistikgesetz, dem Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe oder dem Verdienststatistikgesetz. In den Jahren nach der Existenzgründung ist die Meldepflicht abhängig vom Jahresumsatz.

Erst wenn dieser 800.000 Euro übersteigt, tritt die Meldepflicht in Kraft. Der bisherige Schwellenwert lag bei 300.000 Euro. Brossardt sieht den Bürokratieabbau insgesamt auf einem guten Weg: „Bayern hat in den vergangenen 15 Jahren ein knappes Drittel der Gesetze gestrichen. In Deutschland ist seit Errichtung des Normenkontrollrats im Jahr 2006 die Belastung der Wirtschaft durch Bürokratiekosten um rund zwölf Milliarden Euro jährlich gesunken. Auf EU-Ebene wurde das Ziel einer 25-prozentigen Reduzierung der Verwaltungskosten übertroffen.“ Für die vbw ist aber klar, dass die genannten Maßnahmen nur der Anfang sein können. „Die Bundesregierung muss sich ein neues quantitatives Ziel für den Bürokratieabbau setzen und definieren, bis wann wie viele Lasten abgebaut sein sollen“, sagte Brossardt. Er empfahl dazu eine Kompetenzausweitung des Normenkontrollrats hin zu einem unabhängigen Bürokratie-TÜV. Außerdem müssten alle Gesetze daraufhin überprüft werden, ob sie zu einem bestimmten Zeitpunkt ihr Ziel erreicht haben. Für besonders kostenintensive Gesetze dringt die vbw auf ein schnelleres Verfallsdatum. Brossardt forderte insgesamt einen Mentalitätswandel des Gesetzgebers: „Wir müssen weg von dem Wahn, alles bis ins kleinste Detail regeln zu wollen. Das schafft mehr Rechtsunsicherheit als Klarheit.“