Im Visier: Verunreinigte Eier. Diese sind aber eine Ausnahme, da mehr als 99 Prozent aller bayerischen Lebensmittel sicher sind. Bild: Imago/MITO
Lebensmittelsicherheit

Sonderermittler im Fall „Bayern-Ei“

Im Zuge der Ermittlungen rund um den Fall Bayern-Ei wird das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz einen externen Sonderermittler einsetzen – auch um die Strukturen der amtlichen Lebensmittelüberwachung fachlich zu überprüfen. Daneben setzt Ministerin Ulrike Scharf auf das 3-Säulen-Programm.

Zugleich wurde vom Ministerium angeordnet, einen Mitarbeiter vorläufig von seinen Aufgaben zu entbinden. Der betreffende Mitarbeiter ist in der Regierung von Niederbayern beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft Regensburg beschuldigt den Mitarbeiter der Verletzung des Dienstgeheimnisses in einem Fall. Er soll eine Probenahme bei Bayern-Ei angekündigt haben.

Die Sicherheit unserer Lebensmittel steht für uns an erster Stelle.

Ulrike Scharf

Der Mitarbeiter bestreitet den Vorwurf. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf betont dazu: „Ich werde den Fall Bayern-Ei rückhaltlos und ohne Ansehen der Personen aufklären. Mein Ministerium unterstützt deshalb vollumfänglich die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Ich werde außerdem einen externen Sonderermittler damit beauftragen, die Kontrollstrukturen zu überprüfen. Die Sicherheit unserer Lebensmittel steht für uns an erster Stelle.“ Ministerpräsident Horst Seehofer verlangte für die Aufklärung des Falles „totale Transparenz“.

In Abstimmung mit dem Staatsministerium haben die Behörden im August 2015 dem Betrieb Bayern-Ei untersagt, Eier als Lebensmittel in den Verkehr zu bringen. Die Sperrung des Betriebes hat mittlerweile auch einer rechtlichen Prüfung des Verwaltungsgerichts Regensburg standgehalten. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs steht noch aus. Das Unternehmen hatte im Jahr 2014 mit dem Salmonellen-Erreger verunreinigte Eier europaweit verkauft. Die kontaminierten Eier sollen für zahlreiche Erkrankungen und den Tod eines 94 Jahre alten Mannes verantwortlich sein. Einem Amtstierarzt des Landratsamtes Straubing-Bogen wird vorgeworfen, dem Eierhersteller beim Verkauf der gefährlichen Eier geholfen zu haben. Der Tierarzt sitzt deswegen ebenso wie der Ex-Geschäftsführer von Bayern-Ei in Untersuchungshaft.

Über 99 Prozent der Lebensmittel in Bayern sind sicher

Als weitere Konsequenz hat das Staatsministerium ein Drei-Säulen-Programm entwickelt, um die Sicherheit von Lebensmitteln weiter zu verbessern.

Bayerns Lebensmittel sind sicher: Über 99 Prozent der Lebensmittel in Bayern sind unbedenklich. Dafür sorgen rund 150.000 Betriebskontrollen im Jahr.

Ulrike Scharf

Kernpunkte dieses Programms sind eine bessere Aufklärung der Bevölkerung im Umgang mit Lebensmitteln, intensivere Kontrollen von Geflügelgroßbetrieben, der rechtlich schnellstmögliche Ausstieg aus der Käfighaltung und Kooperationen mit Verbänden. „Bayerns Lebensmittel sind sicher: Über 99 Prozent der Lebensmittel in Bayern sind unbedenklich. Dafür sorgen rund 150.000 Betriebskontrollen im Jahr. Mit einer Kombination aus Aufklärung und Kontrolle wollen wir noch mehr Sicherheit für die Verbraucher schaffen“, erklärte Ministerin Scharf zum Start des 3-Säulen-Programms „Gute Lebensmittel aus Bayern“. Erster Schwerpunkt des Programms sind die Eier. Scharf: „Das 3-Säulen-Programm soll das Lebensmittel Ei noch sicherer machen und gleichzeitig für Verbesserungen beim Tierschutz sorgen. Wir geben damit auch ein klares Bekenntnis für den Ausstieg aus der Käfighaltung in Bayern ab.“

Kernpunkte des 3-Säulen-Programms

Erste Säule: Transparenz-Offensive und Kennzeichnung

Gütesiegel „Wir kochen ohne Käfig-Eier“: Auf Anregung des Verbraucherschutzministeriums wird der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband ein neues Gütesiegel für die bayerische Gastronomie und Hotellerie einführen. Ziel ist es, dass Käfig-Eier auch in der Gastronomie keine Verwendung mehr finden.

Informationskampagne „Das gute Ei“: Gemeinsam mit dem Landesverband der Bayerischen Geflügelwirtschaft wird ein Flyer mit Tipps für den sicheren Umgang mit Eiern erarbeitet. Über Kooperationen mit Handel, Supermärkten, Schulen, Arztpraxen, Apotheken und Verbraucherverbänden wollen wir die Verbraucher zusätzlich über die richtige Lagerung und dem Umgang mit Eiern und die Unterschiede bei den Haltungsformen informieren.

Bessere Kennzeichnung: Direkt am Verkaufsregal sollen Verbraucher künftig erkennen können, ob ein Produkt Käfigeier enthält. Scharf: „Der Kunde soll auf einen Blick erkennen, ob das Produkt Käfig-Eier enthält. Diese Lösung muss schnell kommen. Wir setzen deshalb auf eine freiwillige Vereinbarung mit dem Handel.“

Gleichzeitig wird eine App erstellt, über die relevante Daten abgerufen werden können. So soll es möglich sein, per Smartphone zu erfragen, aus welchem landwirtschaftlichen Betrieb die jeweiligen Eier kommen, ob dieser aus Bayern stammt und unter welchen Bedingungen die Hühner dort gehalten werden. Die Grunddaten liegen bereits vor, weitere Einzelheiten können die bayerischen Landwirte freiwillig bekanntgeben. Scharf: „Mit diesem Angebot fördern wir gezielt auch die regionale Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Da die Landwirtschaft verantwortungsbewusst arbeitet, bin ich mir sicher, dass diese Kombination aus Transparenz und Freiwilligkeit breite Unterstützung erfährt.“

Zweite Säule: Ende der Käfighaltung

Ausstieg aus der Käfighaltung: Bayern setzt sich auch weiter für einen verfassungsrechtlich schnellstmöglichen Ausstieg aus der Käfighaltung ein. Scharf: „Ich will im Rahmen des rechtlich Zulässigen so schnell wie möglich aus der Käfighaltung aussteigen. Diese Haltungsform ist ethisch nicht mehr vertretbar. Ein verbindlicher Ausstiegsplan muss jetzt zwingend bundesrechtlich verankert werden. Wir brauchen jetzt Rechtssicherheit. Wir werden gleichzeitig mit der bayerischen Geflügelwirtschaft im Rahmen eines Runden Tisches über eine möglichst frühzeitige Umstellung auf eine nachhaltige und tierfreundlichere Produktion sprechen. Auch Haltungsbedingungen und Antibiotikaeinsatz gehören auf die Agenda.“ Der Freistaat hat Anfang November einen Antrag im Bundesrat mitgetragen, der den Bund zu einem entsprechenden gesetzgeberischen Handeln bei der Käfighaltung auffordert.

Dritte Säule: Gute Lebensmittel brauchen Kontrolle und Prävention

Mehr Kontrollen durch die Spezialeinheit des LGL: Kern des neuen Aktionsprogramms sind stärkere Kontrollen von Geflügelgroßbetrieben, die zukünftig auch von der Spezialeinheit des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übernommen werden. Scharf: „Wir werden die Qualität der Kontrollen weiter stärken: Rotierend, zahlreich und natürlich unangekündigt. Damit optimieren wir die bereits bestehenden Kontrollen und tragen insbesondere den besonderen Strukturen von Geflügelgroßbetrieben Rechnung. Wir wollen damit auch die kleinen bäuerlichen Betriebe vor der Konkurrenz von großen Tierfabriken schützen.“ Für mehr Transparenz und Vertrauen werden wir die Tätigkeitsberichte zu Kontrollen der Spezialeinheit des LGL in anonymisierter Form veröffentlichen.

Mehr Sicherheit durch begleitete Eigenkontrollen: Ein weiterer Baustein für mehr Sicherheit für die Verbraucher sind starke Eigenkontrollen. „Die EU hat dem Unternehmer die Verantwortung für die Sicherheit seiner Produkte gegeben. Er stellt das Lebensmittel her. Eigenkontrollen sind deshalb eine zentrale Säule für die Lebensmittelsicherheit und müssen weiter gestärkt werden“, so Scharf. Dazu soll insbesondere ein System der „begleiteten Eigenkontrolle“ etabliert werden. Dies bedeutet: Zusätzlich zu den amtlichen Kontrollen überwachen die Behörden auch die Eigenkontrollen vor Ort, wenn sie hierfür einen Anlass sehen, etwa wenn die Ergebnisse der Eigenkontrollen von den Ergebnissen der amtlichen Kontrollen auffällig abweichen.

Vertrauensperson für Bürgerhinweise: Beim LGL wird die Position „Vertrauensperson Lebensmittelsicherheit“ geschaffen. Bürger können sich auch anonym an die Vertrauensperson wenden, um konkrete Hinweise auf mögliche Verstöße gegen geltendes Lebensmittelrecht zu melden. Die Vertrauensperson berichtet direkt an den Präsidenten des LGL, damit konkreten Hinweisen möglichst ohne Zeitverzug und im größtmöglichen Umfang nachgegangen werden kann. Verstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht.

Kontinuierliche Verbesserung: Beim Verbraucherschutzministerium wird ein „Expertenrat Lebensmittelsicherheit“ ins Leben gerufen. Das regelmäßig tagende Gremium besteht aus Wissenschaftlern, Verbraucherschützern und externen Experten. Der „Expertenrat Lebensmittelsicherheit“ hat den Auftrag, neue Entwicklungen im Bereich der Lebensmittelherstellung frühzeitig zu erkennen und möglichen Forschungsbedarf zu benennen. So wird sichergestellt, dass neue Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit in Bayern nachhaltig und zeitnah umgesetzt werden.