Wer bei einem Dopingtest A sagt, muss auch B sagen: Ein neues Gesetz soll in Deutschland Doping erschweren. Bild: Imago/Blickwinkel
Neues Gesetz

Doping wird strafbar

Das Anti-Doping-Gesetz hat erwartungsgemäß die Abstimmung im Bundesrat passiert. Damit müssen voraussichtlich vom 1. Januar 2016 an Dopingsünder und ihre Hintermänner erstmals auch mit hohen Haftstrafen rechnen. Das längst überfällige Gesetz kam auf bayerische Initiative hin zustande und trotz der seltsamen Widerstände im Sport selber.

Das Gesetz war trotz der Bedenken aus dem organisierten Sport durch den Bundestag auf den Weg gebracht worden. Erstmalig werden gezielt Leistungssportler erfasst, die sich durch Doping Vorteile verschaffen wollen. Strafbar ist künftig auch Erwerb und Besitz von geringen Mengen an Mitteln für das Selbstdoping.

Auch Sportler, die im Ausland Dopingmittel konsumieren, müssen nunmehr mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

Winfried Bausback, bayerischer Justizminister

Bayerns Justizminister Professor Dr. Winfried Bausback sagte hierzu vor der Länderkammer: „Seit nunmehr fast 10 Jahren fordert Bayern ein Anti-Doping-Gesetz! Heute können wir mit Stolz feststellen: Im vorliegenden Gesetzentwurf schlägt ein kräftiges bayerisches Herz. Seine Grundkonzeption und wesentlichen Inhalte gehen entscheidend auf unsere langjährigen Forderungen zurück. Wir machen heute einen bedeutenden Schritt zur strafrechtlichen Dopingbekämpfung!“ Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hat Bayern noch Verbesserungen am Gesetzentwurf erreichen können: „Auch Sportler, die im Ausland Dopingmittel konsumieren, müssen nunmehr mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie bei uns gedopt an Wettbewerben teilnehmen. Das ist in unserer internationalen Sportwelt ein wichtiger Punkt, denn damit schließen wir mögliche Schlupflöcher“, so Bausback.

Bausback: Es fehlt eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit

Gleichzeitig gehen die Regelungen Bayerns Justizminister an einigen Stellen nicht weit genug – insbesondere fehlten eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit für jedermann sowie eine sportspezifische Kronzeugenregelung. Auch im Gesetzgebungsverfahren hätten einzelne Änderungen dazu geführt, dass das neue Gesetz ohne Not wieder einen Teil seiner Effektivität verliere: „Ich hätte mir hier insgesamt mehr Mut und ein klareres Bekenntnis zur Bekämpfung des Dopings gerade im Spitzensport gewünscht!“ So sei nicht nachvollziehbar, warum die Strafbarkeit des versuchten Erwerbs beziehungsweise des versuchten Besitzes von Dopingmitteln im Spitzensport wieder gestrichen worden sei. Auch die nachträglich eingefügte „Tätige-Reue-Vorschrift“ sei im Kampf für die Sauberkeit des Sports das völlig falsche Signal. Bausback: „Jemand, der – kaum widerlegbar – behauptet, zuvor besessene Dopingmittel entsorgt zu haben, hat nach meiner festen Überzeugung keinesfalls eine „goldene Brücke in die Legalität“ verdient!“

Die Verabschiedung des Anti-Doping-Gesetzes ist ein Erfolg bayerischer Rechtspolitik.

Marcel Huber, bayerischer Bundesratsminister

Die Staatsregierung setzt sich seit Jahren für ein effektiveres Dopingstrafrecht ein und hat dazu seit 2006 mehrere Gesetzesvorschläge zur Dopingbekämpfung vorgelegt. „Die Verabschiedung des Anti-Doping-Gesetzes ist ein Erfolg bayerischer Rechtspolitik. Nach langem Ringen steht nun fest: Doping im Leistungssport wird strafrechtlich geahndet. Der konsequente Einsatz der Staatsregierung hat sich gelohnt. Das Gesetz übernimmt eine Vielzahl unserer langjährigen Forderungen wie etwa die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit zumindest für Spitzensportler und den Straftatbestand des Selbstdopings“, erklärte Bayerns Bundesratsminister Marcel Huber. Da der Sport selbst nicht wirkungsvoll Dopingverstöße unterbinden konnte, war der Gesetzgeber gefragt. Doping widerspricht den ethischen Grundprinzipien der Fairness im Sport, gefährdet die Gesundheit der Athleten und schädigt den Ruf des Spitzensports. „Mit den neuen Vorschriften werden wir international Vorbild sein und besser und effektiver beim Kampf gegen Doping“, so Huber. Bayerns Bundesratsminister verwies allerdings auch darauf, dass die Staatsregierung noch effektivere Vorschriften angestrebt hatte. So fehle im Gesetz eine dopingspezifische Kronzeugenregelung. Ebenfalls kritisch sehe die Staatsregierung die Vorschrift zur sogenannten tätigen Reue. „Insgesamt ist uns mit dem Gesetz aber ein Durchbruch gelungen. Das Anti-Doping-Gesetz wird erhebliche Signalwirkung entfalten“, so Bayerns Bundesratsminister.