Überfälliges Stop-Signal in Bremen: Kriminellen Einhalt gebieten. (Bild: imago images / McPhoto)
Kriminalität

Bremer Clan-Boss abgeschoben

Endlich: Ein führender Kopf des kriminellen Miri-Clans wurde in Bremen nachts aus dem Bett geholt und in den Libanon abgeschoben. Im Fall der Gruppenvergewaltigung von Bremen fordert Winfried Bausback ebenfalls Härte.

Kriminelle Mitglieder arabischstämmiger Clans geraten auch in den rot-grün-links regierten Bundesländern endlich in den Fokus der Ermittler. In Bremen wurde nun einer der führenden Köpfe einer libanesischen Großfamilie abgeschoben.

Das ist Rechtsstaat.

Horst Seehofer, Bundesinnenminister

Im Juni hatte sich die Innenministerkonferenz verständigt, den Druck auf kriminelle Clan-Mitglieder zu erhöhen.

Seit 2006 ausreisepflichtig

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass ein führendes Mitglied des libanesischen Miri-Clans aus Bremen abgeschoben wurde. Die Person sei „ausreisepflichtig“ gewesen, hatte eine Sprecherin der Bremer Innenbehörde gesagt. Nach Informationen der Bild-Zeitung soll der Mann nachts zu Hause festgenommen und in den Libanon gebracht worden sein. Vorangegangen seien monatelange Planungen bei einer geheimen Operation von Bremer und Berliner Behörden sowie Bundesbehörden.

Der Mann aus der arabischsprachigen Volksgruppe der Mhallamiye saß bereits wegen Drogenhandels im Gefängnis, meldete das Bremer Webportal „buten un binnen“. Außerdem sei er Chef des zwischenzeitlich verbotenen Rockerclubs Mongols MC Bremen gewesen. 2014 sei er zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. 2017 erhielt er laut „Bild“ jedoch schon wieder erste Freigänge. In Bremen gibt es laut Polizei aktuell etwa 3500 Menschen, die der Mhallamiye-Volksgruppe zuzurechnen sind, wovon etwa 1800, also mehr als die Hälfte, schon polizeilich in Erscheinung getreten sind. Bislang hatte sich die Abschiebung von kriminellen Clan-Mitgliedern als schwierig erwiesen, weil die libanesischen Behörden ihnen keine Pässe ausstellen wollten. Viele gelten deshalb als staatenlos.

Da wo es möglich ist, kommen auch Abschiebungen in Betracht.

Andreas Geisel, Innensenator Berlin

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wertete die Abschiebung als „spektakulären Erfolg“. „Das ist Rechtsstaat“, sagte er am Donnerstag bei einem Termin im sächsischen Freital und lobte die Zusammenarbeit des Landes Bremen mit dem Bund und der Bundesgrenzschutzeinheit GSG 9. Zugleich erinnerte er daran, dass die betroffene Person seit 2006 zur Ausreise verpflichtet gewesen sei. Der Rechtsstaat müsse das durchsetzen. „Sonst verliert die demokratisch gesinnte Bevölkerung den Glauben an den Staat.“ Gleichzeitig kündigte er erneut ein „massives“ Vorgehen gegen Clan-Kriminalität an. Dass man dazu eine Eliteeinheit wie die GSG 9 benötige, zeige die Gefährlichkeit solcher Gruppierungen.

Auch Berlin will handeln

Andreas Geisel (SPD), Innensenator von Berlin, wo Clan-Kriminalität dank jahrelanger linker Kuschelpolitik und Ignoranz ebenfalls ein großes Thema ist, begrüßte den Schritt. Auch in Berlin werde man den eingeschlagenen Weg konsequent weiter gehen und „den Druck auf die organisierte Kriminalität hochhalten“, teilte Geisel am Donnerstag mit. „Da wo es möglich ist, kommen auch Abschiebungen in Betracht.“

Geisel hatte schon bei der Innenministerkonferenz angekündigt, er wolle versuchen, einzelne Kriminelle in den Libanon abzuschieben. Er habe mit den libanesischen Behörden in Beirut darüber gesprochen, „welche Möglichkeit besteht, Aufenthaltsbeendigung umzusetzen“. Die Berliner Politik verstärkte seit 2018 nach Jahrzehnten des Nichtstuns den Kampf gegen Clan-Kriminalität. Es gab eine Vielzahl von Kontrollen und Razzien der Behörden. Allerdings hat sich die Berliner rot-rot-grüne Koalition darauf verständigt, Abschiebungen nur als allerletztes Mittel einzusetzen.

Wo rot regiert, regieren Clans

Die meisten Familienclans, die in den aktuell oder langjährig SPD-geführten Bundesländern Berlin, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen durch Betrug, Erpressung, Einbrüche, Drogenhandel und andere kriminelle Machenschaften auffallen, sind arabischer oder kurdischer Herkunft. Sie hatten vor ihrer Einwanderung nach Deutschland vorwiegend im Libanon oder in der Türkei gelebt.

Vor rund einem Jahr waren 77 Immobilien in Berlin und Brandenburg im Wert von rund neun Millionen Euro beschlagnahmt worden, die einer Großfamilie gehören sollen. Die Fahnder gehen davon aus, dass die Objekte mit Geld aus Straftaten gekauft wurden. Inzwischen wird gegen 20 Verdächtige ermittelt. Es sei aber keiner von ihnen in Untersuchungshaft, teilte eine Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft der dpa mit. Die Strafverfolger stellen sich auf lange juristische Auseinandersetzungen ein. Nach der Beschlagnahmung haben mehrere Beschuldigte Einspruch eingelegt, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft weiter erläuterte. Eine Prognose zum Abschluss der 2016 begonnenen Geldwäsche-Untersuchungen könne nicht abgegeben werden. Eine Anklage ist damit noch nicht in Sicht.

Mülheim: Härteres Vorgehen

Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer Frau durch mehrere Kinder und Jugendliche in Mülheim an der Ruhr hat die Stadt angekündigt, auch Abschiebungen der bulgarischen Familien der Täter zu prüfen.

Die Eltern haben in ihrer Verantwortung versagt.

Winfried Bausback

Der frühere bayerische Justizminister Winfried Bausback forderte ein härteres Vorgehen gegen Täter und Eltern. „Bei Kindern, die Verbrechenstatbestände verwirklichen oder zu sogenannten Intensivtätern werden, ist nämlich in der Erziehung etwas grundsätzlich falsch gelaufen. Die Eltern haben in ihrer Verantwortung versagt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in München. Ihm gehe es aber nicht darum, Kinder einfach einzusperren, sondern darum, dass sie später keine Stammgäste im Gefängnis würden.

„Eine generelle Absenkung der Strafmündigkeit halte ich hier aber nicht für den richtigen Ansatz“, betonte Bausback. Vielmehr müsse durch ein neues Vorgehen, ein sogenanntes „eigenständiges Verantwortungsverfahren“, dafür gesorgt werden, dass Eltern und Kinder verpflichtend bei der juristischen Aufarbeitung der Taten anwesend sein müssten. In einem solchen Verfahren müsse auch geprüft werden, ob verhängte Erziehungsmittel ausreichend seien. Täter unter 14 Jahren müssten zudem zumindest zeitweise aus den Familien herausgenommen werden und in eine staatliche Erziehungsobhut kommen.

Im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung in der Stadt in Nordrhein-Westfalen hatten die Familien der zwölfjährigen Tatverdächtigen Hilfsangebote nicht angenommen. Insgesamt stehen drei 14-Jährige und zwei 12-Jährige – alle haben die bulgarische Staatsangehörigkeit – im Verdacht, am Freitagabend eine junge Frau in einem Waldstück vergewaltigt zu haben.

(dpa/BK)