Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Reform der Strafprozessordnung (StPO) beschlossen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich erklärte: „Der Beschluss ist nicht nur ein wichtiger Schritt für die Modernisierung des Strafverfahrens, er ist auch ein großer Erfolg bayerischer Rechtspolitik.“
Beschleunigte Verfahren
Der Gesetzentwurf setzt viele von Bayern schon lange geforderte Änderungen im Strafprozessrecht um. Insbesondere die Maßnahmen zur Beschleunigung von Strafgerichtsverfahren, die Erweiterung der DNA-Analyse, die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung bei Verdacht auf Wohnungseinbruchdiebstahl und auch das Verbot der Gesichtsverhüllung vor Gericht. Bayern hatte sich bereits bei den Koalitionsverhandlungen bei diesen Themen durchgesetzt. Damals war es gelungen, die zentralen bayerischen Anliegen in den Koalitionsvertrag hinein zu verhandeln.
Strafprozesse dürfen sich nicht unnötig in die Länge ziehen.
Georg Eisenreich
„Ein zügiger Abschluss des Verfahrens liegt im Interesse aller Beteiligten – des Angeklagten, aber auch des Opfers. Das stärkt das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat“, so der bayerische Justizminister. „Strafprozesse dürfen sich nicht unnötig in die Länge ziehen. Vor allem aber sollen Prozesse nicht durch Verfahrensbeteiligte missbräuchlich blockiert oder verlängert werden können.“ Hierzu sieht der nun beschlossene Gesetzentwurf unter anderem wichtige Erleichterungen bei der Ablehnung missbräuchlicher Befangenheits- oder Beweisanträge vor. Auch die Bündelung der Nebenklagevertretung wird erleichtert und ein Vorabentscheidungsverfahren über Besetzungsrügen geschaffen.
Moderne Ermittlungsmethoden
Darüber hinaus haben sich auch die langjährigen Forderungen aus Bayern nach modernen Ermittlungsmethoden durchgesetzt. „Unsere Strafverfolger müssen den technischen Fortschritt umfassender als bisher nutzen dürfen. Um Straftäter erfolgreich verfolgen zu können, müssen wir unseren Ermittlern moderne Instrumente wie eine erweiterte DNA-Analyse an die Hand geben“, betonte Eisenreich.
Um die Glaubwürdigkeit eines Zeugen zuverlässig beurteilen zu können, brauchen Richter und Staatsanwälte auch den Blick in das unverhüllte Gesicht.
Georg Eisenreich
Auch das grundsätzliche Verbot einer Gesichtsverhüllung von Verfahrensbeteiligten in Gerichtsverhandlungen wird durch die Reform umgesetzt werden. Eisenreich: „Die Identität von Zeugen muss eindeutig feststellbar sein. Um die Glaubwürdigkeit eines Zeugen zuverlässig beurteilen zu können, brauchen Richter und Staatsanwälte auch den Blick in das unverhüllte Gesicht und auf die Mimik des Zeugen.“
Eisenreich abschließend: „Es ist gut, dass das Bundeskabinett den Gesetzentwurf jetzt beschlossen hat. Es gilt nun, das Gesetzgebungsverfahren rasch abzuschließen und die Reform in die Tat umzusetzen.“