Justitia, daneben die Figuren Unschuld und Laster auf dem Justizpalast in München. (Bild: imago images/Manfred Bail/imagebroker)
Justiz

„Unsere Bürgerinnen und Bürger können sicher leben“

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hat im Münchener Justizpalast die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2018 vorgestellt. Bei den Verurteilungen gibt es einen leichten Rückgang. Einige Entwicklungen lassen aufhorchen.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hat im Münchener Justizpalast die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2018 vorgestellt. Diese wird jährlich vom Landesamt für Statistik erstellt und bildet die rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren vor bayerischen Strafgerichten ab.

Die Statistik zeigt: Die Zahl der Verurteilten ist wieder leicht zurückgegangen.

Georg Eisenreich, Justizminister

Insgesamt fällt das Fazit von Eisenreich positiv aus, weil die Zahl der Verurteilten leicht abnimmt. „Unsere Bürgerinnen und Bürger können in Bayern sicher leben. Das verdanken wir nicht zuletzt dem großartigen Einsatz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei, der Staatsanwaltschaften und der Gerichte“, betonte der Minister. „Die Statistik zeigt: Die Zahl der Verurteilten ist wieder leicht zurückgegangen.“

Hohe Ausländerkriminalität

Im vergangenen Jahr sind in Bayern insgesamt 116.365 Personen rechtskräftig verurteilt worden. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein leichter Rückgang um 1,6 Prozent. Im Vergleich zu ihrem Anteil an der Bevölkerung, der bei etwa 13,2 Prozent (Stand 2018) liegt, lässt jedoch der Anteil der Ausländer an den Verurteilten nicht zum ersten Mal aufhorchen: Auch ohne Berücksichtigung der Straftaten nach dem Asyl-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsgesetz, gegen die in der Regel nur Ausländer verstoßen können, lag der prozentuale Anteil der Ausländer an den insgesamt Verurteilten im Jahr 2018 bei 39,6 Prozent. Gegenüber 2017 ist dies eine große Zunahme um 7 Prozent.

Zur Erklärung: Als Deutsche zählen laut Statistikamt „alle Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie Personen, die nach dem Grundgesetz (Artikel 116 Abs. 1) Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gleichgestellt sind“. Als Ausländer gelten alle übrigen Personen. Das bedeutet, dass Deutsche mit Migrationshintergrund nicht gesondert erfasst wurden, sondern den Deutschen zugerechnet werden. Nicht herausgerechnet werden außerdem Delikte wie Volksverhetzung oder Straftaten im Amt, gegen die in der Regel oder meistens nur Deutsche verstoßen.

Rückgang bei einzelnen Delikten

Zurückgegangen sind insbesondere die Urteile bei Körperverletzungsdelikten: Die Zahl der Verurteilten wegen aller vorsätzlicher Körperverletzung ist um 8,3 Prozent auf 10.407 gefallen. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurden 2018 insgesamt 3227 Personen verurteilt. Dies sind 50 Personen weniger als im Vorjahr.

Auch bei den Diebstahlsdelikten nimmt die Zahl der Verurteilten seit 2014 konstant ab. 2018 sank sie erneut um 4,0 Prozent von 15.909 auf 15.274. „Besonders erfreulich ist die Abnahme bei den Zahlen der Verurteilten wegen Wohnungseinbruchdiebstahls um 24,7 Prozent von 219 auf 165“, so Eisenreich. „Schon im Vorjahr konnten wir einen Rückgang von 23,7 Prozent verzeichnen.“ Der bayerische Justizminister weiter: „Unter anderem daran sieht man: Unsere konsequente und vorausschauende Rechtspolitik zeigt Wirkung. Bayern hat in den letzten Jahren viele Strafverschärfungen angestoßen, wie etwa die Heraufstufung des Wohnungseinbruchdiebstahls zum Verbrechen. Diese Erfolge sehen wir nun in der Statistik schwarz auf weiß.“

Die bayerische Justiz verfolgt Straftäter entschlossen und konsequent.

Georg Eisenreich

In der diesjährigen Strafverfolgungsstatistik finden sich erstmals auch Zahlen zu Verurteilten wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen. „40 Personen wurden in Bayern im Jahr 2018 auf Grundlage des neu eingeführten Straftatbestandes verurteilt. Das zeigt, wie wichtig es war, dass der Bundesgesetzgeber auf unsere Bestrebungen hin die bloße Beteiligung an einem illegalen Autorennen unter Strafe gestellt hat“, so der Justizminister.

Anstieg bei Sexualdelikten

Ein signifikanter Anstieg ist bei den Verurteiltenzahlen bei Sexualdelikten zu erkennen. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gab es eine Zunahme um 9,2 Prozent von 1287 auf 1406 Verurteilte. Dabei hat sich auch die Zahl der Verurteilten wegen Vergewaltigung 2018 erheblich um 50,0 Prozent von 90 auf 135 erhöht. Eisenreich: „Diese Zahlen belegen unter anderem auch, dass die von Bayern geforderten Gesetzesverschärfungen im Sexualstrafrecht, die im November 2016 in Kraft getreten sind, greifen. Dazu gehört insbesondere die sogenannte Nein-heißt-Nein-Lösung.“

Eisenreich abschließend: „Die bayerische Justiz verfolgt Straftäter entschlossen und konsequent. Weil Justiz und Polizei bei uns gut und zuverlässig arbeiten, ist das Risiko für die Bevölkerung, in Bayern Opfer einer schweren Straftat zu werden, nur sehr gering. Das soll auch so bleiben.“ Für weitere Verbesserungen auf rechtspolitischer Ebene werde er sich auch künftig mit aller Kraft einsetzen.

Die meisten Verurteilten sind Männer

Bei den verurteilten Straftätern handelte es sich überwiegend um Erwachsene (87,2 Prozent). Die Anteile der verurteilten Heranwachsenden (Personen zwischen 18 bis unter 21 Jahren) beziehungsweise strafmündigen Jugendlichen (zwischen 14 und unter 18 Jahren) lagen bei 8,0 beziehungsweise 4,8 Prozent. Unter den schuldig gesprochenen Personen waren nur 17,8 Prozent Frauen. 42,4 Prozent aller Verurteilten, also 49.329 Personen, hatten bereits mindestens einen Eintrag im Bundeszentralregister, waren also vorbestraft – davon waren 33.147 bereits mehrfach vorbestraft.

Im Jahr 2018 lag die Zahl der abgeurteilten Personen, gegen die ein Strafverfahren vor bayerischen Gerichten rechtskräftig abgeschlossen wurde, mit 138.558 um 2,0 Prozent niedriger als im Jahr 2017. Im Jahr 2009 waren es sogar noch 157.758 abgeschlossene Verfahren.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, entschieden die Gerichte 2018 in 84,0 Prozent der Fälle, also bei den genannten 116.365 Beschuldigten auf eine Verurteilung. In 13,7 Prozent der Fälle, das heißt bei 18.960 Personen, wurde das Verfahren gerichtlich eingestellt. Nur 2,2 Prozent der Verfahren (3064 Personen) endeten mit einem Freispruch. Die restlichen 169 Fälle (0,1 Prozent) wurden durch „sonstige Entscheidungen“ beendet.