Innenministerium plant Reform des Asylrechts
Mehreren Medienberichten zufolge plant das Bundesinnenministerium eine Reform des Asylrechts. Die Novelle sieht wohl auch Leistungseinschränkungen für Flüchtlinge vor. Asylbewerber, die unter das Dublin-Abkommen fallen, sollen nur noch begrenzte Leistungen erhalten. Abgelehnte Asylsuchende sollen zudem schneller abgeschoben werden können.
Asylpolitik

Innenministerium plant Reform des Asylrechts

Mehreren Medienberichten zufolge plant das Bundesinnenministerium eine Reform des Asylrechts. Die Novelle sieht wohl auch Leistungseinschränkungen für Flüchtlinge vor. Asylbewerber, die unter das Dublin-Abkommen fallen, sollen nur noch begrenzte Leistungen erhalten. Abgelehnte Asylsuchende sollen zudem schneller abgeschoben werden können.

Einem neuen Gesetzentwurf zufolge plant die Bundesregierung offenbar eine Verschärfung des Asylrechts. Durch Leistungskürzungen sollen sogenannte Dublin-Flüchtlinge dazu gebracht werden, in jene EU-Staaten zurückzukehren, die sie zuerst betreten haben. Zudem sollen die Abschiebungen ohne Vorankündigung vorgenommen und nur für drei Monate ausgesetzt werden können. Die Liste sicherer Herkunftsstaaten soll um Albanien, Montenegro und Kosovo ergänzt werden – wie es die CSU seit längerem fordert.

Mehrere Medien, darunter Die Welt und die Süddeutsche Zeitung, zitieren aus einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums. Dieser sieht vor, dass jene Flüchtlinge, für die Deutschland nach den Bestimmungen der Dublin-Vereinbarungen nicht zuständig ist, keine Ansprüche auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes geltend machen können. Auch die medizinische Versorgung soll bis auf Notfälle eingeschränkt werden. Das heißt im Klartext: Viele Leistungen können von Flüchtlingen, die die EU in Ländern wie Griechenland oder Kroatien erstmals betreten haben, nicht mehr in Anspruch genommen werden. Stattdessen sollen sie nur noch mit einer sogenannten „Reisebeihilfe zur Deckung des unabweisbaren Reisebedarfs“ ausgestattet werden, also Wegzehrung und Rückfahrkarte. Damit werde eventuellen Anreizen, aus sachfremden Gründen einen Antrag auf Asyl oder subsidiären Schutz zu stellen, entgegengewirkt, heißt es in dem Entwurf vom 14. September, der den Tageszeitungen vorliegt.

Sach- statt Geldleistungen

Künftig sollen Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten künftig bis zu sechs Monate im Aufnahmelager bleiben – bislang waren nur drei Monate zulässig. Während dieser Zeit sollen die Asylbewerber allerdings nicht mehr wie bisher Bargeld, sondern stattdessen Sachleistungen erhalten. Dies, so heißt es in dem Entwurf, verbessere die Möglichkeit, „aussichtslose Asylanträge von Antragstellern aus diesen Staaten in kürzerer Zeit bearbeiten und damit den Aufenthalt dieser Personen in Deutschland schneller beenden zu können“. Flüchtlinge, deren Asylantrag große Aussichten auf Erfolg haben, sollen allerdings auch schon während des Verfahrens zu Sprach- und Integrationskursen zugelassen werden können. Auch ärztlich ausgebildete Asylbewerber sollen künftig in die medizinische Versorgung der Flüchtlinge eingebunden und dafür vorübergehend zur Arbeit ermächtigt werden. Insgesamt werden die Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber vereinfacht und die Arbeitspflicht für sie wird gleich zu Anfang des Asylbewerberleistungsgesetzes hervorgehoben.

CSU-Landtagsfraktion vor der Klausur in Banz

Die CSU-Landtagsfraktion geht mit einem Flüchtlingspapier in ihre Klausurtagung in Kloster Banz kommende Woche. Zudem soll ein Fraktionsbeschluss zu dem Thema fallen. Fraktionschef Thomas Kreuzer sagte dem Merkur dazu: „Wir werden nur eine Lösung akzeptieren, die den Zuzug auf ein Maß beschränkt, das unsere Integrationsfähigkeit nicht übersteigt.“ Man könne auch nicht alle Kriegsflüchtlinge aufnehmen. In Zukunft müsse das Hauptaugenmerk der EU auf einer Sicherung der Außengrenzen liegen. Zu Gast in Banz ist unter anderem der ungarische Premierminister Viktor Orban.