Flughafen München: Aufwind durch Gerichtsentscheidung. Bild: Werner Hennies/Flughafen München GmbH
Dritte Startbahn

Ein gutes Signal

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute sechs Beschwerden des Bund Naturschutz Bayern sowie von fünf Privatklägern zurückgewiesen und keine Revision im Verwaltungsstreitverfahren um den Planfeststellungsbeschluss zur dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen zugelassen. Damit besteht theoretisch Baurecht für die Piste.

Bereits in seiner Entscheidung vom 17. Februar 2015 hatte das Gericht die Beschwerden des Landkreises und der Stadt Freising sowie der Gemeinden Berglern, Eitting, Oberding und Fahrenzhausen abgewiesen. Mit der jetzigen Entscheidung des Gerichtes sind sämtliche zwölf Nichtzulassungsbeschwerden zurückgewiesen. Die im Juli 2011 erteilte Baugenehmigung der Regierung von Oberbayern ist endgültig rechtskräftig. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer begrüßte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Bau der 3. Startbahn am Flughafen München Franz-Josef-Strauß: „Die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerden durch das Bundesverwaltungsgericht ist ein gutes Signal. Es zeigt, dass ordnungsgemäß geplant wurde und die Vorschriften von Lärmschutz und Sicherheit eingehalten wurden. Der Bau der 3. Startbahn am Flughafen München Franz-Josef-Strauß ist ein zentrales Infrastrukturprojekt für ganz Bayern.“ Dennoch sei es richtig gewesen, die endgültige Gerichtsentscheidung abzuwarten. „Nun werden wir, wie versprochen, zeitnah das Gespräch mit der Landeshauptstadt München und dem Bund als Mit-Gesellschafter suchen sowie in den Dialog mit den vom Planfeststellungsbeschluss Betroffenen eintreten, um nochmals alle Argumente abzuwägen und dann möglichst schnell eine politische Entscheidung herbeizuführen“, betonte Seehofer. Gebaut wird allerdings noch nichts, da die Stadt München als Flughafen-Mitgesellschafter sich an einen Bürgerentscheid von 2012 gebunden fühlt, der mit 54,3 Prozent die dritte Startbahn ablehnte – wenn auch bei sehr geringer Wahlbeteiligung von 32,8 Prozent. München ist mit 23 Prozent kleinster Anteilseigner hinter dem Freistaat (51 Prozent) und dem Bund (26 Prozent).

Der Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft in München, Bürgermeister Josef Schmid, kommentierte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur 3.Startbahn für den Münchner Flughafen so: „Meine Haltung zur 3. Startbahn ist klar und unverändert: Ich bin der festen Überzeugung, dass eine 3. Start- und Landebahn insgesamt wichtig für München und Bayern wäre. Das heutige Urteil ist für mich nicht überraschend. Politisch fühle ich mich aber 100-prozentig an den Bürgerentscheid aus dem Jahr 2012 gebunden. Das ist auch die übereinstimmende Meinung der Stadtspitze. Diese Bindekraft könnte nur durch einen erneuten Bürgerentscheid aufgehoben werden. Ein solcher neuer Bürgerentscheid wäre für mich nicht zwingend an geänderte Rahmenbedingungen gekoppelt.“

Der Luftverkehr wächst

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt erklärte: „Der Flughafen München ist ein Drehkreuz für den europäischen Flugverkehr und für die wirtschaftliche Entwicklung Bayerns und der Region von größter Bedeutung. Es ist gut, dass mit dem Urteil jetzt Klarheit über das Baurecht für die 3. Startbahn besteht. Die Gesellschafter werden verantwortungsvoll mit dieser Entscheidung umgehen und sich über die weitere Entwicklung des Flughafens abstimmen. Das alles wird unter Berücksichtigung der Anliegen der Anwohner geschehen, vor allem was den Lärmschutz und die Verkehrserschließung angeht.“

Auch Bayerns Verkehrsminister Joachim Herrmann sieht in der Entscheidung eine weitere Bestätigung des fachlichen und rechtmäßigen Handelns der Regierung von Oberbayern als zuständiger Genehmigungsbehörde. „Ab heute ist klar: Wir haben Baurecht für eine 3. Startbahn am Flughafen München. Es liegt nun an den Gesellschaftern des Flughafens, verantwortungsvoll mit dieser großen Chance für die weitere erfolgreiche Entwicklung Bayerns umzugehen“, so Herrmann. Der Luftverkehr werde weltweit, in Europa und auch in Deutschland weiterhin stärker wachsen als andere Verkehrsträger. „Diese Entwicklung dürfen wir am Wirtschaftsstandort Deutschland nicht verschlafen. Unsere Flughäfen müssen sich für das zu erwartende Wachstum rüsten. Vor allem der Flughafen München muss als internationales Luftverkehrsdrehkreuz von europäischem Rang zukunfts- und wettbewerbsfähig bleiben, damit Bayern auf Dauer wirtschaftlich auf der Erfolgsspur bleibt“, sagte der Verkehrsminister.

Der Flughafen München sei neben Frankfurt das einzige deutsche Drehkreuz von europäischer Bedeutung. Deutschlandweit sei der Franz-Josef-Strauß-Airport der einzige Flughafen mit echten Ausbauchancen. „Deutschland und Bayern brauchen diese zusätzlichen Kapazitäten. Sonst werden wir mittelfristig von wichtigen Verkehrsströmen abgeschnitten. Ich sage deshalb als bayerischer Verkehrsminister deutlich: Ich stehe zum Flughafen München und zur 3. Startbahn“, betonte Herrmann.

Sorgen werden ernst genommen

Er ergänzte aber auch, dass er die mit diesem Projekt verbundenen Sorgen ernst nehme: „Wir müssen über Lärmschutz,  Verkehrserschließung und Wohnraumentwicklung einen Dialog führen und angemessene Lösungen finden. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung einen klaren Fahrplan. Wir werden zunächst in den Dialog mit den Gesellschaftern, insbesondere mit der Landeshauptstadt München, den Interessenvertretern, den Betroffenen vor Ort und natürlich auch mit dem Landtag treten. Wir werden Bedenken und Anregungen gründlich analysieren und genauso ernst nehmen wie das Votum der Münchener Bürgerinnen und Bürger aus dem Bürgerentscheid von 2012. Und dann muss über die Bauoption entschieden werden.“

Finanzminister Markus Söder, Aufsichtsratschef der Flughafengesellschaft FMG, bekräftigte erneut, die Staatsregierung wolle bei dem Projekt keine rechtlichen Tricksereien, sondern eine faire Partnerschaft mit der Stadt München. „Ab September wollen wir deswegen mit allen Beteiligten reden – mit der Landeshauptstadt, mit den Bürgerinitiativen, mit der Wirtschaft und natürlich auch mit der Flughafengesellschaft“, sagte Söder.

Im nunmehr bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern wurde eine 4.000 Meter lange und 60 Meter breite Start- und Landebahn mit entsprechenden Rollbahnen, Vorfeldflächen und Nebeneinrichtungen genehmigt. Durch die zusätzliche Start- und Landebahn kann die Kapazität des Flughafens von 90 um etwa ein Drittel auf 120 Starts und Landungen je Stunde erhöht werden. Der Planfeststellungsbeschluss enthält außerdem insbesondere weitreichende Festlegungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und ein ausgesprochen umfangreiches Kompensationskonzept im Hinblick auf die Eingriffe in die Natur und Landschaft.

Bayern braucht die dritte Startbahn

Das Urteil ist nach Ansicht der CSU-Landtagsfraktion eine große Bestätigung für den Flughafen München und für das durchgeführte Verfahren.

Wir brauchen die dritte Startbahn, wenn Bayern auch in zehn und zwanzig Jahren beim Wohlstand in der Weltspitze sein möchte.

Thomas Kreuzer, der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

„Jetzt muss auch die Stadt München noch einmal darüber nachdenken, ob sie als einer der Eigentümer des Flughafen Münchens die weitere Entwicklung dieses bayerischen Leuchtturmprojekts blockieren möchte. Verweigerung ist keine verantwortungsvolle Position als Gesellschafter“, so der Fraktionschef. Kreuzer verwies darauf, dass seit Jahren die Passagierzahlen am Flughafen steigen und zuletzt auch die Flugbewegungen wieder zugenommen hätten. „Das zeigt, dass die steigenden Passagierzahlen durch Umstellen der Airlines auf größere Flugzeuge nicht mehr weiter aufgefangen werden können.“

Flughafen GmbH begrüßt Entscheidung

Die Flughafen München GmbH (FMG) begrüßte ebenfalls die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig. „Mit den heutigen Entscheidungen haben wir nun die Bestandskraft unserer Ausbaugenehmigung und damit Rechtssicherheit für dieses so wichtige Ausbauvorhaben erreicht“, erklärte der Vorsitzende der FMG-Geschäftsführung, Dr. Michael Kerkloh. „Zehn Jahre nach dem Projektstart hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht damit abschließend entschieden, dass unsere Planungen allen fachlichen und gesetzlichen Anforderungen standhalten.“ Durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes werden die Luftverkehrsprognose und der Ausbaubedarf für den Flughafen München bestätigt. Anders als seitens der Kläger behauptet, verstoßen die Planungen nach Überzeugung des Gerichtes auch nicht gegen europäische Naturschutzrichtlinien. Das der Planung zugrunde gelegte Lärmschutzkonzept wurde ebenso als rechtmäßig anerkannt wie die Bewertung der Luftschadstoffimmissionen und die festgesetzten Entschädigungsregelungen für betroffene Anwohner.

Für Flughafenchef Kerkloh ist mit dem Abschluss des Gerichtsverfahrens ein entscheidender Meilenstein auf dem Weg zur dritten Start- und Landebahn erreicht: „Nun liegt die endgültige Entscheidung über die Realisierung der dringend benötigten Kapazitätserweiterung bei unseren drei Gesellschaftern. Ich bin zuversichtlich, dass sie diese Chance zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Airports nutzen und unseren Flughafen als wichtigen Standortfaktor sowie als Wirtschafts- und Beschäftigungsmotor für ganz Bayern langfristig absichern werden. Es geht bei diesem Projekt um eine entscheidende Weichenstellung für die Zukunft unseres Landes. Wir können mit dieser Ausbaumaßnahme dafür sorgen, dass die bayerische Bevölkerung und die heimischen Unternehmen auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten von einer optimalen Anbindung an alle Regionen der Welt profitieren.“

Bayerische Wirtschaft: Startbahn wichtig für den Freistaat

Die Wirtschaft im Freistaat drängt schon seit Jahren auf eine dritte Startbahn am Münchner Flughafen. Der Franz Josef Strauß Airport ist ein Jobmotor nicht nur für die unmittelbar angrenzende Region, wo mit die niedrigsten Arbeitslosenzahlen in ganz Bayern vorliegen. „Die Entscheidung ist eine maßgebliche Weichenstellung für den Bau der dritten Startbahn. Das Vorhaben ist im Interesse der Wirtschaft und der gesamten Gesellschaft“, zeigte sich auch Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), erfreut.

Die dritte Startbahn wird direkte positive wirtschaftliche Auswirkungen auf weite Teile Bayerns haben und ist ein Leitprojekt für die Zukunftsfähigkeit des Freistaats insgesamt.

Bertram Brossardt, vbw

„Wir gehen jetzt davon aus, dass die politischen Verantwortlichen auf allen Ebenen die Voraussetzungen für einen zügigen Baubeginn schaffen. Dazu müssen die notwendigen Verfahren zur Meinungsbildung vollzogen werden“, betonte Brossardt.

Die IHK für München und Oberbayern lobt das Urteil. „Die höchsten Verwaltungsrichter Deutschlands haben sowohl die Argumente für den Flughafen-Ausbau bestätigt als auch einen lupenreinen Planungsprozess bescheinigt, in dem alle Einwände gebührendes Gehör fanden“, sagt Peter Driessen, Hauptgeschäfts­führer der IHK für München und Oberbayern. Nun müssten die Gesellschafter des Flughafens, darunter die Landeshauptstadt München, in einen offenen Dialog über das weitere Vorgehen treten. „Die politische Blockade eines Projekts, für das durch alle Instanzen und nach allen Spielregeln – inklusive ausgedehnter Anhörungen von Anwohnern und Naturschützern – Baurecht hergestellt wurde, ist für die oberbayerische Wirtschaft nicht nachvollziehbar“, so Driessen. Mit einer im April vorgelegten Studie hatte die IHK gewarnt, dass ein Verzicht auf den Ausbau gravierende Folgen für die Wirtschaft hätte. Ohne die dritte Start- und Landebahn würde der Job- und Wachstumsmotor Flughafen ins Stottern geraten und seinen Rang als leistungsfähiges Drehkreuz im internationalen Luftverkehr verlieren.

Es steht nicht nur die weltweit beachtete Erfolgsgeschichte des Flughafens im Erdinger Moos auf dem Spiel – gefährdet ist auch das langfristige Wachstumspotenzial ganz Bayerns.

Peter Driessen, IHK München und Oberbayern

„Die dritte Startbahn gehört zu den wichtigsten Infrastrukturprojekten unserer Generation und ist eine Zukunftsentscheidung von höchster Bedeutung für die wirtschaftliche Zukunft Oberbayerns und ganz Bayerns“, so Driessen weiter. Sowohl der Bayerische Landtag als auch die IHK-Vollversammlung haben sich für den Bau der dritten Startbahn ausgesprochen.