Der Ausbau der Bayerischen Polizei kommt hervorragend voran. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Kabinett berichtet. „Personalstand, Neueinstellungen und Ausbildung liegen auf Rekord-Niveau“, sagte Herrmann. Bis 2023 sollen 2500 neue Stellen entstehen, auf einen neuen Rekordstand von 45.000 Polizistinnen und Polizisten. Bereits heute hat die Bayerische Polizei mit 42.500 Stellen den höchsten Personalstand aller Zeiten erreicht.
Der Personalaufbau der bayerischen Polizei läuft seit Jahren auf Hochtouren.
Joachim Herrmann (CSU), bayerischer Innenminister
Der Ministerrat hat sich mit dem Konzept des Innenministeriums für die weitere personelle Stärkung der Bayerischen Polizei befasst. Als Antwort auf die weitere Zunahme der Bevölkerung, internationalen Terrorismus, Cyberangriffe und zusätzliche Aufgaben im Grenzschutz baut die Staatsregierung die bayerische Polizei nun weiter aus. Um das ehrgeizige Ziel von 45.000 Polizisten zu erreichen, schafft die Staatsregierung bis 2023 jedes Jahr 500 neue Polizei-Stellen.
Viele neue Polizeistellen für IT-Sicherheit
Hinzu kommen weitere Stellen für spezielle Aufgaben, vor allem im Bereich Informationstechnologie. So werden beispielsweise im Rahmen des Maßnahmenpakets „Mobile Police“ 71 Stellen für IT-Spezialisten geschaffen, damit Polizeikräfte künftig vom „digitalen Streifenwagen“ aus mobil auf alle polizeilichen Anwendungen zugreifen können. Weitere 19 Spezialisten sind für den Betrieb des Digitalfunks vorgesehen.
Der Personalaufbau der bayerischen Polizei läuft seit Jahren auf Hochtouren, wie Herrmann berichtete. Bereits 2017 und 2018 hat die bayerische Polizei 1130 neue Stellen erhalten, zusätzliches Personal eingestellt und die Ausbildung intensiviert. Zum Personalzuteilungstermin im Frühjahr 2019 werden die Polizeiverbände in ganz Bayern insgesamt 811 neue Polizeibeamte erhalten. Zum 1. März 2019 ist zudem die Neueinstellung von 872 Polizeianwärtern für die Polizeiausbildung geplant. Insgesamt werden 2019 rund 1700 neue Polizistinnen und Polizisten eingestellt. Rund 4000 Beamte werden in der Ausbildung für die 2. Qualifikationsebene bei der Bayerischen Polizei sein. Personalstand, Neueinstellungen und Ausbildung befinden sich damit auf Rekord-Niveau.
Bund muss „Pakt für den Rechtsstaat“ endlich umsetzen
Außerdem bekräftigte das bayerische Kabinett die Forderung an den Bund, die Strafgerichtsverfahren und den Ausbau von Ermittlungsmaßnahmen zügig umzusetzen. Die effektivere und praxistaugliche Ausgestaltung des Strafverfahrens erfordere eine weitergehende Reform der Strafprozessordnung (StPO), erklärte das Kabinett. Für die rasche und effiziente Aufklärung von Straftaten sei technische Fortschritt bei der Ermittlung unerlässlich, insbesondere erweiterte DNA-Analyse und umfangreichere Speicherung von Telekommunikationsdaten.
Das bayerische Kabinett bekräftigte seine Forderung, die im Koalitionsvertrag der großen Koalition im Bund vereinbarten Maßnahmen zur Beschleunigung von Strafverfahren und zur Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten auf Bundesebene zügig und dringend voranzubringen, den „Pakt für den Rechtsstaat“. Bayern hat bereits zahlreiche Verbesserungsvorschläge vorgelegt, die zum großen Teil in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene Eingang gefunden haben, teilweise aber auch darüber hinausgehen und insgesamt noch der Umsetzung bedürfen.
Massive Verzögerung von Prozessen muss ein Ende haben
Die Strafprozessordnung muss aus Sicht der Staatsregierung in folgenden drei Punkten grundsätzlich reformiert werden, um Strafprozesse zu beschleunigen: erleichterte Ablehnung von missbräuchlichen Befangenheits- und Beweisanträgen, Vorabentscheidung über Besetzungsrügen sowie Bündelung der Nebenklagevertretung. Das Problem der massiven Verzögerung oder gar Blockade von Strafgerichtsverfahren muss gelöst werden, um die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege dauerhaft auch in Umfangsverfahren zu gewährleisten – wie etwa im NSU-Prozess.
Aber auch bei den Ermittlungsinstrumenten sind aus bayerischer Sicht erhebliche Verbesserungen möglich und nötig. Ermittler müssen in die Lage versetzt werden, den technischen Fortschritt noch umfassender nutzen zu dürfen, um Straftaten in der digitalen ebenso wie in der analogen Welt aufklären zu können. Bayern fordert deswegen seit langem vom Bundesgesetzgeber unter anderem eine Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung auf Fälle des Wohnungseinbruchsdiebstahls.
Erweiterte DNA-Analyse und Datensicherung
Ferner sollen DNA-Spuren auch auf Haar-, Haut- und Augenfarbe sowie das Alter des Spurenverursachers und die biogeographische Herkunft hin untersucht werden dürfen, genannt „erweiterte DNA-Analyse“. Namhafte Polizei-Experten und Profiler fordern dieses Ermittlungsinstrument bereits seit Jahren, etwa der Leiter der „Operativen Fallanalyse Bayern“, Alexander Horn, jüngst im BAYERNKURIER. Auch die Speicherung von Telekommunikationsdaten ist aus bayerischer Sicht für zeitgemäße Ermittlungen nicht nur bei Cybercrime unerlässlich und muss wieder möglich gemacht werden. In einer Zeit, in der Telekommunikation und das Internet auch für Straftäter eine entscheidende Rolle spielen, ist eine effektive Strafverfolgung ohne die Möglichkeit des Zugriffs auf Verkehrsdaten und ihre Auswertung nicht möglich. Bayern wird sich hierfür daher auch auf EU-Ebene einsetzen. Die Speicherung von Verkehrsdaten soll dabei auch auf E-Mail- und Messenger-Dienste wie WhatsApp ausgeweitet werden.