Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser wie hier bei Oberneuching wären durch das grüne Volksbegehren erheblich teurer geworden. (Bild: imago/imagebroker)
Flächenfraß

Grünes Volksbegehren abgelehnt

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Zulassung des Volksbegehrens „Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen“ abgelehnt. Durch das Volksbegehren würde die kommunale Planungshoheit unzulässig eingeschränkt, urteilten die Richter.

Es ist eine juristische Ohrfeige für Bayerns Grüne: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte die Zulassung des beantragten Volksbegehrens „Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen“ ab. Die Öko-Partei war Hauptinitiator des Volksbegehrens.

Eingriff in die Planungshoheit

Der Gerichtshof teilt damit die Rechtsauffassung des Innenministeriums, dass die gesetzlichen Voraussetzungen trotz einer ausreichenden Zahl an eingereichten Unterschriften für eine Zulassung nicht gegeben sind. Das beantragte Volksbegehren ist auf die Einführung einer landesweiten Flächenverbrauchsgrenze gerichtet, die alle Planungsträger und damit vor allem auch die Kommunen binden soll. Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann hat die Entscheidung begrüßt: „Durch das Volksbegehren würde die kommunale Planungshoheit unzulässig eingeschränkt, so sehen es auch die Verfassungsrichter.“

Das beantragte Volksbegehren habe vor allem offen gelassen, wie und nach welchen Kriterien diese landesweite Grenze auf die einzelnen Kommunen aufgeteilt werden solle. „Damit wird der Gesetzgeber aber seiner Verantwortung, alles Wesentliche selbst zu regeln, nicht gerecht. Dem Verordnungsgeber darf er solche Fragen jedenfalls nicht ohne nähere Vorgaben überlassen“, betonte Herrmann. Die Richter vermissten laut Urteilsbegründung „eine Güterabwägung zwischen dem betroffenen Bereich der Selbstverwaltung und den durch dessen Begrenzung zu schützenden Interessen des öffentlichen Wohls“.

Auch Staatsregierung will Flächenverbrauch reduzieren

Herrmann sagte, die Staatregierung teile grundsätzlich das Ziel der Initiatoren, allerdings sei deren Vorgehen untauglich. „Die Bayerische Staatsregierung ist auch der Auffassung, dass mit den Flächen in Bayern möglichst sorgsam und schonend umgegangen werden muss“, erklärte der Innenminister. „Wir wollen unseren Gemeinden aber auch ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnungsbau und Arbeitsplätze geben. Diesem Zielkonflikt wäre das Volksbegehren mit einer starr wirkenden Grenze nicht gerecht geworden.“ Deshalb habe man gemeinsam mit dem Bayerischen Gemeindetag und dem Verband der Wohnungsunternehmen ein umfangreiches Maßnahmenpaket entwickelt. Dieses sehe zum Beispiel den bevorzugten Bau höherer Gebäude, eine effizientere Raumnutzung und mehr Rückbau bei zubetonierten Flächen vor.

Das wäre vor allem zu Lasten junger Familien gegangen. Bauen würde teurer werden und Wohnraum noch mehr zum Luxusgut.

Thomas Kreuzer

Auch Bauministerin Ilse Aigner zeigte sich erleichtert über die Entscheidung: „Natürlich müssen wir verantwortungsvoll mit unseren Flächen umgehen. Wir wollen das aber nicht mit Verboten, sondern mit Anreizen für Kommunen schaffen.“ Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs bestätige die Auffassung der CSU-Fraktion im Landtag, dass der Vorstoß der Grünen „ungeeignet“ sei, eine geordnete Entwicklung der Gemeinden zu regeln, erklärte auch CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer. „Für die CSU bleibt das Thema Flächensparen wichtig. Das wollen wir intensiv vorantreiben, aber mit den richtigen Mitteln. Wir werden das partnerschaftlich mit den Gemeinden erreichen und nicht gegen sie“, so Kreuzer.

Die Grünen haben gezeigt, dass es ihnen gar nicht um Lösungen ging, sondern nur um grünen Populismus im Wahlkampf.

Erwin Huber

„Lediglich eine Wunschmarke zu setzen und die Umsetzung völlig offen zu lassen, wie das die Grünen und die Betreiber des Volksbegehrens vorsehen, bringt außer Stimmungsmache gar nichts“, ergänzte Erwin Huber, der Sprecher der CSU-Fraktion für Wirtschaft, Bau und Verkehr. Mit juristisch und inhaltlich schlecht formulierten Volksbegehren zeigten die Grünen, „dass es ihnen gar nicht um Lösungen ging, sondern nur um grünen Populismus im Wahlkampf“, so Huber. Die nicht einfache Aufgabe bestehe darin, wichtige Projekte wie den Wohnungsbau, neue Arbeitsplätze und den Ausbau der Infrastruktur flächensparend voranzubringen. Das von den Grünen vorgesehene Ausbauverbot ab einer bestimmten Hektarzahl nehme gerade dem ländlichen Raum Entwicklungschancen. „Wir setzen auf ein Bündnis mit den Kommunen, bei jeder Inanspruchnahme von Flächen auf möglichst wenig Versiegelung zu achten, Innenentwicklung vor Außenentwicklung zu priorisieren und vor Ort zusammen mit den Bürgern nach tragfähigen Lösungen zu suchen“, hob Huber heraus. Nicht in der staatlichen Gängelung liege die Lösung, sondern in einem gemeinsamen Vorgehen von Staat, Kommunen und Bürgern.

Der von den Grünen vorgesehene verbindliche Baustopp ab einer gewissen Flächenzahl hätte nach Auffassung der CSU-Fraktion Wohnraum zudem künstlich verknappt. „Das wäre vor allem zu Lasten junger Familien gegangen. Bauen würde teurer werden und Wohnraum noch mehr zum Luxusgut. Das ist das Gegenteil von dem, was wir wollen“, erklärte Kreuzer.

Gemeindetag begrüßt das Urteil

Der Bayerische Gemeindetag begrüßte ebenfalls die Entscheidung des Gerichts. Gemeindetagspräsident Uwe Brandl sagte: „Es ist sehr erfreulich, dass die Verfassungsrichter ausdrücklich bestätigt haben, was Bayerns Gemeinden, Märkte und Städte seit je vertreten haben.“ Es sei unabdingbarer Bestandteil der kommunalen Planungshoheit als Teil des verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Selbstverwaltungsrechts, selber über die Bebaubarkeit von Flächen im Gemeindegebiet zu entscheiden. „Ein staatlicher Dirigismus, wie es der Gesetzentwurf der Volksbegehrens-Befürworter vorgesehen hat, hätte die kommunale Selbstverwaltung massiv ausgehöhlt und zu einer staatlich verordneten Untätigkeit der Kommunen geführt“, so Brandl.