Bayern will die Anschlagsgefahr mit der sehr erfolgreichen „Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET)“ eindämmen. (Symbolfoto: imago/Wolfgang Zwanzger)
Terror-Abwehr

Die Spinne im Netz

Schon der Versuch, eine terroristische Vereinigung zu unterstützen, soll künftig strafbar sein. Das fordert Bayerns Justizminister Bausback. Der Zentralstelle gegen Extremismus und Terrorismus (ZET) bescheinigt er eine hervorragende Arbeit.

Die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung soll nach dem Willen von Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) schon im Frühstadium strafbar sein. Beim Treffen der Justizminister diese Woche wolle er sich dafür einsetzen, dass schon der Versuch unter Strafe gestellt werde, sagte Bausback. Die Strafbarkeit dürfe nicht weiter davon abhängen, dass Unterstützungs- oder Ausrüstungsgegenstände den Adressaten tatsächlich erreichten, so der Minister. „Dann ist das Kind nämlich meist endgültig in den Brunnen gefallen. Das können wir uns nicht leisten.“

Bei extremistischen Straftaten – egal aus welcher Richtung – schauen unsere Strafverfolgungsbehörden ganz genau hin.

Winfried Bausback (CSU), Bayerns Justizminister

In Bayern ist die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) für  solche Verfahren zuständig. Vor allem überregional besonders bedeutsame Staatschutzverfahren, wie etwa die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, oder Verfahren wegen Bildung (ausländischer) terroristischer Vereinigungen kommen hier auf den Tisch. „Bei extremistischen Straftaten – egal aus welcher Richtung – schauen unsere Strafverfolgungsbehörden ganz genau hin“, erklärte Bausback. Die Tätigkeit des ZET nannte er ein „deutliches und abschreckendes Zeichen für alle Extremisten“.

300 Ermittlungsverfahren, 12 Anklagen, 26 Haftbefehle in 17 Monaten

Die ZET wurde im Januar 2017 bei der Generalstaatsanwaltschaft München eingerichtet. Seit ihrer Gründung, also binnen 17 Monaten, habe die Stelle 179 Ermittlungsverfahren selbst eingeleitet oder wegen ihrer Bedeutung von anderen Staatsanwaltschaften im Freistaat übernommen, teilte das Justizministerium mit. Hinzu kamen 114 Ermittlungsverfahren, für die die Generalstaatsanwaltschaft München ohnehin zuständig ist. In 12 Verfahren wurden Anklagen erhoben, gegen 20 Beschuldigte beim Oberlandesgericht München, in 5 Fällen bei anderen Gerichten. Gegen 26 Beschuldigte wurden Haftbefehle vollzogen. Hinzu seien viele weitere Fahndungen mit Europäischen Haftbefehlen und weiteren Ermittlungsmaßnahmen gekommen, so das Ministerium.

Die ZET ist schon nach der kurzen Zeit ihres Bestehens bei der strafrechtlichen Extremismusbekämpfung aus Bayern nicht mehr wegzudenken.

Winfried Bausback

Der Generalbundesanwalt gab 2017 laut Ministerium 69 Verfahren an die Münchner Stelle ab, 2016 waren es nur 12 gewesen. Diese Beinahe-Versechsfachung beweise, dass die Zentralstellenstruktur „genau richtig“ sei, so der Justizminister. „Hier vereinigen sich Spezialisierung, Kompetenz, Erfahrung und kurze Wege zu den anderen Beteiligten, wie etwa dem Landesamt für Verfassungsschutz“, sagte Bausback. Diesen Vorteil hätten mittlerweile auch andere Länder erkannt: Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben nach Bausbacks Worten ebenfalls Zentralstellen eingerichtet, die sich an der bayerischen ZET orientieren. Angesichts dieser Erfolgsbilanz sei die ZET „schon nach der kurzen Zeit ihres Bestehens bei der strafrechtlichen Extremismusbekämpfung aus Bayern nicht mehr wegzudenken“, lobte der Minister. „Sie ist gleichsam die Spinne im Netz, bei der alle wichtigen Fäden zusammenlaufen.“