Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer übernimmt voraussichtlich das Bundesinnenministerium. (Foto: BK/Nikky Maier)
Inneres

So sicher wie in Bayern

In einer künftigen Bundesregierung wird die CSU den Innenminister stellen und damit eines der zentralen Politikfelder verantworten. Auch der Koalitionsvertrag trägt bei den Themen Sicherheit und Zuwanderung die Handschrift der CSU.

So sicher wie in Bayern – so sollen alle Menschen in Deutschland leben können. Diesen Anspruch formulierten die CSU-Bundestagsabgeordneten erst vor wenigen Wochen auf ihrer Klausurtagung in Kloster Seeon. „Überall solle der „Bayern-Standard“ gelten“, verlangten die Parlamentarier – mit „maximaler Härte gegen Verbrechen und Terror, niedrigster Kriminalität und den höchsten Aufklärungsquoten“.

Wir wollen keine Zonen unterschiedlicher Sicherheit in Deutschland.

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

In der künftigen Bundesregierung, deren Zustandekommen jetzt noch vom Mitgliederentscheid der SPD abhängt, hat die CSU nun beste Chancen, diesen Anspruch umzusetzen. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer wird voraussichtlich das Bundesinnenministerium übernehmen und damit die Sicherheitspolitik in Deutschland maßgeblich bestimmen können. Das Ressort soll zudem um die Bereiche Bau und Heimat ergänzt werden. Damit kämen so wichtige Bereiche wie der Wohnungsbau, die Städtebauförderung und die Förderung des ländlichen Raumes ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der CSU.

Mehr Richter, mehr Polizisten

Bereits der Koalitionsvertrag, auf den sich CSU, CDU und SPD geeinigt haben, misst dem Thema Sicherheit eine zentrale Rolle bei. Die künftigen Regierungspartner haben einen „Pakt für den Rechtsstaat“ geschlossen. In ihm finden sich zentrale Forderungen der CSU wieder. Wörtlich heißt es: „Wir wollen keine Zonen unterschiedlicher Sicherheit in Deutschland.“ Um dies zu gewährleisten, sollen die Sicherheitsbehörden personell deutlich gestärkt werden. 15.000 Stellen sollen zusätzlich geschaffen werden, 7500 davon vom Bund. Das Bundeskriminalamt will die künftige Regierung als „zentrales Datenhaus im polizeilichen Informationsverbund“ etablieren und einen gemeinsamen Investitionsfonds für die IT der deutschen Polizei schaffen.

Die Bundespolizei soll zur Bekämpfung von Straftaten, insbesondere von Alltagskriminalität, an Kriminalitätsschwerpunkten wie Bahnhöfen eingesetzt werden. Der Bereitschaftspolizei sagen die Regierungspartner eine bessere Ausstattung zu. Damit die Menschen sich auf den Straßen und Plätzen sicher bewegen können, soll die Videoüberwachung ausgebaut und verbessert werden. Die Justiz wird ebenfalls mehr Personal erhalten. Mindestens 2000 zusätzliche Staatsanwälte und Richter soll es geben. Gewalt gegen Polizisten, Rettungskräfte und anderen Repräsentanten des Staates will die Bundesregierung entschieden entgegentreten.

CSU-Erfolg bei der Zuwanderung

Gestärkt werden soll auch der Verfassungsschutz. Seine Bedeutung gerade im Kampf gegen islamistischen Terrorismus und Extremismus betonen die Koalitionäre ausdrücklich. Die Befugnisse des Bundes- und der Landesämter sollen vereinheitlicht werden, insbesondere bei der Datenerhebung und der Datenspeicherung. 

Besonders deutlich zeigt sich die Handschrift der CSU in den vereinbarten Regeln zur Zuwanderung. Das Jahr 2015 dürfe sich nicht wiederholen, stellen die Koalitionäre fest. Um die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft nicht zu überfordern, werde man die Migrationsbewegungen nach Deutschland und Europa „begrenzen und steuern“. Wörtlich heißt es dazu im Koalitionsvertrag: „Wir stellen für die Zuwanderungszahlen fest, dass sie basierend auf den Erfahrungen der letzten 20 Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen und den unmittelbar steuerbaren Teil der Zuwanderung die Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000 nicht übersteigen werden.“ Damit folgt der Koalitionsvertrag beinahe wortgleich der Vereinbarung von CDU und CSU zu diesem Thema.

Zentrale Einrichtungen für Asylbewerber

Um diese zahlenmäßige Begrenzung auch einhalten zu können, haben Union und SPD verschiedene Maßnahmen vereinbart. Ein besonders wichtiger Punkt ist die schnelle und effiziente Bearbeitung von Asylanträgen. Die Verfahren sollen künftig in „zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (ANkER), in denen BAMF, BA, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten“, erledigt werden. In diesen zentralen Einrichtungen sollen Ankunft, Erfassung, Entscheidung, kommunale Verteilung sowie die Rückführung stattfinden. Auf die Kommunen verteilt werden sollen künftig nur noch diejenigen Migranten, bei denen eine positive Bleibeprognose bestehe. Alle anderen sollen aus den zentralen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden.

Ausreisepflichtige müssen Deutschland verlassen, stellt der Koalitionsvertrag unmissverständlich klar. Dies gelte besonders für Zuwanderer, die ihren Aufenthalt in Deutschland für Straftaten nutzten.

Strenge Regeln beim Familiennachzug

Für den Familiennachzug gelten weiterhin strenge Regeln. Bei Flüchtlingen mit lediglich eingeschränktem Schutz wird der Zuzug auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt. Der Familiennachzug wird nur gestattet, wenn es sich um Ehen handelt, die vor der Flucht geschlossen worden sind, keine schwerwiegenden Straftaten begangen wurden, es sich nicht um Gefährder handelt und eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist.

Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer Anerkennungsquote unter 5 Prozent wollen Union und SPD zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmen. Auch dies eine Forderung der CSU, die nun erfüllt werden soll.

„Hochzufrieden“ sei er mit dem Koalitionsvertrag, sagte CSU-Chef Seehofer nach Abschluss der Verhandlungen. In der Vereinbarung stecke eine „ganze Menge Gutes“ für die Menschen in Deutschland.