Wer soll Sterbewilligen eine tödliche Dosis Gift reichen dürfen? Der Bundestag debattiert derzeit intensiv darüber. (Symbolbild: imago)
Sterbehilfe

Angehörige straffrei stellen, Sterbehilfe-Vereine verbieten

Zehn Bundestagsabgeordneter aus fünf Fraktionen haben einen Entwurf für die Neuregelung der Sterbehilfe vorgelegt – darunter auch der rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser. Der Entwurf sieht ein Verbot von geschäftsmäßiger oder gewerblicher Sterbehilfe vor, stellt aber Familienangehörige straffrei. Der Entwurf gilt als „moderate Position“ und Basis für einen Kompromiss.

Im Herbst will der Bundestag über die Neuregelung der Sterbehilfe entscheiden. Der Fraktionszwang ist aufgehoben, die Abgeordneten sind diesmal auch tatsächlich nur ihrem Gewissen verpflichtet. Eine Gruppe Bundestagsabgeordneten aus fünf Fraktionen hat nun einen neuen Entwurf für die Neuregelung der Sterbehilfe vorgelegt – darunter auch der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser. Der Entwurf sieht ein Verbot von gewerblicher oder geschäftsmäßiger Sterbehilfe vor, stellt aber Familienangehörige straffrei.

Außer Michael Frieser haben auch Michael Brand, Kerstin Griese, Kathrin Vogler, Harald Terpe, Eva Högl, Halina Wawzyniak, Elisabeth Scharfenberg, Claudia Lücking-Michel und Ansgar Heveling den Gruppenantrag unterzeichnet. „Wir schlagen die Einführung der Strafbarkeit der geschäftsmäßigen, das heißt der auf Wiederholung angelegten Förderung zum assistierten Suizid vor“, schreiben sie in einem Begleitbrief. „Hierbei berücksichtigen wir das enge Näheverhältnis in Familien, indem wir Angehörige und nahestehende Personen, die als Teilnehmer selbst nicht geschäftsmäßig handeln, von der Strafbarkeit ausnehmen.“

Keine neuen Strafbarkeiten, aber auch keine Öffnungklausel für Ärzte

Mit Unterstützung sachkundiger Experten hätten sie in sorgfältiger Beratung einen Gesetzentwurf erarbeitet, der „in moderater Weise das Thema Suizidbeihilfe regelt, ohne auf der einen oder auch der anderen Seite zu weit zu gehen“, betonen die zehn Abgeordneten. „Unser Gruppenantrag beinhaltet, auch im Gegensatz zu angekündigten Entwürfen anderer Gruppen, weder weitreichende neue Strafbarkeiten wie ein Totalverbot noch lässt er eine Öffnungsklausel für eine Ausweitung des ärztlich assistierten Suizids zu. Wir glauben, damit den Erfordernissen eines ausgewogenen Entwurfs gerecht geworden zu sein.“

Die Abgeordneten um Frieser beklagen, dass in Deutschland Fälle zunehmen, „in denen Vereine oder einschlägig bekannte Einzelpersonen die Beihilfe zum Suizid regelmäßig beispielweise durch die Gewährung, Verschaffung oder Vermittlung eines tödlichen Medikamentes anbieten“. Dadurch drohe eine gesellschaftliche „Normalisierung“, ein „Gewöhnungseffekt“ an solche geschäftsmäßigen Formen des assistierten Suizids einzutreten. Insbesondere alte oder kranke Menschen könnten sich dadurch zu einem assistierten Suizid verleiten lassen oder gar direkt oder indirekt gedrängt fühlen. Ohne die Verfügbarkeit solcher dubioser Angebote würden die Menschen eine solche Entscheidung aber nicht einmal erwägen.

Wir wollen nicht, dass sich Menschen unter Druck gesetzt fühlen.

„Diese Entwicklungen beunruhigen uns“, betonen sie. „Wir wollen nicht, dass sich Menschen unter Druck gesetzt fühlen.“ Diese Handlungen und Angebote dubioser Sterbehilfe-Vereine seien nicht notwendigerweise kommerziell orientiert, aber sie seien geschäftsmäßig, also auf Wiederholung angelegt. Diesen  Vereinen wolle der Gesetzentwurf entgegenwirken – zum Schutz der Selbstbestimmung und des Grundrechtes auf Leben, auch mit den Mitteln des Strafrechts.

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