Asylpolitik: Grüne Vorwürfe aus dem Glashaus. (Bild: Imago/Sven Simon)
Asyl

Grünes Glashaus

Kommentar Nach der Ermordung eines Flüchtlingskindes durch einen afghanischen Asylbewerber in der Oberpfalz erdreisten sich Grüne und Freie Wähler, der CSU dafür die Schuld zu geben. Das ist allerdings der Gipfel an Wahrheitsverdrehung und Ahnungslosigkeit.

In Arnschwang habe man einen vorbestraften und nach wie vor als gefährlich eingestuften Straftäter mit besonders schutzbedürftigen Personen in einer abgelegenen Unterkunft untergebracht, kritisierte die asylpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Christine Kamm. Dies sei ein schwerer Fehler, für den die CSU-Regierung die Mitverantwortung trage. FW-Chef Hubert Aigner stieß ins gleiche Horn: „Wenn man die Gefährlichkeit erkannt hätte, dann hätte diese Person mindestens in dauernde Sicherungsverwahrung gemusst. Aber ihn nicht mit einer Fußfessel am Bein in eine Unterkunft zu stecken, wo Frauen und Kinder untergebracht sind. Also hier hat man eine tickende Zeitbombe unter Menschen gesetzt.“

Was ist an diesen Vorwürfen dran?

Punkt eins: Die Unterkunft

Nun könnte man sich schon streiten, ob Arnschwang, nur 70 Kilometer von Regensburg, im Dreieck zwischen der 16.500-Einwohner-Stadt Cham, dem 9000-Einwohner-Dorf Furth im Wald und der 7300-Einwohner-Gemeinde Bad Kötzting als „abgelegen“ zu bezeichnen ist.

Wichtiger jedoch ist: Die spezifische Gefährdungslage, auf der die Anordnung der elektronischen Fußfessel des Täters beruhte, war die Gefährdung von Familienangehörigen. Der 41-jährige Afghane hatte nämlich – mal wieder aus einer völlig verdrehten „Familienehre“ heraus – 2008 eine Wohnung in München in Brand gesetzt, um die Tat seinem Cousin in die Schuhe zu schieben, der mit der Frau des Bruders des Afghanen fremdgegangen sein soll. 2009 tötete dann der angeblich betrogene Bruder seine Frau und sitzt deshalb nun wegen Mordes in Haft. Nette Familie übrigens, die wir da in Deutschland aufgenommen haben. Im vorliegenden Fall sollte die mittlerweile Ex-Frau des Kindermörders, die wieder geheiratet hatte, durch die Fußfessel vor seiner Annäherung geschützt werden. Doch diese befürchtete Gefährdung von Familienangehörigen hat sich bei dem Afghanen eben gerade nicht verwirklicht. Das Kind, das er ermordete, war ihm offenbar nur zu laut gewesen. Es gab obendrein keine konkreten Hinweise auf die Begehung von Gewaltstraftaten durch den Verurteilten, lediglich die Prognose eines Gerichts aus dem Jahr 2014, Mostafa K. sei ohne Therapie möglicherweise noch eine Gefahr für die Allgemeinheit. Nach seiner Haftentlassung 2015 unterzog sich Mostafa K. jedoch erfolgreich einer Suchtentwöhnungstherapie und einem Anti-Gewalt-Training. Eine „tickende Zeitbombe“ sah man fortan nicht in ihm, ein Gutachter konstatierte „nur“ ein Restrisiko speziell für die Gefährdung von Familienangehörigen. Soweit bestand also kein rechtlicher Anlass, ihn gesondert von anderen Menschen (abgesehen von seinen Angehörigen) unterzubringen, erst recht nicht für die strengen Voraussetzungen einer Sicherungsverwahrung, die im Übrigen nur von einem Gericht verhängt werden kann. Die Europäische Menschenrechtskonvention gewährt sogar Mördern Menschenrechte, das ist nun mal so. Abschiebehaft war wegen seines Abschiebeverbotes ebenfalls nicht möglich. Darüber hinaus: Gerade weil er angeblich zum Christentum konvertierte, wurde der Afghane eben in der nicht überwiegend muslimisch geprägten Arnschwanger Unterkunft untergebracht. Solche Unterkünfte gibt es hierzulande nicht wie Sand am Meer, da die meisten Asylbewerber Muslime sind.

Nebenbei bemerkt: Hätte man diesen Mann in einer besonders gesicherten Räumlichkeit untergebracht, so wären vermutlich wieder Heerscharen von Grünen und Anwälten über diese „unberechtigte“ Diskriminierung eines armen Asylbewerbers hergefallen. Und wenn man ihn nur in einer Unterkunft für alleinstehende männliche Flüchtlinge untergebracht hätte, so wären doch deren Bewohner und die Bevölkerung der von ihm ausgehenden Gefahr ausgesetzt gewesen.

Punkt zwei: Der Tanz auf der Nase

Die eigentliche Frage ist aber doch, warum uns selbst schwer kriminelle und abgelehnte Asylbewerber derart auf der Nase herumtanzen können. Und da landet man schnell bei der „Asyl-Industrie“, deren politische Verbündete die Grünen und andere linke Parteien sind. Hört man sich nämlich bei Polizisten und Behörden um, die in der Praxis für Abschiebungen zuständig sind, so wird klar: Eine große Gruppe von selbst ernannten Flüchtlingsräten, sogenannten Asylhelfern, Ärzten und Anwälten arbeitet seit Jahren daran, abgelehnte Asylbewerber darin zu beraten, wie man die Abschiebung hinauszögert und verhindert. Durch verlorene Ausweise und Dokumente (Handys werden fast nie verloren), just vor der Abschiebung auftretende Krankheiten, leider gerade jetzt verschwundene Kinder der Familie, angeblichen Glaubenswechsel zum Christentum, durch Kirchenasyl oder Hungerstreiks – das sind nur einige der schier unendlichen Möglichkeiten. Ja, viele Asylbewerber bekannten sich sogar zu schwersten Straftaten oder Mitgliedschaft bei den Taliban, weil das die Abschiebung ins Heimatland verhinderte. Besonders beliebt: die plötzliche Unauffindbarkeit des Asylbewerbers. Im Jahr 2016 konnten allein in Bayern in 850 Fällen abgelehnte Asylbewerber zum vorgesehenen Abschiebezeitpunkt nicht aufgegriffen werden.

Als „schönes“ Beispiel dient gerade der vorliegende Fall: Soweit bekannt, erhielt der 41-jährige Afghane 2005 eine Aufenthaltserlaubnis als Ehemann einer eingebürgerten Afghanin. Im Juli 2011 bekam der Afghane noch in Haft für die Brandstiftung seinen Ausweisungsbescheid. Im Januar 2012 stellte er plötzlich wegen Taliban-Verfolgung und seines angeblichen Glaubenswechsels Asylantrag. Doch erst im April 2012 wird er getauft. Und sieben Jahre nach seiner Einreise 2005 fällt ihm plötzlich ein, dass ihn daheim doch die Taliban verfolgten, die aber bis Ende 2001 an der Macht waren und ihn bis dahin offensichtlich unbehelligt ließen?

Punkt drei: Im Glashaus

Wichtig ist aber auch: Selten saß jemand mehr im Glashaus als die Grünen. Ausgerechnet die Grünen, die möglichst allen Flüchtlingen dieser Erde das deutsche „Himmelreich“ öffnen wollten und wollen! Die möglichst ganz Afghanistan nach Deutschland importieren wollten und wollen? Ausgerechnet die Grünen, die Abschiebungen nach Afghanistan am liebsten ganz unterbinden wollten und wollen, sogar die Abschiebung von Kriminellen! Noch am 1.6. forderten die Landtagsgrünen, alle Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen, wohlgemerkt: alle! Das heißt, sogar die von üblen Straftätern, Gefährdern und Terrorverdächtigen. Und der Regensburger Stadtrat hat sich erst jüngst mit den Stimmen der Grünen, der Freien Wähler sowie Linken, FDP und SPD für einen Abschiebestopp nach Afghanistan ausgesprochen, der auch für Straftäter gelten soll. Die Bundesregierung wird in dem Text sogar als „inhuman“ und „menschenrechtsverletzend“ abqualifiziert. Die Menschenrechte der hiesigen Bevölkerung, etwa der Schutz vor Kriminellen, werden nicht erwähnt.

Wie aber sollen denn dann bitte schön schwer kriminelle und hochgefährliche Afghanen mit Abschiebeverbot untergebracht werden nach Meinung der grünen Moralisten? Im Regelfall wird nämlich nach Verbüßen der Strafhaft abgeschoben. Doch hier bestand ein Abschiebeverbot. Die Rechtslage erlaubt in solchen Fällen auch kein dauerhaftes Einsperren. Wie also soll die Bevölkerung vor solchen Menschen geschützt werden? Warum sollten wir Kriminelle überhaupt weiter bei uns dulden, die ihr Gastrecht mit Füßen getreten haben? Warum hat bei solch einer Abwägung nicht der Schutz der hiesigen Bevölkerung Vorrang? Das sind Fragen, auf die die Grünen keine Antworten geben.

Punkt vier: Die Schuldfrage

Nicht die CSU ist schuld, wenn selbst Straftäter nicht abgeschoben werden können und sie deshalb eine Unterkunft benötigen. Die CSU hat alles in ihrer Macht Stehende getan, um solche Fälle schnell wieder los zu werden oder gar nicht erst aufzunehmen. Die Europäische Menschenrechtskonvention kann sie allein nicht ändern. Sie hat aber im Rahmen der durch die Große Koalition aufgezwungenen Grenzen fast alle der jüngsten Gesetzesänderungen initiiert, die theoretisch zu schnelleren Abschiebungen führen können und die weiteren Zuzug begrenzen. Sie wurde genau dafür insbesondere von den Grünen mit der Nazikeule gründlich massiert.

Aber in der Praxis sieht es ohnehin anders aus, da helfen die besten Gesetze nichts: Es sind eben gerade die grün mitregierten Bundesländer, die Abschiebungen teilweise gar nicht mehr oder nur in sehr geringem Umfang vornehmen. Es ist vor allem die grüne Multikulti-Ideologie, die die Sicherheit in unserem Land stark verringert hat, durch falsch verstandene Toleranz gegenüber Ausländern, durch Herabwürdigung des deutschen Staates und seiner Sicherheitsorgane.

Jüngster Fall: Die Tumulte in Nürnberg bei der Abschiebung eines Afghanen, der sich seit seiner Ankunft in Deutschland 2012 geweigert hat, an der Klärung seiner Identität mitzuwirken. Scheinbar „aus heiterem Himmel“ waren innerhalb einer Stunde 300 zum Teil gewaltbereite linksautonome „Unterstützer“ vor Ort, versuchten mit Gewalt, den festgenommenen Asylbewerber zu befreien, warfen mit Fahrrädern und Flaschen und verletzen zehn Polizisten. Einem davon wurde ein Zahn ausgeschlagen. Und was schreiben die Landtagsgrünen? „Die Bilder aus Nürnberg sind nicht hinnehmbar. Der Polizeieinsatz muss im Landtag parlamentarisch aufgearbeitet werden.“

Das ist grüne Politik: Gefährlich für die Sicherheit aller Menschen in Deutschland.