Der Strafrahmen für Wohnungseinbrüche soll künftig zwischen einem Jahr und zehn Jahren liegen. (Foto: Imago/Reporters)
CSU-Erfolg

Härtere Strafen für Einbrecher

Die CSU setzt sich durch: Bei Wohnungseinbrüchen sollen künftig härtere Strafen greifen. Das Bundeskabinett brachte eine Gesetzesänderung auf den Weg, wonach für den Einbruch in eine Privatwohnung eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten soll.

Bislang liegt die Mindeststrafe für Wohnungseinbrüche bei nur sechs Monaten und einer Maximalstrafe bis zu zehn Jahren – in „minder schweren Fällen“ eine Strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg, wonach für den Einbruch in eine „dauerhaft genutzte Privatwohnung“ künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten soll. Auch die minder schweren Fälle soll es künftig gar nicht mehr geben. Mit einer einfachen Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit können die Kriminellen künftig nicht mehr rechnen. Union und SPD hatten sich bereits Ende März im Koalitionsausschuss auf schärfere Strafen bei Wohnungseinbrüchen verständigt.

Zugriff auf Telefondaten der Kriminellen

Streit gab es in den vergangenen Wochen aber noch über die Frage, in welchem Umfang Handy- und andere Kommunikationsdaten von mutmaßlichen Einbrechern abgefragt werden dürfen. In Zukunft dürfen Ermittler nun bei Einbrüchen die Vorratsdatenspeicherung nutzen – nach Zustimmung eines Richters. Sie können also unter bestimmten Bedingungen auf Daten zurückgreifen, die Telekommunikationsanbieter bis zu zehn Wochen speichern müssen. Der Zugriff erfolgt im Gegensatz zur früher gelten Regelung unabhängig davon, ob der Einbruch bandenmäßig begangen worden ist oder nicht. Dies konnten Ermittler in der Regel nämlich erst feststellen, wenn sie der Täter habhaft wurden – damit war der alte Zugriff nutzlos.

Es wurde Zeit, dass die SPD und ihr Bundesjustizminister Heiko Maas die parteipolitischen Widerstände endlich aufgegeben haben.

Joachim Herrmann, Bayerns Innenminister

Besonders wichtig sei diese neue Befugnis für die Polizei insbesondere bei Mobiltelefonen, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. „Das wird unseren Ermittlern helfen, die bundesweit immer noch zu niedrige Aufklärungsquote zu erhöhen“, ist sich Herrmann sicher. So kann die Polizei unter anderem mit sogenannten ‚Funkzellenabfragen‘ dem Täter leichter auf die Spur kommen, indem sie Handynummern, die an verschiedenen Tatorten in Funkzellen eingebucht waren, vergleicht. „Dort, wo die Polizei die gleichen Handynummern feststellt, ergeben sich wichtige Ermittlungsansätze“, erklärte Herrmann. Auch gehe es darum, noch besser an die Hintermänner und Drahtzieher von Einbrecherbanden zu kommen.

Erfolg der CSU

Die Änderung ist insbesondere ein großer Erfolg für die CSU, die seit Jahren darauf gedrängt hatte. Seit langem steigen die Fallzahlen in diesem Kriminalitätsbereich durch meist osteuropäische Banden stark an. Es ist ein Delikt, dass die Betroffenen nicht nur materiell schädigt, sondern auch massiv verunsichert. Manche Opfer können danach sogar nicht mehr in ihrer Wohnung oder ihrem Haus wohnen, aus Angst, erneut Opfer eines Einbruchs zu werden oder weil die Privatsphäre in der alten Wohnung als angegriffen empfunden wird.

Für die Opfer ist ein Wohnungseinbruch nie ein ‚minder schwerer Fall‘!

Winfried Bausback, Bayerns Justizminister

2013 wurde im Koalitionsvertrag auf Druck der Union eine Verschärfung der Strafen vereinbart – doch Justizminister Heiko Maas (SPD) schaffte es offenbar nicht, hier tätig zu werden – oder er wollte es nicht. Deshalb legte Bayerns Justizminister Winfried Bausback im Bundesrat im März 2015 einen eigenen bayerischen Gesetzentwurf mit den oben genannten Änderungen vor. Er sagte damals: „Steigende Kriminalität, höhere Schäden und verängstigte Opfer. Diese Entwicklung ist am allgemeinen Sicherheitsempfinden der Bevölkerung nicht spurlos vorübergegangen.“ Erst Ende November 2016 kündigte Maas endlich an, er wolle die Strafen für Einbruchsdelikte deutlich nach oben setzen. Er übernahm dabei weitgehend die bayerischen Ideen.

Auch der persönliche Einsatz von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann war mit der Gesetzesänderung erfolgreich. Ende März 2017 hatte er sich persönlich bei den Verhandlungen im Koalitionsausschuss für diese Verbesserungen eingesetzt. „Es wurde Zeit, dass die SPD und ihr Bundesjustizminister Heiko Maas die parteipolitischen Widerstände endlich aufgegeben haben“, betonte der Innenminister jetzt.

Dass in Zukunft jeder Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr sein soll, wird nach Herrmanns Worten den Abschreckungseffekt auf potentielle Täter deutlich erhöhen. Gleichzeitig könne die Justiz Einbrecher noch länger hinter Gitter bringen und damit aus dem Verkehr ziehen. „Das alles ist immens wichtig, um gerade den immer professioneller agierenden internationalen Einbrecherbanden in Deutschland wirksamer Einhalt zu gebieten“, so das Fazit des Ministers zum Gesetzentwurf.

Einbruchsrisiko in Bayern am niedrigsten

Wie Herrmann auch deutlich machte, hat Bayern bei der Entwicklung der Einbruchskriminalität bundesweit die besten Eckwerte vorzuweisen. „Das Einbruchsrisiko war in Bayern 2016 mit 58 Einbrüchen pro 100.000 Einwohner wie in den Vorjahren deutschlandweit am niedrigsten“, so der Minister. Bundesweit sei das Einbruchsrisiko mehr als dreimal so hoch (184). In Nordrhein-Westfalen liege das Einbruchsrisiko sogar mehr als fünfmal höher (294).

Dass NRW so schlecht abschneidet, liegt laut Herrmann auch daran, dass die dortige Polizei keine Schleierfahndung betreibt. „Wir haben mit unseren intensiven Schleierfahndungskontrollen in Bayern bereits unzählige Einbrecher aus dem Verkehr gezogen“, so Herrmann. „Mir ist völlig unverständlich, dass NRW bislang auf dieses Erfolgsinstrument der Polizei verzichtet und dort Einbrecher nahezu unbehelligt ihr Unwesen treiben können.“

Es zeigt sich wieder, dass CDU und CSU die Parteien der inneren Sicherheit sind.

Michael Frieser

Dazu erklärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser: „Es zeigt sich wieder, dass CDU und CSU die Parteien der inneren Sicherheit sind.“

Polizei begrüßt die Entscheidung

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die Entscheidung. Die Regierung sende damit ein deutliches Signal an die Täter, betonte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow.

Für die Opfer von Wohnungseinbrüchen ist es enorm wichtig, dass die Tat aufgeklärt wird und der Täter ein Gesicht bekommt.

Oliver Malchow, GdP

„Ermittlungen bei Wohnungseinbrüchen sind meist zeit- und personalaufwändig, die Erweiterung des Aufklärungsinstrumentariums wird unseren Kolleginnen und Kollegen dabei helfen, wirksamer gegen Einbrecher vorzugehen“, sagte der GdP-Chef. Für die Opfer von Wohnungseinbrüchen sei es schließlich enorm wichtig, dass die Tat aufgeklärt werde und der Täter ein Gesicht bekomme. Malchow sieht trotz des in der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2016 festgestellten Rückgangs der Wohnungseinbruchdelikte keinen Grund zur Entwarnung. „Die Abnahme der Straftaten in einem festgelegten Zeitraum ist in erster Linie eine Momentaufnahme, die von verändertem Täterverhalten, aber auch von intensiverer Polizeiarbeit beeinflusst wird.“ Seriöse Aussagen über Trends erforderten jedoch einen Betrachtungszeitraum von mehreren Jahren.