Winfried Bausback, Bayerischer Justizminister (Foto: CSU)
Türkei

„Keine Toleranz gegenüber den Intoleranten!“

Interview Justizminister Winfried Bausback stellt im BAYERNKURIER-Interview klar: Ausländische Regierungsmitglieder haben ohne Zustimmung der Bundesregierung weder Anspruch auf Einreise noch auf Wahlkampfveranstaltungen. Zudem spricht sich der CSU-Politiker für die Abschaffung des Doppelpasses und gegen eine Ausweitung des kommunalen Wahlrechts auf Nicht-EU-Bürger aus.

Die überwiegende Mehrheit der Deutschen ist gegen Wahlkampfauftritte türkischer Politiker in Deutschland. Wie könnte man ein Verbot rechtlich umsetzen?

Seit Beginn der Debatte steht für mich fest: Wahlkampfauftritte des türkischen Präsidenten und türkischer Kabinettsmitglieder im innertürkischen Wahlkampf in Deutschland sind zu verbieten. Eine Einreise zu diesem Zweck sollte notfalls verhindert werden. Das Völkerrecht, das die Beziehungen zwischen Staaten regelt, und unsere Verfassung sagen ganz klar: Staatsoberhäupter und ausländische Regierungsmitglieder haben ohne Zustimmung der Bundesregierung keinen Anspruch auf Einreise und schon gar keinen Anspruch auf Wahlkampf bei uns in Deutschland. Und ein Drittes: Der türkische Präsident und türkische Kabinettmitglieder können sich dabei auch nicht auf unsere Grundrechte berufen. Unsere Grundrechte sind – in erster Linie – Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Sie sind einfach nicht dazu da, ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungsmitgliedern eine Bühne zu bieten, um bei uns Wahlkampf zu machen. Das alles hat übrigens Ende vergangener Woche auch das Bundesverfassungsgericht noch einmal ganz deutlich hervorgehoben. Und die Niederlande hat am Wochenende das geltende Recht angewandt und sich den Drohungen aus Ankara nicht gebeugt. Sie verdient Respekt und unsere Solidarität.

Es ist auch grotesk, dass sich türkische Regierungsmitglieder in Deutschland auf demokratische Grundwerte wie die Meinungsfreiheit berufen wollen, um bei uns dafür zu werben, dass man sie in der Türkei einschränkt.

Winfried Bausback, Bayerischer Justizminister

Aus politischer Sicht – warum sollte man die türkischen Wahlkampfauftritte hierzulande verbieten?

Wahlkampfauftritte des türkischen Präsidenten und türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland im innertürkischen Wahlkampf setzen ein fatales Signal. Wir dürfen keine Toleranz gegenüber den Intoleranten üben. Es kann doch nicht sein, dass wir hier türkischen Regierungsmitgliedern eine Plattform bieten, damit sie für ihre eigene Sache in der Türkei bei uns Wahlkampf machen können. Es ist zudem ein völlig einseitiger Wahlkampf nur zugunsten der Erdogan-Seite. So etwas ist mit unserem Verständnis von Pluralismus und Meinungsvielfalt in keinster Weise zu vereinbaren. Es ist auch grotesk, dass sich türkische Regierungsmitglieder in Deutschland auf demokratische Grundwerte wie die Meinungsfreiheit berufen wollen, um bei uns dafür zu werben, dass man sie in der Türkei einschränkt. Und es kommt noch ein weiterer Aspekt dazu: Wir beobachten leider, wie der türkische Wahlkampf und die innertürkischen Auseinandersetzungen unsere hier lebenden türkischen Mitbürger gegeneinander aufhetzen und spalten. Wir müssen daher dringend dafür sorgen, dass wir den sozialen Frieden bei uns nicht gefährden.

Wie bewerten Sie als Jurist die aktuellen Entwicklungen in der Türkei?

Ich sehe die Entwicklungen in der Türkei mit großer Sorge. Die Türkei ist NATO-Mitglied und ein wichtiger geostrategischer Partner. Zudem ist sie aufgrund der vielen bei uns lebenden türkischstämmigen Mitbürgerinnen und Mitbürger ganz besonders mit Deutschland verbunden. Wir müssen daher ein ganz besonderes Interesse daran haben, den Gesprächsfaden mit der Türkei nicht abreißen zu lassen. Gleichzeitig muss aber auch klar sein: Falsche Rücksichtnahme und missverstandene Toleranz sind nicht geeignet, die langjährigen, guten deutsch-türkischen Beziehungen zu retten. Im Gegenteil: Gute Beziehungen brauchen vor allem Ehrlichkeit und gegenseitigen Respekt. Wir müssen unsere Grundwerte entschlossen verteidigen. Sonst wird Ankara erst recht keinen Respekt davor haben!

Gute Beziehungen brauchen vor allem Ehrlichkeit und gegenseitigen Respekt. Wir müssen unsere Grundwerte entschlossen verteidigen. Sonst wird Ankara erst recht keinen Respekt davor haben!

Winfried Bausback, Bayerischer Justizminister

In NRW gibt es Überlegungen, das kommunale Wahlrecht auch auf Nicht-EU-Bürger auszuweiten. Welche Konsequenzen hätte dies?

Wer das kommunale Wahlrecht auch auf Nicht-EU-Bürger ausweiten will, schadet nach meiner Überzeugung unserer Demokratie und dem Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Man muss nämlich sehen: Das Wahlrecht ist ein zentrales Recht, das ein demokratischer Staat aus gutem Grund nur seinen Bürgern einräumt. Auch wenn wir ein kommunales Wahlrecht für EU-Bürger haben, heißt das noch lange nicht, dass wir das Wahlrecht beliebig auf Angehörige von Drittstaaten ausweiten sollten. Denn: Mit jeder Ausweitung würde man zugleich das Gewicht der Stimmen der bisherigen Wahlberechtigten schwächen und damit auch die demokratische Legitimation der kommunalen Entscheidungen und deren Akzeptanz. Außerdem ginge damit jeder Anreiz verloren, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen und sich mit unseren Werten zu identifizieren.

Das Wahlrecht ist ein zentrales Recht, das ein demokratischer Staat aus gutem Grund nur seinen Bürgern einräumt.

Winfried Bausback, Bayerischer Justizminister

Die Diskussion um die Abschaffung des Doppelpasses hat durch die türkischen Wahlkampfauftritte wieder an Fahrt gewonnen. Sollte man den Doppelpass in seiner jetzigen Form abschaffen?

Ich meine, das jetzige Modell hat sich nicht bewährt: An den aktuellen Ereignissen und an der tiefen Spaltung der hier lebenden türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sieht man doch, wozu die doppelte Staatsbürgerschaft führen kann: Eben gerade nicht zur Integration, sondern zu innerer Zerrissenheit und fehlender Identifikation mit unserem Land und seinen Werten. Das kann nicht richtig sein. Deshalb begrüße ich es auch ausdrücklich, dass die Debatte über die doppelte Staatsbürgerschaft wieder geführt wird.  Ich fände es in jedem Fall besser, dass in Deutschland geborene Kinder, die ausländische Eltern und die deutsche Staatsbürgerschaft haben, sich zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr wieder für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen.

An den aktuellen Ereignissen und an der tiefen Spaltung der hier lebenden türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sieht man doch, wozu die doppelte Staatsbürgerschaft führen kann: Eben gerade nicht zur Integration, sondern zu innerer Zerrissenheit und fehlender Identifikation mit unserem Land und seinen Werten.

Winfried Bausback, Bayerischer Justizminister

Welche konkreten Auswirkungen hätte die Rückkehr zum Optionsmodell?

Nach meiner festen Überzeugung wäre das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – sowohl für die Integration als auch für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wenn es um die Staatsangehörigkeit geht, muss man sich entscheiden: für sich und das Land, in dem man leben will.

 

Das Interview führte Marc Sauber.