Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte werden besser vor Angriffen geschützt. (Foto: Imago/Eibner)
Bundeskabinett

Polizisten und Rettungskräfte besser schützen

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte leichter bestraft werden können. Damit wird eine alte Forderung der CSU erfüllt. Die Höchststrafe bleibt allerdings gleich – bei fünf Jahren Haft. Außerdem werden Extremisten nach Verbüßung der Haft mit elektronischer Fußfessel überwacht.

Attacken auf Polizisten, Retter und Feuerwehrleute sollen künftig häufiger bestraft werden. Das sieht ein Entwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat. So sollen tätliche Angriffe auch schon bei einfachen „Diensthandlungen“ wie Streifenfahrten, Unfallaufnahmen oder Radarkontrollen bestraft werden. Bisher droht Angreifern eine Strafverfolgung nur bei Angriffen während „Vollstreckungshandlungen“ wie Festnahmen. Im Jahr 2015 wurden rund 64.400 Attacken auf Polizisten registriert.

Pöbeleien, Beschimpfungen, tätliche Angriffe bis hin zu schweren Körperverletzungen gehören zum täglichen Einsatzbild von Polizeibeamten und Rettungskräften in Deutschland. Der Gesetzentwurf war dringend notwendig und muss zügig in Kraft treten.

Volker Ullrich (CSU), Mitglied im Bundestags-Rechtsausschuss

„Mit dem Kabinettsbeschluss zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften wird eine langjährige Forderung der Unionsfraktion erfüllt“, lobt der CSU-Abgeordnete Volker Ullrich die Entscheidung. Ullrich ist Mitglied im Bundestags-Rechtsausschuss und Berichterstatter der Unionsfraktion für diesen Gesetzentwurf. „Pöbeleien, Beschimpfungen, tätliche Angriffe bis hin zu schweren Körperverletzungen gehören zum täglichen Einsatzbild von Polizeibeamten und Rettungskräften in Deutschland“, betont Ullrich. „Die Ausweitung der Strafbarkeit und die Erhöhung der Mindeststrafe soll künftig die Zahl der Straftaten eindämmen.“

Warum will die SPD die erste Lesung absetzen?

Besonders schlimm ist die Lage in der Hauptstadt selbst, so der CSU-Abgeordnete. „In Berlin vergeht kein Tag, ohne dass ein Polizeibeamter tätlich angegriffen wird. Der Gesetzentwurf zum verbesserten Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften war dringend notwendig und muss zügig in Kraft treten.“ An dieser Stelle schließt Ullrich aber auch schon massive Kritik am Koalitionspartner SPD an – und das, obwohl der Gesetzentwurf in Federführung des SPD-geführten Justizministeriums entstanden ist. „Es ist unverständlich, dass die SPD die für nächsten Freitag geplante erste Lesung im Deutschen Bundestag absetzen lassen will.“

Ein Problem löst dieses Gesetz nicht, nämlich die Respektlosigkeit und Verachtung gegenüber öffentlich Beschäftigten insgesamt.

Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizei-Gewerkschaft (DPolG)

Die Höchststrafe bleibt allerdings laut Kabinettsbeschluss unverändert bei fünf Jahren Freiheitsentzug. Diese geplante Strafverschärfung geht der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) nicht weit genug. „Ein Problem löst dieses Gesetz nicht, nämlich die Respektlosigkeit und Verachtung gegenüber öffentlich Beschäftigten insgesamt“, sagte der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt der Neuen Osnabrücker Zeitung. Nötig seien noch erheblich größere Anstrengungen, „etwa für bessere Erziehung und Wertevermittlung“. Grundsätzlich sprach Wendt aber von „guten Bestimmungen“.

CSU: Mindeststrafe drei Monate Haft

Auch der CSU-Rechtspolitiker Volker Ullrich fordert einen härteren Strafrahmen. Zwar gehe der Maas-Entwurf „in die richtige Richtung“. Aber Ullrich fordert: „Absolut notwendig ist die Anhebung der Mindeststrafe auf drei Monate Freiheitsstrafe. Damit wird deutlich, dass der tätliche Angriff auf Polizeibeamte keine Lappalie darstellt und entsprechend geahndet wird.“ Außerdem will Ullrich im parlamentarischen Beratungsprozess das Gesetz „genau unter die Lupe“ nehmen und nach Möglichkeit weitere Berufsgruppen besonders schützen lassen: „Andere Bedienstete aus dem öffentlichen Dienst wie Mitarbeiter in Jobcentern und Jugendämtern, Justizbedienstete und Lehrer sind von diesem Gesetz nicht erfasst. Gleichwohl sollte diesen Personengruppen der gleiche Schutz zuteilwerden. Hier müssen noch Änderungen erreicht werden.“

Es ist eine gesellschaftliche Debatte zum Respekt von Staatsbediensteten notwendig. Hier muss bereits an den Schulen präventiv vorgearbeitet werden. Ziel muss eine friedliche und auf gegenseitigen Respekt fußende Gesellschaft sein.

Volker Ullrich (CSU), Mitglied im Bundestags-Rechtsausschuss

Ähnlich wie Wendt will auch der CSU-Politiker Volker Ullrich einen gesamtgesellschaftlichen Umdenkprozess erreichen: „Die Änderungen im Strafgesetzbuch“ würden für sich genommen allein „nicht zu mehr Wertschätzung in der Gesellschaft für die Polizei führen“. Darum fordert Ullrich: „Es ist eine gesellschaftliche Debatte zum Respekt von Staatsbediensteten notwendig. Polizeibeamte kümmern sich täglich um das Gemeinwohl und sollten von der Gesellschaft den entsprechenden Respekt für diese Tätigkeit bekommen. Hier muss bereits an den Schulen präventiv vorgearbeitet werden. Ziel muss eine friedliche und auf gegenseitigen Respekt fußende Gesellschaft sein.“

Es kommt auf die Justiz an, eindeutige Urteile zu fällen

Ganz genau so sieht das der Chef der DPolG, Rainer Wendt: Auch in Schulen, Gerichtsgebäuden, Rathäusern und Arbeitsagenturen würden Mitarbeiter immer häufiger bedroht, beleidigt oder sogar mit körperlicher Gewalt angegriffen, so der Gewerkschaftsvorsitzende. Wendt forderte „noch erheblich größerer Anstrengungen, etwa für bessere Erziehung und Wertevermittlung“, um die Situation zu verbessern. Zudem müsse die Justiz die Möglichkeit für schärfere Strafen dann auch wirklich nutzen. Wendt sagte: „Jetzt wird es auf die Justiz ankommen, aus diesen guten Bestimmungen auch harte Urteile zu machen, damit die Wirkung nicht verfehlt wird.“

Alle demokratischen Parteien sollten nun zügig ein Zeichen für die Polizei setzen und dem Gesetzentwurf zustimmen.

Jörg Radek, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP)

Auch der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, begrüßte die geplante Verschärfung in der Berliner Zeitung als ein wirksames Instrument, um die steigende Gewalt gegen Polizisten bekämpfen zu können. Der Staat setze damit ein unmissverständliches Signal, dass diese Gewalt nicht hingenommen werde. „Alle demokratischen Parteien sollten nun zügig ein Zeichen für die Polizei setzen und dem Gesetzentwurf zustimmen“, sagte er dem Blatt.

Elektronische Fußfessel für Extremisten nach Haftentlassung

Zudem beschloss das Kabinett, dass mehr extremistische Straftäter nach der Haft-Entlassung mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können – zum Schutz vor Terrorgefahren. Ermöglicht werden soll dies künftig nach Verurteilungen wegen zusätzlicher schwerer Vergehen – unter anderem der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Unterstützung terroristischer Vereinigungen. Auch damit setzt das Justizministerium endlich eine alte Forderung der CSU um.

Der terroristische Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt hat uns deutlich gezeigt, dass der Gesetzgeber hart gegen Gefährder und verurteilte Extremisten vorgehen muss. Jemand, der wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder Beteiligung an einer Terrorismusfinanzierung verurteilt wurde, kann künftig nach der Haft durch eine Fußfessel überwacht werden.

Michael Frieser, innen- und rechtspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe

Die Regelung stößt daher beim innen- und rechtspolitischen Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser, auf Zustimmung. „Ich begrüße den Gesetzentwurf. Nicht nur der terroristische Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 hat uns deutlich gezeigt, dass der Gesetzgeber hart gegen Gefährder und verurteilte Extremisten vorgehen muss.“ Frieser betont gleichzeitig: „Mit der Ausweitung des Maßregelrechts wird eine wichtige Forderung der CSU-Landesgruppe umgesetzt. Die CSU fordert seit Jahren zusätzliche Anti-Terror Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung.“

„Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf setzen wir das richtige Signal im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus“, erklärt Frieser. „Die Möglichkeiten zur Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei verurteilten extremistischen Straftätern nach der Entlassung aus der Strafhaft werden ausgeweitet.“ Im Einzelnen laufe das so, schildert Frieser: „Erstens wird der Straftatenkatalog erweitert, durch den eine Fußfessel angeordnet werden kann. Jemand, der wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder Beteiligung an einer Terrorismusfinanzierung verurteilt wurde, kann künftig nach der Haft durch eine Fußfessel überwacht werden. Zweitens wird die erforderliche Mindeststrafe von drei auf zwei Jahre herabgesetzt, ab der eine Fußfessel angeordnet werden kann.“

(dpa/PM/NOZ/BZ/wog)