Mit der Vorratsdatenspeicherung können Ermittler kriminellen und terroristischen Organisationen auf die Spur kommen. (Bild: bluedesign/Fotolia)
Vorratsdatenspeicherung

Ein Gewinn für die Sicherheit

Erfolg für die CSU und für die Sicherheit der Bürger: Im Kampf gegen Terror und schwere Verbrechen will die Bundesregierung eine Speicherung von Telekommunikationsdaten zulassen. Nach langer Verzögerung durch SPD-Justizminister Maas und dessen FDP-Vorgängerin Leutheusser brachte das Bundeskabinett die Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg.

Telekommunikationsanbieter sollen IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen demnach maximal zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen höchstens vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr gar nicht. Inhalte der Kommunikation sind und waren ohnehin nie zur Speicherung vorgesehen.

Nach dem Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Maas (SPD) dürfen die Behörden die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen – etwa bei der Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord, Totschlag oder sexuellem Missbrauch. Einen Abruf der Informationen muss jeweils vorher ein Richter erlauben. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern – etwa Rechtsanwälten, Ärzten, Abgeordneten oder Journalisten – dürfen nicht verwertet werden.

Die Telekommunikationsfirmen sollen verpflichtet werden, bei der Speicherung Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten, dazu einen Server im Inland zu benutzen und die Daten nach Ablauf der vier oder zehn Wochen unverzüglich zu löschen. Andernfalls droht ein Bußgeld.

Strukturen krimineller und terroristischer Organisationen durchleuchten

Die Bundestags-CSU freut sich über die Neuregelung, wenn sie sich auch eine längere Speicherfrist gewünscht hätte. Die Vorratsdatenspeicherung gebe „den Ermittlern mit dem vereinfachten Zugriff auf wichtige beweisführende Daten ein weiteres schlagkräftiges Instrument zur Verbrechensbekämpfung an die Hand“, lobt der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Michael Frieser. „Damit können Strukturen terroristischer Vereinigungen und krimineller Organisationen leichter aufgedeckt und effizienter bekämpft werden.“

Die Dringlichkeit zu diesem Schritt sei nicht zuletzt mit den Erkenntnissen aus dem Edathy-Untersuchungsausschuss und im Kampf gegen Kinderpornografie offensichtlich geworden, betont Frieser. „Bisher verliert sich die Datenspur bereits nach einigen Tagen“, erzählt Frieser. Auch mit Blick auf die momentane Sicherheitslage und die Terror-Bedrohung könne Deutschland nicht länger auf die Vorratsdatenspeicherung verzichten. „Auch wenn wir an einigen Stellen gerne noch weiter gegangen wären, war für uns in der CSU-Landesgruppe und in der Unionsfraktion schon lange klar: Die Vorratsdatenspeicherung muss kommen und sie ist ein starker Beitrag zur inneren Sicherheit unseres Landes“, betont Frieser.

Der CSU sei wichtig gewesen, dass das Instrument an einen eng umrissenen Straftatenkatalog gebunden sei, an einen strengen Richtervorbehalt sowie weitere klar definierte Voraussetzungen. Diese „stellen zu jeder Zeit die Grundrechte der Bürger und eine verhältnismäßige Anwendung sicher“, meint Frieser. „Die Sorge um die Gefahr des gläsernen Bürger ist unbegründet“, betont der CSU-Innenpolitiker. ‎Die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes würden berücksichtigt. Die Verbindungsdaten würden nur in einem klar vorgegebenen und eng begrenzten Rahmen gespeichert und verwendet‎.

Jahrelange Verzögerung von Maas und Leutheusser hat ein Ende

Maas hatte sich – wie zuvor schon seine FDP-Amtsvorgängerin Leutheusser-Schnarrenberger – lange gegen die Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung gesperrt und über Monate mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) um das Thema gerungen. Aus CDU und CSU waren jahrelang mehrere klare Aufforderungen gekommen, endlich zu handeln (BK berichtete).

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag 20113 eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung vereinbart, was Maas jedoch immer weiter zu verzögern verstand. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die EU-weiten Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung 2014 gekippt. Anfang 2015 verzichtete die EU-Kommission endgültig auf eine neue EU-weite Richtlinie. Das Warten auf diese neuen EU-Vorgaben hatte Maas zuvor unter anderem als Begründung für sein Abwarten gedient. Durch die Terroranschläge in Frankreich im Januar 2015 war der Druck auf Maas derart gewachsen, dass er sich letztlich zu einem Gesetzentwurf bequemte.

In Deutschland war das betreffende Gesetz, das eine dreimonatige Speicherfrist vorgesehen hatte, 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Wegen der Blockadehaltung der damaligen FDP-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger konnte sich die schwarz-gelbe Regierung bis zu ihrem Ende 2013 nicht auf eine Neufassung einigen.